Schallproblematik im Reihenmittelhaus

Diskutiere Schallproblematik im Reihenmittelhaus im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, wir haben im August 2011 einen Neubau bezogen. Es handelt sich hierbei um ein Reihenmittelhaus. Rechts von uns haben wir 2 Nachbarn,...

  1. DerBeN

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    Hallo, wir haben im August 2011 einen Neubau bezogen.
    Es handelt sich hierbei um ein Reihenmittelhaus.
    Rechts von uns haben wir 2 Nachbarn, links von uns
    1 Nachbar, der gerade erst einzieht und renoviert,
    das Haus ist also noch nicht eingerichtet, die
    Bautreppe noch vorhanden.

    Die Häuser stehen also im Viererverband,
    quasi so:

    "LA LI(x) RI RA"

    LA = Links Aussen, LI = Links Innen (wir),
    RI = Rechts Innen, RA = Rechts Aussen

    Die Häuser sind jeweils vollunterkellert und bestehen
    aus Erdgeschoss, 1.Etage, Dachgeschoss und sind
    über eine gemeinsame Bodenplatte verbunden. LA&LI RI&RA
    stehen Treppenhaus an Treppenhaus(Stahlharfentreppe),
    welche im Haus offen sind.

    Aufgrund auffälligem wahrgenommener Schallübertragung,
    die wir so selbst aus Mietswohnungen nicht kennen,
    stehen wir vor der Frage gemeinsam mit dem BT eine
    Schallbegutachtung vornehmen zu lassen, um evtl.
    nachbessern zu lassen, oder finanziell entschädigt zu
    werden.

    Da dies im negativen Ausgang für uns aber mit immensen
    Kosten verbunden ist möchte ich vorher hier mit Beispielen
    die Geelgenheit nutzen um zu fragen, was die Experten
    und Forumsmitglieder dazu meinen. Evtl. findet sich hier
    ja auch ein RMH Besitzer der uns eine Aussage dazu
    geben kann, ob dies "Normal" ist, oder eben nicht, und
    nicht dem Stand der Technik von 2011 entspricht?!

    Zu den Beispielen:
    - RA bohrt, was von LI und RI überall im Haus laut
    wahrgenommen wird. LA war zu dem Zeitpunkt noch
    nicht im Haus.

    - RA bekommt Besuch, dieser Klingelt, die Klingel wird
    von RI deutlich gehört

    - RI geht die Treppe schnell rauf oder runter, dieses
    wird von LI wahrgenommen

    - LA öffnet die manuell betriebenen Rolläden, dies
    wird von LI gehört

    - LA unterhält sich laut im Flur, dies wird von LI zwar
    gehört, aber nicht in Wort und Satz verstanden

    - LA hat einen bellenden Hund im Haus, dieser wird
    deutlich von LI gehört

    - LA geht die "noch Bautreppe" hoch oder runter,
    dies wird deutlich von LI gehört

    In der Baubeschreibung des BT bzgl. des Schallschutzes
    habe ich gefunden:

    Mauerwerk: "Zur Sicherung des Schallschutzes zwischen
    den einzelnen Häusern werden die Haustrennwände
    zweischalig gemauert, mit dazwischen liegender
    Trennmatte aus Mineralwolle. Die Bodenplatte und die
    Kelleraußenwände werden zusätzlich gedämmt."

    Treppen: "Sowohl die Stahlkonstruktion als auch die
    Stufen werden mit hochertigem Schallschutz versehen."

    Estrich: "Kellerräume werden mit einem Estrich auf
    Trennfolie versehen, wenn zusätzliche Dämmarbeiten
    technisch erforderlich sein sollten, wird ein schwimmender
    Estrich eingebaut. Alle anderen Wohnräume erhalten
    einen schwimmenden Estrich mit entsprechendem
    Schall -und/oder Wärmeschutz"

    Allgemeines: "Es handelt sich um Häuser, bei denen die
    Dachfläche, Dachrinne, Bodenplatte und Kellerwände
    eine Einheit bilden. Je nach Bauart sind die Häuser ab
    der Kellerdecke bzw. ab der Bodenplatte durch eine
    Dehnungsfuge (Zweischalenmauerwerk) getrennt.

    Im Haus selber hört man durch die 8cm, anscheinend
    ungedämmten, Vollgipsdielen und das offene Treppenhaus
    auch "alles" bei geschlossenen Türen vom Keller bis ins
    Dachgeschoss.

