AGB für Bauverträge

Diskutiere AGB für Bauverträge im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, gibt es ein Standard AGB für Baufirmen und wo kann ich so was finden? Muss ich bei Bauverträgen auf die AGB verweisen? danke im...

  1. erkooo

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    Hallo,

    gibt es ein Standard AGB für Baufirmen und wo kann ich so was finden?
    Muss ich bei Bauverträgen auf die AGB verweisen?

    danke im Voraus
    erko
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 07.02.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Heissen VOB. Muss man vereinbaren! Sollte man aber beherrschen, sonst ists sinnfrei.
     
  3. #3 Gast036816, 07.02.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die textinhalte im vertrag sollten auch vob-konform sein, d. h. auf der grundlage der vob b/c muss der inhalt der leistung beschrieben sein.

    ist das nicht der fall, ist es gut, solange es keinen streit gibt.
     
  4. #4 freundlichsuch, 18.02.2012
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    Baufirma will Anderkonto auf seine Kosten

    ... und ist in der Handwerkskammer Frankfurt Oder eingetragen. Hat das irgendwlche Vorteile für mich oder nur für die Hausbaufirma. Wie sieht es mit evt. Zinsen aus ? Und kann ich sagen wo/bei wem das Anderkonto errichtet wird ?
    Ansonsten wurde noch angeboten % Zahlung zu vereinbaren nach Bauabschnitt und nicht nach Leistungsanschnitt ( z.B. Bodenplatte fertig und dann diese komplett zu bezahlen ).
    Herzlichen Dank im Voraus für die Hilfe.
     
  5. #5 freundlichsuch, 18.02.2012
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    und..mir wurde an Stelle von BGB die VOB angeboten.
    Ich denke da ich privat bin und keine Kedite in Anspruch nehme ist ein Bauvertrag nach BGB für mich maßgebend. Liege ich mit der Vermutung richtig ?
     
  6. PeMu

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    Was hat das mit Krediten zu tun?

    Maßgebend ist was vereinbart wurde und von wem.

    Keine Ahnung welcher Zusammenhang mit dem Eröffnungsbeitrag besteht:offtopic:
    ->Eigenes Thema öffnen.
     
  7. #7 freundlichsuch, 18.02.2012
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    Finde leider nichts wo ich neue/ meine Fragen einstellen kann. Sehe immer nur"auf Frage/Thema antworten" :-(
     
  8. PeMu

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  9. #9 Hundertwasser, 19.02.2012
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    Alle Verträge müssen BGB Konform sein. Wenn nichts anderes vereinbart wurde dann gelten halt nur die Paragrafen des BGB, und die einschlägigen Auslegungen.

    Die VOB hat den Charakter alllgemeiner Geschäftsbedingungen und unterliegt somit der Kontrolle des AGB Gesetzes. Die VOB kann nur als Ganzes vereinbart werden, da gibt es nur wenige Ausnahmen wie z.B. Skontofristen. Wenn die VOB in Teilen geändert wird kann das dazu führen das die Vereinbarung ungültig wird und ein Richter würde dann im Streitfall die VOB verwerfen und alleine das BGB gelten lassen.
     
  10. #10 freundlichsuch, 19.02.2012
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    ja ich bin richtig angemeldet aber finde eben nicht den button "neues thema" :o
     
  11. #11 freundlichsuch, 19.02.2012
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    weiss halt nicht ob es besser ist nach bgb -was ich eigentlich denke da es viele urteile usw. über bgb verträge gibt- oder vob wo eben alles komplizierter erscheint und kaum im netz etwas zu finden ist. schätze bgb ist die einfachere und übersichtlichere variante.
     
  12. #12 Hundertwasser, 19.02.2012
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    In der VOB ist manches eben detaillierter geregelt. Für was man sich entscheidet ist dann Ansichtssache. Man kann natürlich auch einen ganz normalen Werkvertrag machen und da alle möglichen Sachen individuell reinschreiben. Aber auch das hat viele Fallstricke.
     
  13. #13 freundlichsuch, 19.02.2012
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    die baufirma soll ja nur bodenplatte erstellen und mauern. suche mir jedes gewerk einzeln. weiss auch nicht ob es schlecht ist das er bei der handwerkskammer in frankfurt/oder angemeldet ist.
    und mich irritiert es das er auch seine kosten ein anderkonto machen will.
    ggf. zahlung in % nach teilfertigstellung-was woh sinnvoller ist-.
    auch will er sehen anhand von kto-auszug ob das eld vorhanden ist.
     
  14. #14 Hundertwasser, 19.02.2012
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    HWK ist nicht verkehrt.
    Vermutlich soll das Geld vor Beginn der Arbeiten auf das Anderkonto eingezahlt werden? Damit hätte der Bauunternehmer die Sicherheit das genug Geld da ist u ihn zu bezahlen. Der Treuhänder dürfte das Geld dann nur zur Bezahlung der Werklohnleistung herausrücken. Dann sollte aber unbedingt geklärt werden wann das Geld ausbezahlt wird, Beispielsweise erst nach vollständiger Abnahme.
     
  15. #15 freundlichsuch, 19.02.2012
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    HWK ???? Was ist das :o
    Was ist aber wenn das Geld auf dem Anderkonto liegt..er nicht weiter baut....
    Dann bekommt er zwar kein Geld aber ich komme auch nicht ran um mit jemand anderem weiter bauen zu können :(
    Und er will das Geld Etappenweise wie gesagt in % von der Summe wenn er was gemacht hat.
    Danke auch endlich mal dafür das Du immer so nett antwortest :winken
     
  16. #16 Hundertwasser, 20.02.2012
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    HWK = Handwerkskammer. Als Handwerksbetrieb muss er dort Mitglied sein. Bei einem Handwerker der nicht Mitglied der Kammer ist wäre ich vorsichtig.

    Abschlagszahlungen können vereinbart werden. Entweder nach Zahlungsplan (Einzeltermine) oder nach festgestelltem Baufortschritt.

    z.B.

    Nach Aushub 30%
    Nach gießen der Bodenplatte 30 %
    Nach Erstellung des Mauerwerks 30 %

    Nach erfolgter Abnahme der Gesamtleistung 100% abzüglich bereits geleisteter Zahlungen.

    Das Ganze könnte dann noch durch Bürgschaften gegenseitig abgesichert werden.
     
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