schlüsselfertig Bauen

Diskutiere schlüsselfertig Bauen im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Liebe Experten, wir bauen gerade mit einem Bauunternehmer eine schlüsselfertige Doppelhaushälfte. Dazu hätte ich nach dem Durchlesen...

  1. #1 Rensven, 10.02.2012
    Rensven

    Rensven

    Dabei seit:
    08.02.2012
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    1. Aufnahmeleiter
    Ort:
    Kerpen
    Hallo Liebe Experten,

    wir bauen gerade mit einem Bauunternehmer eine schlüsselfertige Doppelhaushälfte. Dazu hätte ich nach dem Durchlesen einiger Beiträge hier im Forum ca. 100.000 Fragen. Die im Moment wichtigsten Fragen für mich sind jedoch folgende:

    im Bauvertrag ist relativ wenig genau definiert. Zum Beispiel gibt es keine Angaben dazu, wie genau und aus welchem Material die Bodenplatte isoliert bzw. wärmegedämmt werden soll. Wir bauen ohne Keller, die Bodenplatte ist aus WU Beton und nicht von unten isoliert. Laut Zeichnung ist eine Raumhöhe von 2,50m definiert. Nun steht der Rohbau und das Maß Oberkante Bodenplatte - Unterkante EG Decke bei 2,62m.
    Wir bekommen eine FBH. Kann der Bauunternehmer die geplante Raumhöhe von 2,50m überhaupt halten? Was muss man denn als Fußbodenaufbau alles einrechen? Wärmedämmung wie hoch? Estrichhöhe (im Vertrag steht ein Zementestrich) etc

    Außerdem steht im Bauvertrag keinerlei Beschreibung über die Dämm-Materialien. Kann ich den Bauunternehmer auf eine Definition der Materialien festnageln oder obliegt im da die Entscheidung?

    Da ich euch nicht gleich mit allen Fragen zuschmeißen will, würde ich mich erstmal über ein paar Antworten zu diesem Thema freuen. Dann kann ich mich ja in der Diskussion immernoch von Frage zu Frage hangeln.

    Vielen Dank schon mal.
    Rensven
     
  2. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    was soll dein haus kosten? 200.000€?
    ist dir dein finanzielles überleben nichts wert?
    alle deine fragen sind hier im forum irgendwo schon beantwortet.
    vielleicht solltest du einmal die richtige rubrik öffnen.
    vielleicht solltest du auch einfach nur 500-1000€ in die hand nehmen und die lausige leistungsbeschreibung von fachmännern unter die lupe nehmen zu lassen.
    du spielst fachlich mit dem GU nicht in einer liga!
    allerdings
    ist der zug wohl schon abgefahren.
    dann hilft nur noch eine qualitätssichernde kontrolle durch einen fachmann.
     
  3. #3 Rensven, 10.02.2012
    Rensven

    Rensven

    Dabei seit:
    08.02.2012
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    1. Aufnahmeleiter
    Ort:
    Kerpen
    ich weiß, dass ich eigentlich zu spät dran bin und im Vorfeld des Baubeginns bestimmt anders reagieren könnte, aber wie man ja weiß: im Nachhinein ist man immer schlauer!

    ich bin gerne bereit einen Fachmann dazu zu holen, jedoch wüsste ich gerne welche Dinge beim Bau pflicht sind und wann der Unternehmer seiner Pflicht nicht mehr nachkommt. deshalb auch die frage nach der wärmdämmung usw.
    wenn ich weiß, dass der unternehmer die dämmung nicht mit dieser raumhöhe hinbekommen kann, werde ich ihn damit konfrontieren und auch gerne ein gutachten erstellen lassen, wenn er nicht gesprächsbereit ist.

    das es jetzt (fast) zu spät ist, habe ich hier schon in anderen beiträgen gelesen. habe gehofft, hier im forum ein paar antworten auf meine persönlichen fragen zu bekommen.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 10.02.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Erstmal klären, ob es ein GÜ oder ein BT ist
    Wer baut mit wem
    Das hat gerade in Sachen Wärmedämmung schon eine gewisse Bedeutung.

    Dann
    Strom wird isoliert (Menschen manchmal auch)
    Wärme und Schall bekommt man über Dämmung in den Griff
    Gegen Feuchtigkeit wird abgedichtet.

    Auf Deiner Bodenplatte sollte sich eine Abdichtung gegen Wasserdampf und eine Wärmedämmung einfinden, bevor der Estrich kommt!

    12 cm Fb-Aufbau ergeben:
    6,5 cm Estrich (bei FBH)
    2 cm Trittschalldämmng
    2 cm Wärmedämmung
    Der Rest ist für die Abdichtung und die Toleranzen.

    Das ist mehr als müde und obs für die EnEV reicht, müsst Ihr dem EnEV-Nachweis entnehmen. Den muss es für Euer Haus geben!
    Bei einem GÜ habt Ihr an sich Anspruch darauf, den zu bekommen, bei einem BT nicht unbedingt.

    Fragen solltet Ihr danach in JEDEM Fall.
     
  5. #5 Baufuchs, 10.02.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @rensven

    Neben der Frage "wer baut mit wem" wäre es auch interessant zu wissen, ob die DHH bereits im Bau ist oder ob der Start auf der Baustelle noch nicht erfolgt ist.
     
