Undichte Gebäudehülle

Diskutiere Undichte Gebäudehülle im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, mein Name ist Sylvia und bin eine Frau! Ich habe vom Bau keine Ahnung und hoffe hier Hilfe zu bekommen. Mein Problem: Wir...

  1. #1 sylvia68, 02.02.2012
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    Hallo Zusammen,

    mein Name ist Sylvia und bin eine Frau! Ich habe vom Bau keine Ahnung und hoffe hier Hilfe zu bekommen.

    Mein Problem:

    Wir haben im Jahr 2006 unseren Neubau bezogen. Gebaut wurde massiv mit Architekt, Bauleiter, Gewerksausschreibungen.

    Für das Mauerwerk wurde ein 30er Porotonstein (geklebt?/getaucht?) verwendet. Keine Zusätzliche Dämmung.

    Hier unsere Probleme/Mängel:

    Der errechnete Pelletsverbrauch um 50 % höher als ursprünglich errechnet. Wir wurden damit vertröstet, dass das erste Jahr noch nicht aussagekräftig sei. Im zweiten Jahr wurde es etwas besser, aber der Verbrauch war immer noch zu hoch.

    Das Zimmer meiner großen Tochter war nicht warm zu kriegen. Der Regler der Heizung (Fußbodenheizung) steht auf höchster Position und ich erreiche in diesem Zimmer gerade mal 20,5 Grad.

    Aus allen Steckdosen zieht es. Es sind auch Dosen betroffen, die nicht in unmittelbarer Nähe von Rollladenkästen liegen und sich auch nicht an Außenwänden befinden.

    Wir haben schon mehrmals beim Architekt reklamiert und hören aber immer nur:

    Wir wissen nicht woran es liegt, so was haben wir noch nie gehabt, wir haben nichts anders gemacht als sonst ....

    Auf eigene Veranlassung haben wir einen Energieberater im Haus gehabt, der Thermografie-Aufnahmen gemacht hat. Das Ergebnis für einen Neubau ist erschreckend. Viel zu kalte Wände. Insbesondere bei meiner Tochter. Da sind die beiden Außenwände dunkelblau. Auch um die Steckdosen herum ist alles dunkelblau.

    Mit diesem Ergebnis haben wir den Bauleiter konfrontiert. Bezüglich der Dosen wurde der Elektriker beauftragt "Überzieher" in die Dosen einzubauen. Ich glaube, an drei Dosen hat er das gemacht. Dann war er der Meinung, dass ihm hier die Arbeitszeit für seinen Mitarbeiter zu teurer sei und hat kurzerhand alle zugänglichen Dosen einfach mit Bauschaum ausgespritzt.

    Es wurde auch ein Blower-Door-Test wurde vom Architekt in Auftrag gegeben, aber hier haben wir nie ein schriftliches Ergebnis erhalten. Laut Aussage des Architekten sei das Ergebnis zwar nicht neubaugerecht, liege aber noch in der zulässigen Norm.

    Nachdem wir nun aktuell renoviert haben und diverse Möbel verrücken mußten, kamen Steckdosen zum Vorschein, die eben noch nicht nachgearbeitet wurden. Es zieht bitterkalt - ein Flamme wird ausgeblasen.

    Wir haben diesmal nicht den Bauleiter sondern den Architekten selbst ins Haus geholt und ihm diesen Zustand gezeigt. Er ist ebenso ratlos. Aber er hat kürzlich mit einem Baugutachter zusammengearbeitet und kommt nun übermorgen mit diesem zu uns.

    Ich möchte nicht ganz unwissend den Herren gegenübertreten. Hat jemand mit diesem Problem Erfahrung und kann mir eine Hilfestellung geben, damit ich mir keinen Bären aufbinden lasse. Wie ist das weitere Vorgehen, um den Fehler zu finden. Kann dieser überhaupt gefunden werden?

    Der Architekt meinte, am besten einen Vollwärmeschutz anbringen. Aber das löst noch nicht das Problem mit der Zugluft im Mauerwerk.

