Lüftungsanlage nicht nach Plan

Diskutiere Lüftungsanlage nicht nach Plan im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; In meinem KW40-Haus wurde die Lüftungsanlage nicht wie geplant eingebaut und nun frage ich mich, ob das nicht murks ist, was ich da habe. Die...

  1. #1 gruebler262, 27.01.2012
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    In meinem KW40-Haus wurde die Lüftungsanlage nicht wie geplant eingebaut und nun frage ich mich, ob das nicht murks ist, was ich da habe.
    Die Lüftungsplanung meines Hauses (siehe Anlagen) sieht vor, dass von dem Lüftungsgerät (vertraglich vorgesehen und eingebaut wurde eine Helios KWL EC 450 PRO) Verteilleitungen (NW140 mit 215 m3/h bei 3.88m/s) zu den Verteilern in den drei Ebenen unseres Hauses führen. Von den Verteilern waren Stichleitungen NW100 zu den Lüftungsauslässen und Abluftöffnungen geplant.
    Anstatt mit diesen Verteil- und Stichleitungen sowie Verteilern in den Geschossen zu bauen, wurden die Stichleitungen direkt bis zur Lüftungsanlage im Dachgeschoss verlegt. Verwendet wurden dafür Leitungen des Typs Zehnder ComfoTube flat 51.

    Nun frage ich mich, wie gravierende diese Abweichungen hinsichtlich des Luftwiderstands und der Lärmemission sind.
    Nebenbei frage ich mich natürlich auch, ob ein ausführender Handwerker einfach in so gravierender Weise von der Planung abweichen darf.

    Wer weiß Rat?
     
  2. #2 MoRüBe, 27.01.2012
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    cool!...

    .. eff 40 :biggthumpup:

    Nein, darf er nicht. Schau nur mal in die Kreditbedinungen der kfw....
     
  3. #3 Baufuchs, 27.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Eigentlich sollte doch da auch der Sachverständige "begleiten"...

    So eine Anlage baut sich nicht in ein paar Stunden ein. War der überhaupt mal an der Baustelle?

    Also:
    Hol Dir den baubegleitenden Sachverständigen zur Baustelle und lass prüfen/ändern.
     
  4. Hfrik

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    Jo, ein DN 100 Rohr und ein Rohr mit Innenmass 122 x 35 dürften geringfügig unterschiedliche längenabhängige Strömungswiderstände und Querschnitte haben, dito zu den grösseren Zuführungsleitungen.
    Sprich es ist nicht unwahrscheinlich, dass bei gleichem Luftdurchsatz die Strömungsgeschwindigkeit höher ist (gefahr von Geräuschen), und die für das gleiche Volumen notwendige Druckdifferenz im System höher wird (weniger Lüftungsleistung / höherer Stromverbrauch).
    Also Baufuchs folgen.
     
  5. #5 Baufuchs, 27.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal ganz abgesehen davon, dass es ohnehin ein Mangel ist, wenn etwas anderes als das bestellte eingebaut wird.

    Darauf, ob es evtl. trotzdem funktioniert, kommt es dabei nicht an.
     
  6. #6 gruebler262, 27.01.2012
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    Vielen Dank für die Hinweise.
    Hier sind einige Ergänzungen:
    In unserem Bauvorhaben hat ein Generalunternehmer eine Bauleitung eingesetzt, die nur Kenntnisse im Rohbaubereich hatte und zur Heizungs- und Lüftungstechnik sagte, davon hätte sie keine Ahnung und das solle ich mit dem Subunternehmer als Fachbauleiter besprechen. Der hatte keinen Plan und kannte offensichtlich nicht den Vertrag, den wir mit dem Generalunternehmer abgeschlossen hatten.
    Der Qualitätssicherer - wir bauten mit nach dem Hamburger Qualitätssicherungsprogramm - hat auch nicht so genau hingesehen, scheint mir.
    Sehr ärgerlich war aber, dass die Baufirma erst den Bauzeitenplan vor der Estrichschüttung nicht einhielt und dann plötzlich innerhalb von drei Tagen die gesamte Fußbodendämmung nebst Heizungstechnik und die Lüftungsleitungen verlegte - und den Estrich schüttete. Eine mündlich abgesprochene und im Bauzeitenplan vorgesehene Vorabnahme konnte so nicht stattfinden.

