Was für Aufgaben hat rechtlich die Bauleitung?

Diskutiere Was für Aufgaben hat rechtlich die Bauleitung? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Leute, ich werde in den nächsten Tagen anfangen mein Haus zu bauen. Ich habe mir den Architekten geholt, den ich wollte. Für den Rohbau...

  1. LL0rd

    LL0rd

    Dabei seit:
    04.06.2010
    Beiträge:
    84
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    GF
    Ort:
    Karlsruhe
    Hallo Leute,

    ich werde in den nächsten Tagen anfangen mein Haus zu bauen. Ich habe mir den Architekten geholt, den ich wollte. Für den Rohbau habe ich ein Bauunternehmen beauftragt. Aufträge für die Fenster, Heizung, Elektro, Putz und Estricharbeiten habe ich an einzelne Unternehmen vergeben.

    Das Bauunternehmen wird sozusagen den Rohbau mit Dach hinstellen und gleichzeitig anderen Handwerkern den Zutritt ermöglichen. Die Bauleitung für den Rohbau übernimmt das Bauunternehmen.

    Die Koordination ist kein Problem. Wie ist es jetzt aber mit den rechtlichen Pflichten gegenüber Behörden? Wäre ich dann Teil-Bauleiter?
     
  2. #2 Gast036816, 09.02.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wer trägt die verantwortung im sinne der lbo?
     
  3. LL0rd

    LL0rd

    Dabei seit:
    04.06.2010
    Beiträge:
    84
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    GF
    Ort:
    Karlsruhe
    Was genau meinst du mit Verantwortung nach LBO? Die Landesbauordnung regelt ja vieles. Der Architekt ist für das Konzeptionelle zuständig. Der Statiker trägt die Verantwortung dafür, dass die Statik stimmt. Der Bauunternehmer trägt die Verantwortung dafür, dass die Baustelle eingerichtet und entsprechend abgesichert wird.

    Aber unterm Strick bin ich ich für alles Verantwortlich und werde mein Hals (oder Konto) primär für alles hinhalten müssen.
     
  4. #4 Gast036816, 09.02.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    und du bist im sinne der lbo nicht vom fach!

    einen verantwortlichen bauleiter im sinne der lbo brauchst du, oder ist das in bw befreit?
     
  5. #5 Schwarz, 10.02.2012
    Schwarz

    Schwarz

    Dabei seit:
    22.04.2009
    Beiträge:
    681
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hessen
    Landesbauordnung BW
    § 45 Bauleiter
    (1) Der Bauleiter hat darüber zu wachen, daß die Bauausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Entwürfen des Entwurfsverfassers entspricht. Er hat im Rahmen dieser Aufgabe auf den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle, insbesondere auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmer zu achten; die Verantwortlichkeit der Unternehmer bleibt unberührt. Verstöße, denen nicht abgeholfen wird, hat er unverzüglich der Baurechtsbehörde mitzuteilen.

    (2) Hat der Bauleiter nicht für alle ihm obliegenden Aufgaben die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, hat er den Bauherrn zu veranlassen, geeignete Fachbauleiter zu bestellen. Diese treten insoweit an die Stelle des Bauleiters. Der Bauleiter bleibt für das ordnungsgemäße Ineinandergreifen seiner Tätigkeiten mit denen der Fachbauleiter verantwortlich.


    tja, schon schlimm mit der bauordnung.
     
  6. #6 planfix, 10.02.2012
    planfix

    planfix Gast

    vertrauen ist gut, kontrolle ist besser (oder unterstützt das vertrauen)!

    egal ob es um statik, fachgerechte elektro- oder sanitärinstallation geht, diese bereiche sind ja auch alle sicherheitsrelevant, bist du sicher, dass du da alles weißt?

    meinst du du kannst alles beurteilen, was dein rohbauunternehmer macht, ob er z.b. die richtigen stürze verbaut??
    kannst du deine pläne komplett lesen?
    kennst du die materialkriterien der baustoffe?
    mindesteinbaustärken? hast du schon mal einen betonlieferschein angeguckt?
    was machst du, wenn der BU den beton mit zusätzlich wasser mischt? oder die eine andere storry vom pferd erzählt?
    warum macht es sinn das eine oder andere rohr für einen kanalanschluß zu verwenden? was koste welches rohr?
    bist du sicher, dass nicht zu lasten deiner qualität, eine billigere lösungen, als die bestellte eingebaut wird?
     
  7. #7 Gast036816, 10.02.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ....oder eine billigheimerloesung für teures geld ausgeführt wird.

    der faden lässt sich unendlich weiterspinnen.
     