    Ich bin absoluter Laie, habe wirklich keine Ahnung. Aber mein Verstand sagt mir, dass dort wo die Luft im Mauerwerk ist, auch Feuchtigkeit ist. Ich habe Angst vor Schimmel.

    Was haltet ihr von der Vorgehensweise des Elektrikers. Ich hatte dem Bauleiter nämlich gesagt, dass ich mit dieser Mängelbeseitigung nicht einverstanden bin. Was passiert, wenn wir in der Zukunft mal einen Elektriker benötigen? Wer zahlt uns die Arbeitszeit für die Beseitigung des Bauschaums?

    Ich hoffe, ich konnte das Problem einigermaßen verständlich schildern und freue mich über Antworten.

    LG von Sylvia
     
  2. #2 RMartin, 02.02.2012
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    Hmmm...unschön das Ganze.

    Zugluft aus den Steckdosen sind halt unsachgemäß ausgeführte Elektroinstallationsarbeiten.

    Was mich viel mehr stutzig macht ist die Tatsache, dass bei den Thermoaufnahmen rauskam, dass die ganzen Wände zu kalt sind.
    Da könnte man ja auf den Gedanken kommen, dass evtl. ein "falscher" Stein genommen wurde.
    Es wird (doch wohl hoffentlich) eine Wärmeschutzberechnung geben. Und der Architekt wird einen entspr. Porotonstein bemessen haben?!
    Ist dieser denn auch tatsächlich verbaut worden? Nicht, dass 'irgendwas' anderes genommen wurde. Das würde dann die insgesamt zu kalten Wände und den nun erforderlichen nachträglich aufzubringenden Wärmeschutz erklären. (nur eine mögliche Theorie)

    Hier in die Unterlagen des Hauses schauen und bei Zweifeln dsbzgl. mal eine Probe von einem Stein nehmen.
     
  3. #3 sylvia68, 02.02.2012
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    Vielen Dank für die Antwort. Wir wollten eigentlich einen 36er Stein, aber nach Berechnung des Architekten wurde ein 30er Stein genommen, da dieser ausreichen sollte.

    Ich habe mir gerade mal im Netz Thermografieaufnahmen vorher/nachher angesehen. Die sanierten Gebäude zeigen blaue Außenwände, meine NEUBAU-WÄNDE sind orange. Ich gehe davon aus, dass diese Werbefotos übertrieben sind, aber ein Neubau sollte wahrscheinlich doch nicht orange auf Fotografien zu sehen sein.

    Bezüglich der unsachgemäß ausgeführten Elektroarbeiten: Wenn hier jetzt nachträglich an allen Stellen abgedichtet werden muss, dann wird doch von außen die Fassade oder aber von Innen die Wände aufgerissen und beschädigt. D.h. es muss neu tapeziert oder die Fassade neu gemacht werden. Gehen diese Kosten dann zu Lasten des Elektrikers?

    Kann es sein, dass beim Tauchen der Steine nicht alle Kammern geschlossen wurden? Und durch das Anbringen von Lampen oder auch Wasseranschlüssen wurde die Gebäudehülle von außen geöffnet, Luft kann ins Mauerwerk und kommt zu den Steckdosen wieder raus? Wenn nun tatsächlich ein Vollwärmeschutz angebracht wird, geht dies dann zu Lasten des Maurer wegen unsachgemäßer Ausführung?

    Sind die Handwerker für solche Schäden versichert und tritt hier eine Versicherung ein?

    Wenn jetzt der Baugutachter Fehlersuche betreibt, wer tritt dann erst mal in Vorleistung?

    Nachdem der Zustand nun schon 5 Jahre so ist, wie groß ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass sich auch schon der Schimmel im Mauerwerk angesiedelt hat?
     
  4. #4 manno79, 02.02.2012
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    Hallo Sylvia,

    erstmal mein Beileid zu der Tragödie....

    Bezüglich des Mauerwerks hört sich das ganz nach verschiedenen Materialien an oder einfach schlecht unsachgemäß gemauert. Wenn es aus allen Dosen pfeift ist das natürlich heftig.

