KfW (Absicherung), Z15 (Frage)

Diskutiere KfW (Absicherung), Z15 (Frage) im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich hoffe ich bin in diesem Teil richtig, da es zwar um Baufinanzierung geht, aber irgendwie ja doch auch um Vertragsmöglichkeiten....

  1. #1 Bodensee1979, 09.02.2012
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    Hallo,

    ich hoffe ich bin in diesem Teil richtig, da es zwar um Baufinanzierung geht, aber irgendwie ja doch auch um Vertragsmöglichkeiten.

    Also kurzer Umriss.
    Wir wollen eine Eigentumswohnung erwerben. Der Baubeginn wird etwa März/April sein. Mit einem Wohnungspreis von 299500Euro sind wir hier in der Region wirlich beschenkt.

    Unter Beachtung von TG, Notarkosten, Grunderwebssteuer blablabla kommen wir auf 335000 Euro. Eigenkapital 135000 Euro. Ergo müssten 200000 finanziert werden.

    ---------------------------------------------

    KfW Programm 153:
    Hierfür will die Bank selbstverständlich zwei Bescheinigungen.
    a) dass nach KfW70 gebaut werden soll und
    b) abschließend dass nach KfW70 gebaut worden ist.

    Ich denke a) ist kein Problem, dass uns der Schrieb angefertigt wird. Was jedoch wenn sich am Ende herausstellt, dass nicht nach KfW 70 gebaut worden ist. Dann müssten wir ja die möglichen 50000 Euro nachfinanzieren und das lässt sich natürlich jede Bank ganz schön was kosten. Dem würden wir gerne Vorbeugen.

    Was wäre denn da möglich? Weil nicht nur dass wir sonst auf einem Direktschaden von 50000 Euro sitzen, die Wohnung selbst hat ja dann auch nicht den mehr diesen Wert. Kann man da vertraglich im Kaufvertrag schon nachhelfen. Wenn ja wie? Würde denn etwas gehen in der Art "10% Rückerstattung auf den Kaufpreis bei Nichteinhaltung der KfW70 + Entschädigung" (man hatte ja auch Ausgaben Abhängig vom Kaufpreis + die Rennerei mit dem KfW-Darlehen)?

    -----------------------------------------------

    Z15-Darlehen:
    Den offensichtlichen Richtlinien nach (Einkommensgrenze, Wohngröße, vorhandenes Kind etc. pp.) würden wir Z15-Darlehen bekommen. Nun ist uns gestern zu Ohren gekommen, dass es aber eine weitere Klausel der L-Bank gibt. Nämlich, dass der reine Wohnraumwert (ohne Grundstück und Nebengebäuden) 1700Euro / m² nicht übersteigen darf, weil uns die L-Bank den Antrag sonst 'um die Ohren haut'.
    Das ist doch hoffentlich ein ganz großer Scherz. Für 1700Euro/m² bekomme ich hier vielleicht ne Holzwand ohne Dach.
    Wer hat da Erfahrung, wer kann dazu etwas sagen?

    Vielen Dank für eure Hilfe
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Wenn KfW70 bestellt war, dann ist auch KfW70 zu liefern. Wieso sollte dann nicht nach KfW70 gebaut werden?
    Sollte sich herausstellen, dass die Anforderungen nicht eingehalten werden, dann besteht ein Mangel der zu beseitigen ist. Sollte dies nicht möglich sein, aus welchen Gründen auch immer, dann wäre der AN zu Schadenersatz verpflichtet. Wie das im Detail aussehen kann, das solltest Du mit einem Fachanwalt besprechen, denn die notwendige Berechnung wird sicherlich nicht ganz einfach.

    Schau mal in die Förderbedingungen, speziell unter "Gebietskategorie". Dort ist die maximale Darlehenssumme abhängig von der Gebietskategorie aufgeführt.
    Ansonsten bei der L-Bank anrufen und dort nachfragen, oder bei der lokalen Gemeinde-/Stadtverwaltung.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Bodensee1979, 10.02.2012
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    Hallo Ralf,

    vielen Dank für deine prompte Antwort. :28:

    Natürlich, wieso kommen wir da nicht selber drauf, wäre das dann ein Mangel. Manchmal kann die Antwort so einfach sein. Einen guten Fachanwalt, werden wir uns ohnehin suchen, nach den Erfahrungen die mein künftiger Schwager machen musste (ins Ausland abgesetzter Bauträger usw. aber das ist ne andere Geschichte).