  8. LL0rd

    LL0rd

    Dabei seit:
    04.06.2010
    Beiträge:
    84
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    GF
    Ort:
    Karlsruhe
    Ich frage mich momentan, wie es mit der Kontrolle bei einem schlüsselfertigen Haus ist. Als ich das erste Mal gebaut habe, hat das Bauunternehmen alles für den Einheitspreis übernommen.
    Nein, ich kenne mich nicht in allen Fachbereichen aus. Aber zum Einen vertraue ich dem ausführenden Bauunternehmen und zum anderen habe ich ein Netzwerk von Experten hinter mir. Sei es ein Kumpel, der im Betonwerk arbeitet, eine Gutachterin für Bauschäden oder ein Maurermeister.

    Deshalb bin ich davon überzeugt, dass ich dieses Mal viel weniger Fehler machen werde.
     
  9. #9 Gast036816, 10.02.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das heißt dann jetzt netzwerkbauleitung.
     
  10. #10 RMartin, 10.02.2012
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Planfix:
    Du hast natürlich im Grundsatz Recht mit Deinem Beitrag #6. Er liest sich jedoch so als ob jeder gem. LBO ernannte Bauleiter in jedem Gewerk Spezialist sein muss.
    Das kann natürlich nicht sein; keiner kennt sich in allen (selbst bei einem EFH) vorkommenden Gewerken im Detail aus.
    Weiter kann nicht alles und jeder Nagel 100% überprüft werden.
    Dafür stellt man ja schon qualifizierte + eigenverantwortliche Firmen ein.

    Dennoch sollte der 'LBO-Bauleiter' Bauerfahrung haben. Wie mit "insbesondere auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmer zu achten" in der LBO vermerkt, hat der besagte Bauleiter bei mehreren Auftragnehmern, die auf der Baustelle rumspringen eine Koordinationspflicht.
    Um hier vor allem alles unfallsicher zu gewährleisten, gehört Ahnung und Erfahrung dazu.
    Und beim Fragesteller werden die Gewerke ja klassisch einzelvergeben.

    (Natürlich gehört Qualitätskontrolle und somit auch die Kontrolle ob die Ausführung den Entwürfen entspricht mit zu dessen Aufgaben; aber letztlich kann dies wie erwähnt nie den 100% Umfang abdecken.)
     
  11. #11 planfix, 10.02.2012
    planfix

    planfix Gast

    jo!, da hast de recht, aber trotzdem muß man/frau da auch noch mal nachgucken. nicht jeder geselle hat immer lust auf ordentliche arbeit und der meister steht auch nicht immer dabei.
    machmal wird was auch schnell wieder zu gemacht, wer soll da verdacht schöpfen, wenn nicht eine unabhängige überwachung?
     
  12. KlausK

    KlausK Gast

    Für welche Leistungsphasen ist der Architekt beauftragt?
     
Thema: Was für Aufgaben hat rechtlich die Bauleitung?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. wofür ist ein gesamtbauleiter alles zuständig

    ,
  2. hat die Bauüberwachung Bauleiter

Die Seite wird geladen...

Was für Aufgaben hat rechtlich die Bauleitung? - Ähnliche Themen

  1. Vorwandelement versetzen als unmögliche Aufgabe

    Vorwandelement versetzen als unmögliche Aufgabe: Liebe Experten, ich würde gerne das Vorwandelement aus dem Bild etwas versetzen. Glaube aber, daneben läuft eine Mauer lang - zumindest stoße...
  2. Ist das normal, dass der Architekt uns ziemlich viel Aufgaben übertragt?

    Ist das normal, dass der Architekt uns ziemlich viel Aufgaben übertragt?: Hallo zusammen, wir befinden uns derzeit in der Ausführungsplanung in Kombination mit der Ausschreibung. Aber irgendwie haben wir uns mehr Arbeit...
  3. Aufgabe des Architekten - oder nicht?

    Aufgabe des Architekten - oder nicht?: Der Bauherr beauftragt und bezahlt die Planer (Statik, TGA, Energie, ...), das ist klar. Wessen Aufgabe ist es aber, einen geeigneten Planer zu...
  4. Hausbau in Eigenregie - welche Aufgaben des Architekts verpflichtend?

    Hausbau in Eigenregie - welche Aufgaben des Architekts verpflichtend?: Guten Tag Planen einen Hausbau. Ein Standard EFH auf Bodenplatte EG + OG. EG Fläche: 11 x 9 m = 99 m2 OG Fläche: 92 m2 ( abzgl. Treppe )...
  5. Aufgabe für Gutachter oder Rechtsanwalt

    Aufgabe für Gutachter oder Rechtsanwalt: Hi Bauexperten, ich habe hier eine Frage bezüglich Abrechnung und Verlauf nach dem selbständigen Beweisverfahren. Kennt sich einer aus mit...