    Zum Bauschaum will ich mich eigentlich nicht äußern...klar ist das immer das einfachste...Dose auf Pampe rein und alles ist gut....ists aber meist nicht...hat schon seinen Grund das es diese Plastikeimerchen gibt für in die Dosen...


    Hast Du Fotos von der Bauphase? Falls ja wären diese seeehr hilfreich.
     
  5. #5 BauIngML, 02.02.2012
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    Hallo Sylvia,

    hört sich vieles nach nicht fachgerechter Ausführung der Gebäudehülle an, wo nun genau die Probleme liegen kann nur vor Ort festgestellt werden.

    Du solltest dir eigenen Fachkundigen Sachverstand ins Boot hohlen, die Kollegen werden dich vor Ort ausführlich beraten können.

    Auch würde ich dir raten ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Baurecht zu führen zwecks Ansprüchen gegenüber den anderen Vertragspartnern, da die Zeit, ich lese Erstbezug 2006, nicht für dich spielt.

    Anhand der Baubeschreibung, Ausschreibungen und Abrechnungen kann man feststellen was vereinbart wurde, ob es dann auch so ausgeführt wird dann durch verschiedene Gutachten festgestellt, z.B. zum feststellen der Mauerwerksgüte wird eine Fugenkernbohrung vorgenommen.

    Welche Leistungsphasen sind mit dem Architekten vereinbart worden?

    Alles in allen ist diese Sache sehr heikel und kann kostenintensiv enden und du willst ja nicht am Ende der Kette stehen, deshalb ist schnelles handeln angesagt.


    Maxi Lind
     
  6. #6 sylvia68, 02.02.2012
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    Hallo Maxi,

    vielen Dank für Deine Antwort.

    Was heißt Leistungsphasen?

    Zwecks dem Sachverständigen habe ich etwas Bauchschmerzen. Er ist ein Bekannter des Architekten und wird jetzt vom Architekten erstmal als "Ratgeber" hinzugezogen, um ein weiters Vorgehen aufzuzeigen.

    Wir selbst waren während der Bauphase nicht vor Ort. So oft es ging sind wir zur Baustelle gefahren, aber wir beide als Laien, hätten auch nicht viel ausrichten können. Deshalb gab es einen Bauleiter - der beim Architekten angestellt ist. Bauleiters Aufgabe war es, die einzelnen Gewerke zu überprüfen und abzunehmen. Wenn jetzt dem Bauleiter eine unsachgemäße Ausführung durchgegangen ist, wäre er mitverantwortlich. Und er heißt in diesem Fall auch der Architekt. Ich hoffe ich konnte jetzt rüberbringen, warum ich bezüglich des Gutachters etwas Bauchschmerzen habe.

    Wenn jetzt ich einen ganz neutralen Gutachter beauftrage, kommen Kosten auf uns zu, die uns erschlagen und ruinieren werden. Daher bin ich froh, dass der Architekt jetzt endlich in die Pötte kommt. Und wenn ich - dank Eurer Hilfe - mit etwas Wissen und Informationen auftrumpfen kann, hoffe ich, dass ich auch ernst genommen werde.

    Bezüglich der Zeit, die nicht für mich spricht: Bezüglich Gewährleistungsansprüche haben wir die Mängel immer wieder aufgezeigt, Bürgschaften der entsprechenden Handwerker wurden noch nicht zurückgegeben bzw. der Einbehalt noch nicht gezahlt.

    Falls Du aber Schäden meinst, die schon entstanden sein könnten, muss ich Dir leider Recht geben. Da arbeitet die Zeit gegen uns.

    Kannst Du mir bitte erklären, was Du mit Ansprüchen ggnüber anderen meinst?

    Fachanwalt für Baurecht: Greift hier evtl. eine Versicherung?

    Ich weiß so vielen Fragen, aber mir fehlt hier echt der Durchblick und deshalb

    Vielen Dank für Deine Hilfe
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 02.02.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Eine Versicherung wird auf Eurer Seite sehr wahrscheinlich nicht greifen. (Rechtsschutz)

    Der Architet MUSS eine Haftpflichtversicherung haben und die solltet Ihr Euch benennen lassen!