    Nun wohnen wir bereits im Haus. Kann man jetzt noch verlangen, die Lüftungstechnik vertragsgemäß herzustellen? Dazu müsste das halbe Haus in den Rohbauzustand zurückversetzt werden. Was wäre eine angemessene Forderung?
     
  7. Hfrik

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    @ Baufuchs: nun wenns Gleichwertig oder besser ist, und der Auftraggeber akzeptierts, würde ich als Bauleiter den AN in den Senkel stellen, aber dann die Leistung vermutlich durchgehen lassen. Wenns aber nicht gleichwertig/besser ist geht natürlich nichts.

    Dass ist natürlich schwieriger - das könnte mancher als Abnahme und damit als Anerkenntnis der Leistung werten. D.h. abgesehen vom technisch / Fachlichen, das klar sein sollte, ist nun erst die rechtliche Seite abzuklären -> Gespräch mit Fachanwalt wäre da mein Vorschlag.
     
  8. #8 Baufuchs, 27.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Fragesteller
    Wenn Du bereits im Haus wohnst, hat die Abnahme wohl auch schon stattgefunden. Wenn Du also in Kenntnis der Abweichung/des Mangels abgenommen hast, gibst wohl keine Ansprüche mehr.
     
  9. #9 gruebler262, 27.01.2012
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    Nächste Woche steht der Termin vor dem Landgericht an. Dabei geht es um eine ganze Reihe von Baumängeln und nicht erbrachten Leistungen, wobei der hier angesprochene noch nicht Thema war. Eine Abnahme hat es nie gegeben, da wir den Bauvertrag aus anderen Gründen vor der Abnahme und Fertigstellung kündigen mussten.
    Mich besorgt bei der Lüftungsanlage neben den von "Hfrik" angesprochenen Punkten Mehrlärm und Mehrstrom vor allem die Frage, ob die Reinigung der extrem langen Stichleitungen Zehnder ComfoTube Flat 51 überhaupt möglich ist. Die längste Leitung in unserem Haus ist etwa 35 m lang und windet sich durch das Erdgeschoss hin zum Dachgeschoss. Dabei sind 8 horizontale und 3 vertikale 90-Grad-Winkel eingebaut worden. Da frage ich mich nun:
    a) Wie groß wird der Luftwiderstand dieser Leitung sein,
    b) ist solch eine Verlegung noch fachgerecht und
    c) kann man eine so lange und gewundene Leitung tatsächlich reinigen?
    Bisher habe ich keine Firma gefunden, die eine solche Reinigung anbietet. Auch das ausführende Subunternehmen ist meiner zweimaligen Aufforderung ein Angebot für die Reinigung zu unterbreiten nicht nachgekommen. Wer weiß Rat?
     
  10. #10 gruebler262, 27.01.2012
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    Die Abnahme hat vor der Vertragskündigung nicht stattgefunden und wurde danach auch nicht durchgeführt, da viele der von uns per Anwalt angezeigten Mängel einfach bestritten wurden, so dass wir klagen mussten. Der Punkt mit der fehlerhaft installierten Lüftungstechnik ist uns erst jetzt aufgefallen, da wir auf andere uns gravierender erscheinende Mängel fixiert waren.
    Z.B.:
    Nässeschäden
    Abweichungen von der Statik
    Fußbodenheizung in verminderter Qualität und nicht vollflächig verlegt (kalter Fliesenbereich in der Küche 0,8x5,0m; Bad wird nur 1 Grad wärmer als die anliegenden Räume)
    Betontreppe mit Höhenfehler in den Stufen (bis 7cm)
    5 Monate Bauzeitverzögerung bis zur Vertragskündigung
    Ich frage mich nun, ob eine Erweiterungsklage zu diesem Punkt Sinn macht. Und um das einschätzen zu können, suche ich Rat. Mein Anwalt sagt auch, dass wir ggf. einen gerichtlich bestellten Sachverständigen einschalten sollten. Aber es ist ja immer hilfreich, Profis im Vorwege um Rat zu fragen.
     
