Angebotspreis und Endrechnung weichen stark voneinander ab

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  1. luna29

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    Hallo,

    unser Haus steht nun und wir haben die Endrechnung vom Kellerbauer erhalten. Diese Endrechnung weicht nun mehr als 10 000€ vom damaligen Angebot ab.
    Die Maßangaben waren im Angebot mit ca.- Angaben angegeben, das versteh ich ja nun, dass die Einzelpreise ans tatsächliche Maß angepasst werden. Auch dass der Statiker mehr als das 3fache an Baustahl drin haben wollte, dafür kann der Kellerbauer nun nichts. Aber dass z. Bsp: der Kanalaushub ausserhalb des Gebäudes auf das vierfache gestiegen ist - schlechte Schätzung des Handwerkers?!?
    Und plötzlich sind auch Posten in der Rechnung, die im Angebot nicht aufgeführt waren...als Beispiel der Kran....macht allein schon einen Posten von knapp 2000€ aus. Der Kran ist doch nun keine unvorhergesehene Aktion, mit der man im Vorfeld nicht rechnen konnte wenn man einen Keller baut.
    Wahrscheinlich mal wieder ein Beispiel, wie man über den Tisch gezogen wird und machen kann man dagegen gar nichts oder?

    Gruss
    luna29
     
  2. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    wer prüft die Massen vom Stahl und sonstiges ... Sie ??? ... wenn ja dann ja zu diesem Zitat:

     
  3. luna29

    luna29

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    ??????

    Es geht hier nicht um die Überprüfung der angegebenen Mengen oder anzweifeln ob es auch verbaut wurde!!!!
    Einzig allein um die Tatsache, dass verschiedene Posten, die nun plötzlich berechnet werden, aber im Angebot nicht drin waren. Dass er einen Kran zum Keller bauen braucht, wusste er doch schon als er das Angebot gemacht hat.
    Es zeigt sich mal wieder, dass nur um ein Angebot zu "schönigen" Posten, die unabdingbar sind, weggelassen werden und dann am Ende den Preis richtig fett machen!
     
  4. #4 Gast036816, 05.02.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hat denn jemand das angebot auf vollständigkeit geprüft zum zeitpunkt der beauftragung?

    sind nicht vielleicht im angebot so ein paar hinweise aufgeführt - nicht enthalten sind..........

    die dinge sind eigentlich bekannt, die so ein paar euro im nach hinein noch zusätzlich zum einstreichen vorprogrammieren.
     
  5. #5 wasweissich, 05.02.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich hätte jetzt gesagt , dass die massenmehrungen schicksal sind .

    die position kran unter umständen abgewehrt werden könnte , wenn ....aber das weiss man aus der dürftigen info nicht zu deuten .
     
  6. #6 Pruefhammer, 05.02.2012
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    normalerweise werden Einheitspreise gemacht, also z.B. Kubikmeter Aushub 9,99€, die dann anfallenden Massen kann man ja vorher berechnen, es sei denn es gibt unvorhergesehene Änderungen- gab es die bei euch?
    Baukran: nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis ist dieser entweder im Angebot getrennt aufzuführen, also Stellung Baukran für die Dauer der Tätigkeit x€ oder es ist darauf zu verweisen, dass der Kran bauseits zu stellen ist. Falls der dann nicht vorhanden ist kann er den dann natürlich zusätzlich berechnen.
    Sollte weder das eine noch das andere zutreffen hätte er m.E. auch keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, denn der Einsatz des Krans war vorhersehbar und und wenn er nicht auf einen bauseits vorhanden Kran verweist oder als Position aufführt darf man davon ausgehen, dass er in seinem Angebot enthalten ist, er kann ja auch jetzt nicht hingehen und sich anderes Werkzeug extra vergüten lassen. Wenn er für den Einsatz bestimmter Maschinen oder Werkzeuge zusätzlich Geld neben den Einheitspreisen haben will, dann muss er es aufführen. Ausnahme könnte ich mir vorstellen, wenn man z.B. statt der 200qm Wandfläche später nur 1qm "abgenommen" hat, da kann man größere Kosten nicht mehr umlegen wie so einen Kran.
     
  7. PeMu

    PeMu

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    Mal grundsätzlich:

    Keine Ausschreibung? Nur Handwerkerangebote?

    Wo soll es eine Verpflichtung für Handwerker geben vollständige Angebote abzugeben? Und die Lvs mit Vorplanung auf eigene Rechnung zu erstellen?
    Kann mal ßein und mal nicht sein.
     
Thema: Angebotspreis und Endrechnung weichen stark voneinander ab
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