    Steckdosen ausschäumen - da könnt ich schäumen. :mauer :Baumurks

    Die Gewährleistung einiger Firmen könnte rum sein (2006 + 5 Jahre gleich 2011), bei denen, die da rumgedoktert haben, könnte man vielleicht eine Mangelverfolgung annehmen und daraus noch was machen - aber wie gesagt VIELLEICHT. Deswegen ab zum Anwalt und nehmt Euch einen EIGENEN Sachverständigen!!!

    30er Poroton-Aussenwände nach EnEV 2006 - das ist aber ne Nummer, die ich erstmal schriftlich sehen möchte.
    Laßt Euch umgehend den EnEV-Nachweis aushändigen.

    Gib nicht zu viel auf die Farben bei der Thermographie - die kann man auch enstellen. Wichtig sind die Temperaturen.

    Ich denke, da kommt noch einiges auf Euch zu, auch finanziell. Aber auf Grund der Zeit - es muss sein, sonst steht Ihr ganz alleine da.
     
  8. #8 sylvia68, 02.02.2012
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    Hallo Ralf,

    wenn ich Dich richtig verstehe, ist der 30er Stein zu wenig?

    Ich habe gerade in der LV nachgelesen: " Außenmauerwerk Poroton geklebt mit Nut und Feder: STeinfestigkeit 6, Rohdichte 0,6, WLG 0,11/WmK, Druckspannung 1,0 MN/m2..."

    Bezüglich der Gewährleistung hat diese der Architekt "gehemmt" bzw. unterbrochen wie er sich ausgedrückt hat.

    @manno: Wegen der Fotos schau ich. Die hab ich irgendwann mal alle auf CD gezogen.

    @ alle: Ich finds super klasse von Euch, dass ihr mir beisteht und Frau ernst nehmt. DLanke
     
  9. #9 Baufuchs, 02.02.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vorsicht mit "Hemmung" der Fristen für die Gewährleistung.

    Der Architekt kann da gegenüber den ausführenden Firmen nichts "hemmen".

    Zumindest in diesem Punkt solltet Ihr euch anwaltlich beraten lassen, ob z.B. durch Verhandlungen mit den Firmen über die Mängel der Ablauf der Gewährleistung gehemmt wurde.
     
  10. #10 manno79, 02.02.2012
    manno79

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    Sylvia, geh zum Anwalt und gibt nichts auf den Sachverständigen des Architekten...Du solltest mit dem Anwalt ein "selbstständiges Beweisverfahren" durchsprechen, dies hat folgenden Grund. Lässt Du selbst ein Gutachten erstellen kostet es zum einen Geld zum anderen kann die Gegenpartei dem Gutachter vorwerfen das das Gutachten parteiisch erstellt hat und somit ist es vor Gericht zwar nicht nichtig aber die Cahncen mit diesem Gutachten stehen schlecht. Bestellt der Anwalt jedoch den Gutachter ist es kein parteiisches Gutachten und die Gegenpartei hat es nicht so einfach dieses anzufechten.

    Du kannst natürlich auf Nummer sicher gehen und ein Gutachten erstellen lassen und dieses sozusagen als erste Karte mit in den Ring nehmen kostet aber nungut, ich als Laie würde es so machen wenn ich wirklich garkeine Ahnung von der Materie hätte.


    Das mit der Hemmung ist noch so ein Gebiet auf dem viel bla bla gemacht wird um Zeit zu schinden meist jedoch nicht zum Vorteil des Geschädigten.....vertraue hier nicht auf das "Halbwissen" eines Architekten ind diesem Gebiet...ab zum Anwalt..


    Rechtsschutz und Baumängelverfahren....keine gute Kombination die meisten Rechtsschutzversicherungen decken das nicht ab...beim Versicherer nachfragen.....

    Ein Sachverständiger wird dir sagen können wie hoch der zu erwartende Schaden ist und wie hoch die Chancen den Fall zu gewinnen daran kannst Du dann immernoch abshätzen ob Du den Rechtsweg gehst oder nicht wobei ich denke das es hier ziemlich eindeutig ausführungsfehler der Firmen sind....
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 02.02.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Sorry Manno - grosser Lötzinn.