    Ich hoffe ich konnte einen kleinen Einblick in die
    Problematik vermitteln. Ist dies normal und entspricht
    dem Stand der Technik von 2011, oder haben wir gute
    Chancen mit einem Schallgutachten und ggf. gerichtlich
    etwas zu erreichen?

    Im Notarvertrag steht übrigens deutlich das die
    Bauausführung nach den anerkannten Regeln der Technik
    zum Zeitpunkt der Druchführung der Arbeiten maßgeblich
    sind. Hier ist keine DIN-Norm oder sonstiges aufgeführt.

    Besten Dank im vorraus für die Mühe!

    BeN
     
  2. Ruppi

    Ruppi

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    - RA bohrt, was von LI und RI überall im Haus laut
    wahrgenommen wird. LA war zu dem Zeitpunkt noch
    nicht im Haus.


    Nicht zu verhindern, das ist normal. Die Schlagbohrmaschine erzeugt enormen Körperschall und auch einiges an Luftschall, das wird man immer durchhören. Aber so oft wird ja glücklicherweise nicht gebohrt.

    - RA bekommt Besuch, dieser Klingelt, die Klingel wird
    von RI deutlich gehört


    Dürfte nicht sein. Es sei denn, das ist eine Klingel für Hörbehinderte.

    - RI geht die Treppe schnell rauf oder runter, dieses
    wird von LI wahrgenommen


    Sofern keine Betotreppe verbaut wurde, oder die Harfentreppen nicht mittels Schöck Tronsole o.ä. entkoppelt wurde, ist dies leider ziemlich häufig so. Ob es ein Mangel ist, lässt sich ohne Gutachter so kaum sagen.

    - LA unterhält sich laut im Flur, dies wird von LI zwar
    gehört, aber nicht in Wort und Satz verstanden


    Dies dürfte definitiv nicht sein, denn selbst die DIN 4109, die nur einen unbefriedigenden Mindeststandard beschreibt, fordert bereits 57 dB Schallschutz (Luftschall) zwischen Doppel, bzw. Reihenhäusern, sofern real geteilt. Eine angeregte Unterhaltung erreicht etwa 57 dB, dann hört man die aber noch fast nicht durch und versteht auf keinen Fall irgend ein Wort. Von den meisten Gerichten wird das Beiblatt 2 zur DIN 4109 als Stand der Technik angesehen. Demnach müssten es mind. 67 dB sein. Da Darfst Du erst was hören, wenn sich die Bewohner richtig anschreien.

    Bitte beantworte hierzu folgende Fragen:
    -In welcher Rohdichte und in welcher Stärke wurden die Kommunwände ausgeführt?
    -Wurden die Kommunwände in die Außenwände hinein tief genug verzahnt?
    -Hast Du während des Rohbaus auf Vermeidung von Schallbrücken (Kontakt) geachtet?
    -Hast Du einen rechnerischen Schallschutznachweis vom BT erhalten? Wenn nicht: einfordern!
    -Sitzen Fenster und Fenstertüren sehr nah bei den Kommunwänden?


    - LA hat einen bellenden Hund im Haus, dieser wird
    deutlich von LI gehört


    hm, bei wieviel dB bellt ein Hund?

    - LA geht die "noch Bautreppe" hoch oder runter,
    dies wird deutlich von LI gehört


    Bautreppe ist ja sicher nicht entkoppelt, das sagt nix...
     
  3. Julius

    Julius

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    Was ist das für ein Bau, der kein halbes Jahr nach Fertigstellung bereits renoviert werden muß...? :wow
     
  4. Julius

    Julius

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    Liegt eine Realteilung vor oder ist das ein WEG-Konstrukt?
    (will sagen: seid Ihr alleinige Eigentümer Eures Grundstücks samt Haus?)

    Auf den Stand der Technik habt Ihr keinen Anspruch. Ist auch nicht erstrebenwert (er bezeichnet nicht ausreichend erprobte und noch nicht anerkannte Ausführungen).
    Stattdessen ist die erwähnte Formulierung im Notarvertrag ("anerkannte Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Durchführung der Arbeiten") entscheidend. Die ist schonmal recht positiv, insbesondere in Verbindung mit den Detailbeschreibungen:
    Kriitsch zu prüfen wäre hingegen:
    Das kann bedeuten, daß die Kellerdecke durchläuft, was sehr nachteilig wäre in Bezug auf den nachbarlichen Schallschutz.
    Wie ist das bei Euch ausgeführt worden?

