Festpreis zum x.ten mal

Diskutiere Festpreis zum x.ten mal im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Und das ist mein Punkt: Kann es sein, dass bei Bauprojekten von den Auftragnehmenden Firmen ohne Risiko geplant wird und damit Mehrkosten voll auf...

  1. #41 zipp, 24.04.2005
    Zuletzt bearbeitet: 24.04.2005
    zipp

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    Hallo Bauanfänger,

    auf diese Frage (die nach meinen Verständnis eine vermutete "Ungerechtigkeit / Schweinerei" zu Lasten des Bauherrn/AG impliziert) möchte ich Ihnen / Dir vielschichtig antworten:

    (Folgendes vorrausgeschickt: Inwieweit sich meine Erfahrungen aus dem Gewerbebau im Detail auf dem privaten Häuslebauer transferieren lassen sei dahingestellt, da es sich bei der o.a. Fragestellung m.E. um eine grundsätzliche Problematik handelt).

    a) wenn der Unternehmer jegliche Risiken, die sich realisieren könnten in seine Zuschlagsätze einkalkuliert, hat der Bauherr/AG die A*- Karte, denn er bezahlt sowieso sämtliche unternehmerischen Risiken, egal ob sie anfallen oder nicht (paradiesische Zustände vorausgesetzt, und alle Bieter/AN würden das konsequent einkalkulieren) - dann gibt es keine "Mehrkosten", denn alle möglichen Kosten (auch mögliche "Mehrkosten") wandern eh in die Tasche des Unternehmers! Hört sich aus Bauherrensicht nicht so prickelnd an?

    b) Auch das andere Extrem kann gemäß Deiner Fragestellung in der heutigen Baubranchensituation gut möglich sein: Risiken - zumindest Risiken bei denen der Fall des Eintretens eher unwahrscheinlich ist - werden in die Kalkulation nicht eingestellt unter der Prämisse "wenn wir das alles einkalkulieren können wir uns die Mühe für das Erstellen des Angebotes sparen - dann bekommen wir den Zuschlag eh nicht". In diesem Fall wird der Unternehmer bzw. dessen Bauleiter nicht großzügig über die (nicht erkennbaren) Lücken im LV / in der Baubeschreibung hinwegblicken können - und entsprechende Nachträge anmelden.

    Also, Baunfänger, von "abwälzen auf Bauherrn" kann eigentlich keine Rede sein - im Fall a) zahlt der Bauher sowieso und im Fall b) nur wenn sich Risiken tatsächlich realisieren ...


    Aber ich denke wir "theoretisieren" an der Stelle - wichtig ist in der Baupraxis doch, daß sich die Bieter fair und umfassend über das zu erstellende Werk informieren können und nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden (Kleiner Tipp: bei starken Diskrepanzen (sei es im Gesamtangebot oder bei einzelnen Titeln/Positionen) sowohl nach "Unten" als auch nach "Oben", solltest Du als Bauherr/AG immer nachhaken woher die Abweichungen kommen - und das nicht nur um den von Bruno erwähnten, vom Gesetzgeber auferlegten "vorvertraglichen Pflichten" genüge zu tuen, sondern auch um Dir Klarheit / Kostenkontrolle über den angebotenen Leistungsumfang zu verschaffen (spart Zeit und Kosten in der Ausführungsphase) ...

    Gruß, Zipp

    PS: Die in diesem Thread von Bruno und "vom alten Hasen" vertretenen Grundhaltungen zum Fairplay zwischen den (zukünftigen) Vertragspartnern (Bauherr / Auftragnehmer) verdienen wirklich ein großes :respekt !!
     
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