    Um einen Termin beim Landratsamt wegen der L-Bank-Förderung(en) sind wir jetzt bemüht. Nachdem ich telefonisch gestern und heute niemand erreicht habe, versuche ich es nun per Mail ansonsten Montag wieder per Telefon.

    Das mit der Gebietskategorie (wir fallen in I) haben wir gefunden, da geht es aber um die Beleihungshöhe nicht darum wieviel der qm kosten darf/soll. Aber ich war ja seit gestern auch nicht untätig und hab auf der Landratsamt-Homepage rumgesucht und bin auf folgendes gekommen.

    ------------Auszug----------------
    Selbst genutzter Wohnraum wird regelmäßig nur gefördert, wenn die Gesamtkosten abzüglich der Grundstücks- und Finanzierungskosten 2.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten. In jedem Fall sollen folgende Kostenobergrenzen nicht überschritten werden:

    Einfamilienhäuser: 275.000 Euro
    selbst genutzte Eigentumswohnung beziehungsweise selbst genutzte Wohnung im eigenen Zwei- oder Mehrfamilienhaus: 225.000 Euro

    Diese Kostenobergrenzen umfassen nicht die Kosten von Garagen, Carports und Stellplätzen/Tiefgaragenplätzen. Überschreitungen können bei besonderen Verhältnissen im Einzelfall zugelassen werden
    ------------Ende Auszug------------
    Quelle: http://www.lrakn.de/servlet/PB/menu/1987358_l1/index.html?modul=vb&_sls=0&verfahrensID=711761!0

    Gut hier steht etwas von 2000Euro / qm und max. Kosten für Wohnung 225.000Euro.
    Das wäre vermutlich knapp, aber könnte reichen. Uns liegen leider noch keine Informationen vor wie sich die Kosten aufteilen mit Grundstück und Wohnung und haben pauschal mal mit 30% Abzug fürs Grundstück gerechnet.

    Vielen Dank noch Mal für die schnelle Beantwortung. Das ist echt top hier.

    Grüße Tanja
     
  4. R.B.

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    Am besten einfach mal mit denen reden, die beißen nicht.

    Es können Ausnahmen/Überschreitungen zugelassen werden, steht auch irgendwo in deren Blättern. Wenn Du Dir natürlich eine Villa für 1 Million hinstellst, dann gibt es keinen Grund hier zu fördern. Bei einer begründeten Überschreitung von ein paar Prozent (ich hatte irgendwas von 20 oder gar 30 im Hinterkopf) sollte aber nichts anbrennen.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Bodensee1979, 01.03.2012
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    Guten Morgen,

    entschuldigt bitte dass ich nichts mehr hab von mir hören lassen, aber ich wollte noch das Ergebnis des Treffens mit der Dame vom Landratsamt berichten. Eventuell kann die Information noch jemand benötigen.

    Das wichtigste das wir aus dem Gespräch mitgenommen haben, ist dass die Förderung der L-Bank (Z15) kein Problem ist, da seit diesem Jahr die Kostenobergrenzen abgeschafft worden sind. Da hat ja wohl tatsächlich mal jemand was gedacht.

    Rest des Beitrags ist OffTopic

    Bedauerlich ist nur, dass wir das ganze dann an einem anderen Objekt festmachen werden; was aber jetzt erst wieder gefunden werden muss. Wir haben den geplanten Wohnungskauf gecancelt, da die Firma entweder ein Scharlatan ist oder zumindest hochgradig unprofessionell. Das fast harmloseste dabei ist eine weitere Baustartverzögerung (obwohl angeblich alle Genehmigungen vorhanden sind) von weiteren 8 Monaten was wir am Montag aber erst auf drängen um Auskunft erfahren haben. Für uns ist das nicht mehr nachvollziehbar. Hinzu kommt u.a. dass wir noch nicht einmal irgendwelche Nachweise bekommen für KfW, Aufteilungsplan, grober Zeitstrahl, Status oder Ergebnisse von Gesellschafterbesprechungen. Die Dame vom Landratsamt konnte auch kein Baugesuch finden.
     
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