    Nach Deinen Schilderungen meine ich (Laie), daß der nachbarliche Schallschutz deutlich hinter dem geschuldeten zurückbleibt.
    Insofern gute Karten auf Nachbesserung.

    Innerhalb Eures Hauses hingegen werdet ihr keine nennenswerten Anforderungen an den Schallschutz stellen können.
    Das ist zu akzeptieren, da keine bessere Ausführung vereinbart (und bezahlt).

    Warum die Nachbarn aber plötzlich leiser würden, wenn Euch der BT einige Hunnies in die Hand drückte, entzieht sich meinem Verständnis...
     
  5. Ruppi

    Ruppi

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    Der Hinweis von Julius ist wichtig, denn nach DIN 4109 gelten im Geschosswohnungsbau niedrigere Anforderungen, als bei real geteilten Häuser.
    Falls eine Realteilung vorlieg (keine WEG!) habt ihr sehr gute Karten auf Nachbesserung. Diese dürfte dann ziemlich aufwändig werden. Im Bereich der Kommunwände scheint der Beschreibung nach schon arg geschlampert worden zu sein.

    Ok, durchgehende Bodenplatte, aber hat das Haus nun einen Keller, oder nicht?

    Der Beschreibung nach geht die Kellerdecke auf keinen Fall durch, falls ein Keller da ist, verstehe jedenfalls ich so.
     
  6. DerBeN

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    Schonmal vielen Dank für die Antworten! Anbei meine :konfusius

    Bitte beantworte hierzu folgende Fragen:
    -In welcher Rohdichte und in welcher Stärke wurden die Kommunwände ausgeführt?
    In der Baubeschriebung steht etwas von Umfassungswänden, diese sind laut Zeichnung 17hoch5 dick?! Kann damit leider nicht viel anfangen, zwischen den Häuserwänden wurde aber auch ein paar cm Luftspalt gelassen.

    -Wurden die Kommunwände in die Außenwände hinein tief genug verzahnt?
    Kann ich leider nicht beantworten, kann man dies selbst nachträglich überprüfen, oder
    hier den BT fragen?

    -Hast Du während des Rohbaus auf Vermeidung von Schallbrücken (Kontakt) geachtet?
    Haben beim Fliesenlegen darauf geachtet nicht an die Wände, Rohre, Treppe etc. zu kommen und dementsprechend Platz gelassen, falls du das meinst. Den Estrich usw. hat ja der BT übernommen.

    -Hast Du einen rechnerischen Schallschutznachweis vom BT erhalten? Wenn nicht: einfordern!
    Nein, haben wir nicht bekommen, werde ich mal beim BT anfragen, muss sowas gemacht werden, bzw. ist dies Pflicht? Haben damals von Haus aus viele Protokolle nicht bekommen, weil diese lt. BT überflüssig wären, z.B. Elektriker Abnahmeprotokoll etc.

    -Sitzen Fenster und Fenstertüren sehr nah bei den Kommunwänden?
    Zwischen 20 bis 120cm Abstand ist alles dabei.

    -Liegt eine Realteilung vor oder ist das ein WEG-Konstrukt?
    Wir sind alleinig Eigentümer von Haus und Grundstück

    -Das kann bedeuten, daß die Kellerdecke durchläuft, was sehr nachteilig wäre in Bezug auf den nachbarlichen Schallschutz. Wie ist das bei Euch ausgeführt worden?
    Die Kellerdecke geht nicht durch, lediglich die Bodenplatte.

    -Warum die Nachbarn aber plötzlich leiser würden, wenn Euch der BT einige Hunnies in die Hand drückte, entzieht sich meinem Verständnis..
    Natürlich bleibt das Problem dann bestehen, was ärgerlich genug wäre. Nur falls aus irgendeinem Grund nicht oder nur mit erheblichen Aufwand nachgebessert werden kann und wir verdammt viel Geld für das Haus investiert haben, möchten wir hier natürlich finanziell entschädigt werden, zumal bei evtl. Verkauf des Hauses auch der Wert dementsprechend sinkt.


    Beste Grüße,
    BeN
     
  7. Ruppi

    Ruppi

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    Schonmal vielen Dank für die Antworten! Anbei meine :konfusius

    Bitte beantworte hierzu folgende Fragen:
    -In welcher Rohdichte und in welcher Stärke wurden die Kommunwände ausgeführt?
    In der Baubeschriebung steht etwas von Umfassungswänden, diese sind laut Zeichnung 17hoch5 dick?! Kann damit leider nicht viel anfangen, zwischen den Häuserwänden wurde aber auch ein paar cm Luftspalt gelassen.