  6. #6 Rensven, 10.02.2012
    Rensven

    Rensven

    Dabei seit:
    08.02.2012
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    1. Aufnahmeleiter
    Ort:
    Kerpen
    nach vielem lesen der beiträge hier im forum würde ich sagen, es ist kein bauträger, denn das grundstück haben wir extra gekauft und nicht mit über den unternehmer.

    zum baubeginn muss ich leider sagen, dass er bereits stattgefunden hat. momentan sind wir bei dem stand, dass das eg, das 1. og schon stehen und gerade der dachstuhl gemacht wurde.

    ich bin halt darauf gestoßen, dass in der zeichnung im eg und im 1. og jeweils 12 cm für den bodenaufbau zur verfügung stehen. da hab ich mich gefragt, ob das im eg denn reicht, denn schließlich bauen wir ohne keller und ich dachte die bodenplatte muss bestimmt mehr dämmung haben als der boden im 1. og.

    nun frage ich mich, ob es materialien zur dämmung gibt, die ggf eine bessere dämmwirkung haben und damit nicht so hoch sein müssen. dann bestünde ja die möglichkeit, dass die 12 cm auch im eg reichen.
    da sowas leider nicht im bauvertrag definiert ist, wollte ich mich erstmal informieren und dann mit dem unternehmer sprechen. habe keine lust auf ausreden von ihm.

    lg
     
  7. #7 Baufuchs, 10.02.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @rensven

    Wenn Du den Beitrag im Link von Ralf gelesen hättest, könntest Du uns genau sagen, mit wem Du baust.

    Nun muss schon wieder nachgefragt werden:

    GÜ oder GU?

    Baut dein BU nach fremder Planung oder war die Planung im "Leistungspaket" enthalten?
     
  8. #8 Rensven, 11.02.2012
    Rensven

    Rensven

    Dabei seit:
    08.02.2012
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    1. Aufnahmeleiter
    Ort:
    Kerpen
    also, hab nun auch nachgelesen, es ist wohl der GÜ, denn bei uns kommt alles aus einer hand.

    würde gerne nochmal darauf zurück kommen, ob es eine dämmung gibt, die besornders niedrig ist und trotzdem ne gute dämmwirkung hat? vielleicht kann man ja so an bodenaufbau sparen?

    außerdem wüsste ich gern, ob ich ein recht darauf habe, dass der GÜ mir auf nachfrage genau belegt welche materialien er verbaut? unsere baubeschreibung ist dann doch nicht besonders definiert, z.b. welche dämmung im fußbodenbereich verbaut wird ist mit keinem satz erwähnt.

    welche unterlagen muss mir der GÜ denn alles aushändigen? ich habe z.b. keine statikpläne. im bauantrag und auch in der baubeschreibung steht zwar immer drin, wird erstellt nach statischer berechnung, jedoch habe ich bisher noch keine dieser berechnungen gesehen. Hab ich ein recht auf solche unterlagen?

    danke schon mal für eure hilfe
     
  9. #9 Baufuchs, 11.02.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn Dein GÜ die Planung/den Bauantrag mit im Auftrag hat, gehören auch Statik und EnEv Berechnung dazu. Die muss er Dir auch aushändigen. Dämmstärken etc. kannst Du dann nachlesen/ prüfen.
     
  10. #10 Rensven, 11.02.2012
    Rensven

    Rensven

    Dabei seit:
    08.02.2012
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    1. Aufnahmeleiter
    Ort:
    Kerpen
    vielen dank für die schnelle antwort.

    das wir einen enev nachweis bekommen, hat er schon gesagt, aber erst wenn alles fertig ist.
    wie muss ich mir denn statische berechnungen vorstellen? sind das reine berechnungen oder sind da auch zeichnungen bei? keine ahnung wie so was aussehen soll/muss??

    lg
     
  11. #11 Baufuchs, 11.02.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sieh mal in deinem Zahlungsplan im Vertrag nach, wann Planung zu bezahlen ist. Dürfte wohl ganz am Anfang fällig sein. Wenn bezahlt, dann auch die sofortige Aushändigung fordern. Sträubt der GÜ sich, ist was faul. Dann per Anwalt Herausgabe fordern.
     
Thema:

schlüsselfertig Bauen

Die Seite wird geladen...

schlüsselfertig Bauen - Ähnliche Themen

  1. Hilfe bei studentischem Projekt – Thema: Baubeschreibung (schlüsselfertig Bauen)

    Hilfe bei studentischem Projekt – Thema: Baubeschreibung (schlüsselfertig Bauen): Schönen guten Tag, ich bin ein kompletter Neuling, sowohl hier im Forum als auch im Thema Neu- und Umbau. Ich bin Student der FH Potsdam und...
  2. Schlüsselfertiges Bauen, soll ich?

    Schlüsselfertiges Bauen, soll ich?: Hallo zusammen, ich wollte gerne mein Haus renovieren lassen. Ich weiß aber nicht wie ich vorgehen soll. Folgendes muss in meinem Haus gemacht...
  3. Bauherrenauskunft an BG BAU - bei komplett schlüsselfertig?

    Bauherrenauskunft an BG BAU - bei komplett schlüsselfertig?: Hallo alle zusammen, wir lassen in diesem Jahr ein EFH bauen durch unseren Bauträger, der entsprechend eigene Subunternehmen in eigenem Rahmen...
  4. Schlüsselfertig Bauen Kosten pro QM

    Schlüsselfertig Bauen Kosten pro QM: Hallo an alle (ehemaligen) Bauherren, wie viel Euro habt ihr für eurer schlüsselfertiges Haus pro Wohnfläche bezahlt ? Habt ihr Massiv gebaut...
  5. schlüsselfertig oder selber bauen

    schlüsselfertig oder selber bauen: Hallo liebe Leser, Also ich habe ein Angebot von einer Baufirma bekommen. 130 m2 Bungalow für 140.000 €. So ich habe genau 140.000 € zur...