    In einem gerichtlichen Sachverständigenverfahren, egal ob im Rahmen eines Rechtsstreits oder selbstständig, beantwortet der Sachverstänige nur ihm gestellte Fragen, ohne links oder rechts blicken zu dürfen!!!
    Ein Jurist kann diese Fragen sicher juristisch einwandfrei stellen, aber nicht fachlich. Also braucht er jemanden, der ihm fachlich zuarbeitet.
    Und das ist der eigene Privatgutachter!!

    Selbst der beste und bemühteste Jurist wird nur in seltenen Fällen das Fachwissen haben.
    Mit falsch gestellten Fragen aber hat man so ein Verfahren schnell gegen die Wand gefahren. Hinterher kann man da meist wenig bis gar nichts mehr retten.

    Dein Rat führt die TE ins Verderben!
     
  12. Roth

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    Liebe Sylvia,
    schlimm für Sie. Nehmen Sie bitte den Rat von Herrn Dühlmeyer an: Gehen Sie zu einem guten(!) Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
    Er wird Ihnen erklären, wie Sie jetzt vorzugehen haben, um Ihre Ansprüche noch durchzusetzen. Sachverständige für Ihre Seite kann er Ihnen auch empfehlen.
    Gewährleistung "gehemmt"? Kommt mir bekannt vor, das hat mein Archi auch versucht, indem er einfach alle Mängel bestritten hat...

    Nicht unterkriegen lassen. Mit Sachverstand an seiner Seite wird man ernst genommen, sogar als Hausfrau ;-)
     
  13. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Wenn es dafür nicht schon zu spät ist!

    Das ganze ist leider eine schon (durch viel zu langes Zuwarten) arg verfahrene Situation.
    Wenn es dumm geht, sind die Ansprüche gegen die Handwerksbetriebe bereits verjährt (seit einem Monat). Spätestens, wenn wirklich teure Maßnahmen anstehen, werden die sich daran erinnern...

    Also zuerst UMGEHEND zum (Baufach)Anwalt, dann eigenen Gutachter nehmen.
    Wenn Du - wie angedeutet - schon das nicht bezahlen kannst, sieht es SEHR ÜBEL aus. Dann kann es gut passieren, daß Ihr keine Handhabe mehr habt und daher entweder mit den Mängeln dauerhaft leben müßt oder diese später auf eigene Kosten beseitigen.

    Wie hat man sich das mit dem "Ausschäumen der Dosen" genau vorzustellen? Redest Du da von den Gerätedosen selbst (also den Dingern, wo Steckdoseneinsätze bzw. Schalter etc. drin montiert sind)?
    Was für Leitungen wurden überhaupt verlegt? Mantelleitung (NYM) oder Einzeladern in Rohr oder was sonst?

    Ungefüllte Hochlochziegel sind diesbezüglich eh kritisch.
    Ich vermute aber, daß neben schlampiger Montage/ungeeigneten Gerätedosen vor allem die Deckelung des Mauerwerks fehlt!
    Das müßte ein Fachmann mal überprüfen. Die Verklebung/das Tauchen der Steine schließt deren Kammern normalerweise jedenfalls nicht! Wie kommst Du darauf, daß dies so sein könnte?

    Abgesehen davon habe auch ich ich sehr ernste Zweifel, daß mit diesem Mauerwerksaufbau (auch wenn er korrekt erfolgt wäre) der vorgeschriebene Mindestwärmeschutz zu erfüllen gewesen wäre. Aber das kann man nachrechnen.

    Warum habt ihr für ein Haus in unterst zulässigem Standard entschieden, wo doch die wenigstens etwas bessere Version schon eingeplant war???

    Das
    halte ich für eine recht gewagte Behauptung. Wer hat Euch das rechtlich so konstruiert? Oder nur erzählt?

    Nur zur Klarstellung:
    Außen komplett verputzt ist der Bau aber schon?