  11. Seev

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    Da fliegt mir gleich das Blech weg ... habe auch ein KfW40-Haus mit KfW-Darlehen gebaut, aber das hat mir noch keiner gesagt ... gibt es also nicht, wenn mein Architekt das nicht selbst sein kann ??
    (Seit wann steht das in den Bedingungen so drin? Bei mir gilt ENEV2007.)

    Darf ich bei meinem Architekten und dem Statiker (der den ENEV-Nachweis macht) die Kenntnis dieser Vorgabe voraussetzen? Was mach ich nun??

    Danke und Gruß
    Seev
     
  12. #12 gruebler262, 27.01.2012
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    @Seev
    Gute Frage?
    Ist damit vielleicht der Qualitätssicherer gemeint?

    Natürlich auch von mir Dank und Gruß an alle Ratgebenden
     
  13. Seev

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    QS hab ich auch nicht. Brauch ich ja auch nicht, wenn ich einen Architekten hab. :mega_lol:
     
  14. #14 gruebler262, 28.01.2012
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    Bei uns in Hamburg gibt es ein sogenanntes Qualitätssicherungsprogramm der WK Hamburg, um im Niedrigenergiebau die Bauqualität zu sichern. Im Rahmen dieses Programmes muss man einen Qualitätssicherer (in unserem Fall einen Architekten – @Seev :mega_lol:) damit beauftragen, eine Qualitätssicherung durchzuführen. Dies haben wir gemacht, allerdings hat der Qualitätssicherer den beschriebenen Murks nicht bemerkt.
    Dies mag auch daran liegen, dass die Baufirma ständig Unterlagen zurückhielt bzw. diese nicht vollständig waren, so dass der Qualitätssicherer nicht genau hinsah und das Vorhaben nur noch los werden wollte.
     
  15. #15 MoRüBe, 28.01.2012
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  16. Seev

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    @MoRüBe:
    Das hab ich damit natürlich nicht gemeint. Ich kam zu meiner Aussage aufgrund mancher Aussagen hier im Forum, wo manche dem Architekten auf die Finger schauen lassen.
    Separat beauftragter QS-Mann und der genannte Sachverständige für KfW sind doch 2 Paar Stiefel.
     
  17. Hfrik

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    Nun, um auf die Rohre zurückzukomen - schaumal bei oldBo (www.Bosy-online.de) nach, ich glaube da stehen die Formeln zur Strömungsberechnung - bei 35m, dem klienen Querschnitt und so vielen Bögen ohne Reinigungsöffnung glaube ich aber nicht, dass dort ohne Kompressor noch viel durchkommt. Ohne Reinigungsöffnung sehe ich auch nurnoch experimentelle methoden - beispielsweise so vorgehen, wie im Tiefbau bei der Leitungsverlegung:
    Molch einlegen (eventuell mit Zugseil, ein Dichtungsstück aufsetzen und mit dem Kompressor den Molch durchblasen. Das ist aber alles andere als Regelkonform (viel zu viel Drruck), kann daher die Leitung zerlegen, und der Molch kann dennoch in einer 90 Grad Kurve steckenbleiben. Die Länge macht mir dabei weniger Sorge (35m kann man noch fädeln) als die vielen Kurven mit superengen Radien.
     
  18. #18 gruebler262, 28.01.2012
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    @Hfrik: Vielen Dank für die Hinweise. Die Bosy-Seite kenne ich bereits. Manche Berechnungen übersteigen allerdings meine Kenntnisse.
     
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