    Ok, also 17,5cm stark.
    -Wie groß ist der Abstand zwischen den Kommunwänden und wurde dieser mit Dämmatten ausgekleidet?
    -Welche Rohdichte hat der Kommunwandstein?


    -Wurden die Kommunwände in die Außenwände hinein tief genug verzahnt?
    Kann ich leider nicht beantworten, kann man dies selbst nachträglich überprüfen, oder
    hier den BT fragen?

    Ohne dass man die Wand aufschlägt lässt sich das leider nicht mehr prüfen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Rohbauer die Kommunand nicht tief genug in die Außenwand hinein verzahnen. Nur der schwere Kommunwandstein hat aber genug schallschluckende Eigenschaften (Masse), zumindest ist dies so, wenn die Außenwände aus porosierten Ziegeln erstellt sind. Diese haben zwar einen sehr guten Wärmeschutz, aber einen schlechten Schallschutz.
    Ob Dir der BT hier die Wahrheit sagen wird?


    -Hast Du während des Rohbaus auf Vermeidung von Schallbrücken (Kontakt) geachtet?
    Haben beim Fliesenlegen darauf geachtet nicht an die Wände, Rohre, Treppe etc. zu kommen und dementsprechend Platz gelassen, falls du das meinst. Den Estrich usw. hat ja der BT übernommen.

    Na das meinte ich nicht. Das betrifft ja nur den Schallschutz im eigenen Haus. Ich meinte Schallbrücken zum Nachbarhaus. Dies passiert z.B. beim Betonieren der Decken, wenn einfach Beton rüberläuft (den keiner mehr beseitigt), oder wenn Steine zwischen die Kommunwände fallen und dann Kontakt bewirken.

    -Hast Du einen rechnerischen Schallschutznachweis vom BT erhalten? Wenn nicht: einfordern!
    Nein, haben wir nicht bekommen, werde ich mal beim BT anfragen, muss sowas gemacht werden, bzw. ist dies Pflicht? Haben damals von Haus aus viele Protokolle nicht bekommen, weil diese lt. BT überflüssig wären, z.B. Elektriker Abnahmeprotokoll etc.

    Soviel ich weiß muss er den genauso bringen, wie den Standsicherheitsnachweis (Statik), den Wärmeschutznachweis (EneV Berechnung). Aufforderung an die Profis: wenn's nicht stimmt, bitte widersprechen!

    -Sitzen Fenster und Fenstertüren sehr nah bei den Kommunwänden?
    Zwischen 20 bis 120cm Abstand ist alles dabei.

    Je näher ein Fenster an der Kommunwand sitzt, desto größer ist die Gefahr, dass durch die Fensterlaibung Schall ins Nachbarhaus übertragen wird, insbesondere bei leichtem Außenmauerwerk.

    -Liegt eine Realteilung vor oder ist das ein WEG-Konstrukt?
    Wir sind alleinig Eigentümer von Haus und Grundstück

    Das ist schon mal sehr gut, den damit habt Ihr Anspruch auf gehobene Werte beim Schallschutz. Deiner Beschreibung nach dürften diese ziemlich sicher nicht eingehalten worden sein.


    -Warum die Nachbarn aber plötzlich leiser würden, wenn Euch der BT einige Hunnies in die Hand drückte, entzieht sich meinem Verständnis..
    Natürlich bleibt das Problem dann bestehen, was ärgerlich genug wäre. Nur falls aus irgendeinem Grund nicht oder nur mit erheblichen Aufwand nachgebessert werden kann und wir verdammt viel Geld für das Haus investiert haben, möchten wir hier natürlich finanziell entschädigt werden, zumal bei evtl. Verkauf des Hauses auch der Wert dementsprechend sinkt.

    Solche Mängel dürft Ihr keinesfalls hinnehmen. Stellt Euch vor, ihr vermietet das mal. Dann kann der Mieter ohne weiteres die Miete mindern. Monat für Monat 10-20% zu wenig Miete, da nützen Dir die paar Hunderter nichts, die Dir Dein BT vielleicht jetzt geben würde. Ich würde selbst eine fünfstellige Summe hier nicht akzeptieren, weil das Leben in so einer hellhörigen Bude doch einfach keinen Spaß macht! Man fühlt sich selbst beobachtet und wird unfreiwillig zum akustischen Voyeur!