    Und:
    Worauf bezog sich der "ursprünglich errechnete Pelletsverbrauch"?
    Wurde der tatsächlich nach Stadort, Nutzerverhalten etc. ermittelt oder nur aus dem Wärmeschutznachweis abgeleitet?
     
  14. #14 manno79, 02.02.2012
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    @Ralf....brauchst Dich nicht entschuldigen...es hätte gereicht meinen Post komplett zu lesen und nicht nur einen Teil raus zu picken...les den zweiten Satz und alles passt.

    Ich bin davon ausgegangen dass es finanziell nicht so toll steht und da wäre das selbstständige Verfahren und dann den Gutachter über den Anwalt bestellen lassen die kostengünstigere Variante da dann die Kosten in den Prozess mit rein fallen um mehr ging es mir nicht. Wenn Geld da ist und alles auf Nummer sicher gehen soll dann natürlich ein privatgutachten und wenn das als parteiisch angefochten wird kann der Anwalt immernoch einen unparteiischen Gutachter beordern...
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 02.02.2012
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    Nein Manno - gerade wenn kein Geld da ist, also auch kein Geld für den Weg durch die Instanzen, muss der erste Schuss sitzen!
    Und das geht eben nur über den scheinbar (aber nur scheinbar) teureren Weg:
    RA + eigener SV, dann ggf. selbstständiges Beweissicherungsverfahren mit fachlicher Hilfe beider.

    Ich hatte die Tage grad wieder eine Sache auf dem Tisch, da hatte sich der Jurist juritisch perfekt, aber baufachlich völlig auf dem Holzweg quasi verkünstelt. Formal juristisch ganz toll, aber jeder SV hätte daraus falsche Antworten machen können bis müssen.
    Wären die Fragen so rausgegangen, wäre der Prozess gegen die Wand gefahren, weil der SV die Fragen zwar aus seiner Sicht richtig, aber nicht im Sinne der Partei beantwortet hätte.

    Ich hab zu oft erlebt, wie auf genau diesem Wege Prozesse verloren wurden, um nicht massiv davor zu warnen!
     
  16. #16 BauIngML, 02.02.2012
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    Hallo Sylvia,

    es ist genau wie Ralf schreibt, der erste Schuss muss sitzen.
    Kompetenz die für dich arbeitet ist nun gefragt.

    Du solltest auch keine Hinhaltetaktik mehr zulassen.

    Eventuell können dir die Forummitglieder Kontakte zu Spezialisten, SV und RA, aus deiner Gegend vermitteln. (Bitte dann aber via PN)


    Maxi
     
  17. #17 sylvia68, 02.02.2012
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    @ Julius: bzgl. der Kabel muss ich passen und erst nachschauen, Laie eben.

    Wegen der Dosen, die Verblendungen wurden abgeschraubt und dann das Loch mit Schaum ausgefüllt.

    @ alle: Ihr macht mir Angst! Aber ich habe Schriftverkehr wo die Mängel schriftlich dargelegt wurden und zwar von uns Architekt, von Architekt an Hersteller des Steins, von Architekt an Elektriker und die Sache wurde alle paar Monate immer wieder angesprochen. Ich hoffe, dass dies in Bezug auf die Gewährleistung etwas bringt.

    Übrigens habe ich gerade eine Mail gefunden, in der der technische Leiter des Herstellers des Steins behauptet, "dass Mauerstein nicht mit gedeckelter Lagerfuge verarbeitet werden muss... Tauchen des Steins ist zulässig"

    Warum wir uns für diese Bauweise entschieden haben? Weil uns erzählt wurde, dass das so optimal und ausreichend ist. Hier eben wieder wir Laien, wir haben das geglaubt, denn dafür haben wir die Herren doch engagiert und auch bezahlt.

    Für die Wärmeberechnung haben wir viel Geld an einen Ing. irgendwas bezahlen müssen, der vom Architekt beauftragt wurde.

    Ich muss das jetzt erst mal alles verarbeiten.
     
  18. #18 sylvia68, 02.02.2012
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    Darf ich den Stein hier benennen und somit den Hersteller preisgeben?
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 02.02.2012
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  20. #20 sylvia68, 02.02.2012
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