Gültige Baugenehmigung aus 2001 und Einhaltung der ENEV

Diskutiere Gültige Baugenehmigung aus 2001 und Einhaltung der ENEV im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, Ich habe mich neu angemeldet und erlaube mir höflichst gleich eine Frage an die Experten zu stellen. Bei einer „Google-Suche“ fand ich...

  1. panu89

    panu89

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    Hallo,
    Ich habe mich neu angemeldet und erlaube mir höflichst gleich eine Frage an die Experten zu stellen.
    Bei einer „Google-Suche“ fand ich leider keine umfassende Antwort.
    Ich besitze ein Grundstück und habe im Jahr 2001 dafür einen Bauantrag für ein Einfamilienhaus über einen Architekten gestellt. Die Baugenehmigung würde damals von der Baubehörde schriftlich erteilt und ich habe diese immer verlängern lassen, so dass die Genehmigung immer noch gilt.
    Bedingt durch eine Ehescheidung kann ich erst im Jahr 2012 mit dem Bauobjekt beginnen.
    Nun zu meiner Frage:
    Bei der ENEV 2002 gab es die Übergangsregelung, dass für alle Bauvorhaben mit einem Bauantrag vor dem 01.01.2002 die ENEV nicht angewendet wird.
    Nun existiert aber mittlerweile die ENEV 2009 und es sind 10 Jahre seit dem Stichtag vergangen. Bin ich generell rechtlich überhaupt an die ENEV gebunden oder gilt für mich noch die Wärmeschutzverordnung von 1995?
    Mich interessiert nur die rechtliche Situation, was ich dann freiwillig an Energiesparmaßnahmen vorsehe ist eine andere Sache.

    Danke für Eure Antworten im voraus.

    panu89
     
  2. Bruno

    Bruno

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    Die EnEV 2009 ist hier nicht anzuwenden, siehe § 28 (1) EnEV 2009:

    "Auf Vorhaben, welche die Errichtung, die Änderung, die Erweiterung oder den Ausbau von Gebäuden zum Gegenstand haben, ist diese Verordnung in der zum Zeitpunkt der Bauantragstellung oder der Bauanzeige geltenden Fassung anzuwenden."
     
  3. panu89

    panu89

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    Hallo Bruno,

    danke für Deine Antwort.

    Bedeutet dies, dass für das Objekt keine Fassung der ENEV gilt und somit rechtlich noch die Wärmeschutzverordnung von 1995 anzuwenden ist?
     
  4. Bruno

    Bruno

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    Genau so sehe ich es.
     
  5. #5 Der Bauberater, 13.02.2012
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    Grundsätzlich sehe ich das auch so, aber mit einem Neubau nach 1995 kannste heute keinen Blumentopf mehr gewinnen! Das würde ich mir als Bauherr lieber zweimal überlegen!!!
     
  6. panu89

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    Vielen Dank für Eure Beiträge.

    Mir geht es nur um die Rechtslage. Wie in meinem ersten Beitrag geschrieben werde ich selbstverständlich, in diesem Fall freiwillig, Energieeinsparmaßnahmen bei dem Neubau vorsehen.


    panu89
     
  7. H.PF

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    Wie sieht es in solch einem Fall eigentlich aus wenn eine Änderung des Bauantrages eingereicht wird? Gilt dann die neue EnEv? Oder immer noch die des Bauantrages?
     
  8. #8 Der Bauberater, 14.02.2012
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    Sobald ein Nachtrag oder eine Änderung beantragt werden, dann gilt die (neue) derzeit gültige EnEV bei Antagseingang!
     
  9. H.PF

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  10. Fredi

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    Hallo,

    sehr interessant. Wo kann ich das belastbar nachlesen? Hier geht es um Bauantrag 2004 und Änderung bzw. Nachtrag in 2005 - also EnEV 2002 und EnEV 2004.

    Würde mich über eine Antwort sehr freuen!

    Gruß,
    Fredi
     
  11. #11 Alfons Fischer, 19.03.2012
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    Formularausfüller
    ich hab grad einen ähnlichen Fall:
    Bauantrag aus 2000
    Baubeginn auch irgendwann danach. Danach war der Rohbau über Jahre leergestanden.
    Jetzt (in 2012) Einreichung Tekturplan und demzufolge neue Baugenehmigung (ursprüngliche Garage soll als Wohnraum genutzt werden).

    Ich sehe es so:
    Für das ursprüngliche Gebäude ist WSVO 95 anzuwenden, für den Ausbau der Garage EnEV 2009. Das ist aber gar nicht so einfach...
    Da das Gebäude aber schon steht, ist es m.E. ein "bestehendes Gebäude" im Sinne des Abschnitts 3 der EnEV (ab§9).
    Also will ich nach EnEV 2009 rechnen, aber die Anforderungen für bestehende Gebäude (§9 EnEV) zugrundelegen, mit 40% höheren Grenzwerten.

    Ich freue mich über Kommentare!
     
  12. #12 Der Bauberater, 19.03.2012
    Der Bauberater

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    Das hat doch Bruno schon geschrieben:
    Sobald Du einen Antrag stellst und der genehmigt wird, gilt die zum Zeitpunkt des Antrags gültige EnEV! :bef1021:
     
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