    Liefer doch bitte mal noch die Antworten auf obige Fragen, dann wissen wir schon mal mehr.



    Beste Grüße,
    BeN
     
  8. Julius

    Julius

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    Hast Du vielleicht Fotos aus der Rohbauzeit (mit unverputzten Mauern)?
     
  9. DerBeN

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    Hallo mal wieder!

    Kann zudem was während des Rohbaus passiert ist nicht viel sagen, habe auch leider nichts über die Rohdichte der Wände gefunden. Wenn ich jetzt von aussen den Abstand nachmesse, kann ich nur eine Fuge vorfinden die jeweils 2cm Abstand zum Haus links und rechts definiert. In der Bauzeichnung steht etwas von 10cm Abstand zwischen den beiden Mittelhäusern, und jeweils 3cm zwischen Mittelhaus und Endhaus.

    Ich habe noch 2 Fotos vom Rohbau gefunden, vielleicht könnt ihr damit was anfangen?

    Wünsche euch schonmal ein schönes Wochenende!
     
  10. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    zwischen den Haustrennwänden gibt´s keine Dämmung ???
     
  11. DerBeN

    DerBeN

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    Hallo!

    Laut Baubeschreibung, wie gesagt:

    Mauerwerk: "Zur Sicherung des Schallschutzes zwischen
    den einzelnen Häusern werden die Haustrennwände
    zweischalig gemauert, mit dazwischen liegender
    Trennmatte aus Mineralwolle. Die Bodenplatte und die
    Kelleraußenwände werden zusätzlich gedämmt."
     
  12. R.B.

    R.B.

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    Und wo ist die? Auf den Bildern kann man sie nicht erkennen.

    Gruß
    Ralf
     
  13. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    ich seh auf den Bildern auch null Komma null Dämmung ... darum meine Rückfrage (!)
     
  14. archi3

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    MiWo.. zur Hälfte

    "Frontalbild", Mittelhaus, rechte Seite, zum versetzten Haus, also nur 1 Seite mit MiWo.
     
  15. Ruppi

    Ruppi

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    Seh ich es recht, auch da sieht es max. nach einer einzigen dünnen Lage MiWo aus, also eine einzige Lage mit nur 3cm. Ich kenn das nur mit 2 Lagen. Mit einer Lage ist das doch schon reichlich riskant... Wehe da wird mal nicht so genau gearbeitet.

    Ich weiß zwar nicht, ob es nach irgend einer Regel erlaubt ist, den Hohlraum ungedämmt zu lassen (habe schon Beton Kummunwände gesehen, wo das lt. öbuv SV Aussage so ok war), aber es ist doch klar, dass sich dann in dem Hohlraum Resonanzen ausbilden und es in dem Hohlraum hallt. Wehe, die Ziegel sind dann nicht schwer genug, oder es fallen Gegenstände, Steine etc. dazwischen, dann hast Du Schallbrücken. Kann mit den Dämmplatten nicht so leicht passieren.

    Ich hab das mal mit einer Software für Schallschutz nachgerechnet (nur für die zweischalige Kommunwand) und da kamen schon in der allerschlechtesten Konfiguration (17,5 cm Rohdichte nur 1,2, durchgehende Bodenplatte) folgende Werte für das bewertete Schalldämmaß R'w heraus:
    DG 63 dB
    OG 63 dB
    EG 63 dB
    KG 57 dB

    Bei Rohdichte 1,4 wären es:
    DG 65 dB
    OG 65 dB
    EG 65 dB
    KG 59 dB

    Bei Betonverfüllziegeln (gleiche Stärke):
    DG 68 dB
    OG 68 dB
    EG 68 dB
    KG 62 dB

    Wenn die Bodenplatte getrennt wäre, dann wäre der Keller nochmals 3 dB besser.
    Bei unserem DH haben wir Betonverfüllziegel verwenden lassen, außerdem eine geteilte Bodenplatte, sowie DIN 4109 Beiblatt 2 für den Bereich der Kommunwände vereinbart. Außerdem habe ich ständig penibel auf mögliche Schallbrücken geachtet und meinen GU schön genervt damit, da musste er durch!
    Außer der Bohrmaschine und ganz gelegentlich seiner Harfentreppe habe ich noch nie was durchgehört vom Nachbarn. Der Nachbar hört von uns (außer Bohrmaschine) gar nix, weil wir eine Betontreppe haben.
    Luftschall ist noch nie durchgegangen, auch keine Musik, Party, etc...

    Deiner Beschreibung nach habt Ihr nicht mal 60 dB.
    Da muss massiv geschlampert worden sein.

    Vielleicht ist die Rohdichte der zweischaligen Kommunwände zu gering, vielleicht gibts Schallbrücken. Mehr kann man aus der Ferne aber leider nicht sagen.
     
  16. Ruppi

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    Um Dir noch eine ungefähre Vorstellung von den dB Maßen zu geben:

    Flüstern 30 dB
    leise Unterhaltung 40 dB
    normale Unterhaltung 50 dB
    laute Unterhaltung 60 dB

    bis hier darf man also niemals was durchhören!

    dann:
    laute Haushaltsgeräte ca. 70 dB (darf man also gaaanz leise durchhören)
    Schalgbohrmaschine ca. 100 dB (wird man immer durchhören)
     
  17. DerBeN

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    Hallo!

    Wir sind bisher immer davon ausgegangen, das die Dämmung zwischen den beiden RMH nach der Aufnahme vom Foto passiert ist, nun frage ich mich aber ob das überhaupt geht? Ich sehe schon wie naiv wir an die ganz Sache gegangen sind, hier seh ich wieder das Vertrauen und Euros gut, aber Kontrolle besser ist. Nur schön doof, wenn man wie ich so gar keine Ahnung vom Baugewerbe hat und sich primär auf den BT verlassen muss. Wenn ich daran denke das man in der Krankenpflege so arbeiten würde, wie anscheinend so mancher BT wird mir ganz schlecht. Aber schwarze Schafe gibts wohl überall.

    Zum Glück gibts ja das Forum hier, danke erstmal für die Hilfe! Denke werden bei Zeiten mal mit den Nachbarparteien bereden, wie wir da am besten gemeinsam gegen den BT vorgehen, und was zu machen ist. Wahrscheinlich werden wir um ein Schallgutachten nicht herumkommen, aber nachdem was hier geschrieben wurde, glaube ich das dies sehr zu unseren Gunsten ausfallen wird. Interessanter weise hören wir aber von unserem Mittelhausnachbar(wo der Spalt nicht gedämmt zu sein scheint), weniger als vom Endhaus...kann das an der Treppe an Treppensituation liegen?

    Gehört zwar nicht in dieses Forum, aber kann mir hier trotzdem jemand sagen, auf welche Ausführungs und Testprotokolle ich rein gesetzlich oder nach Vorgabe noch bestehen kann? Haben hier kaum was bekommen und jetzt bin ich richtig neugierig geworden!

    Best Grüße,
    BeN
     
  18. Ruppi

    Ruppi

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    Jetzt hat's mich noch interessiert, was eigentlich maximal als Schallschutz zwischen Reihen/Doppelhäusern möglich ist, ohne dass man jatzt ganz aufändige Konstruktionen macht.
    Also:
    zweischalig mit schwerem Kalksandstein, Rohdichte 2,2 Stärke 24 cm

    da kommt heraus R'w:

    DG 72 dB
    OG 72 dB
    EG 72 dB
    KG 69 dB (Bodenplatte geteilt)

    Hat das schon mal wer so gebaut?
    Wäre kein allzu großer Aufwand/Kosten, aber mit gigantischem Ergebnis...
     
  19. Ruppi

    Ruppi

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    Standsicherheitsnachweis und Wärmeschutznachweis (EnEv Berechnung) sind gesetzlich vorgeschrieben, die muss er Euch aushändigen können, Schallschutznachweis glaube ich auch, bin mir aber nicht ganz sicher.

    @Profis: Wer weiß es?

    Blower Door Test (Luftdichtigkeit nach DIN 4108) ist nur geschuldet, wenn vertraglich vereinbart.
    Ich würde Euch aber drigned raten, diesen durchführen zu lassen. Kostet nicht viel (ab EUR 200.-), man entdeckt die Leckagen BEVOR die Gewähleistung um ist und BEVOR daraus Schäden entstehen.

    Bitte lass uns wissen, wie die Sache weitergeht!
     
Thema: Schallproblematik im Reihenmittelhaus
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  14. Lärmschutz kommunwand 17 cm,
  15. nachträglicher schallschutz bei durchgehender bodenplatte,
  16. Schallschutz Reihenmittelhaus,
  17. Reihenmittelhaus luft zwischen Trennwänden,
  18. reihenmittelhaus Schalldämmung DIN 4109,
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  20. reihenmittelhaus dazwischen setzen,
  21. reihenhaus gemeinsame bodenplatte zulässig
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