Voraussetzung für Rate "Fertigstellung Dachstuhl" erfüllt ?

Diskutiere Voraussetzung für Rate "Fertigstellung Dachstuhl" erfüllt ? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, in meinem GÜ-Vertrag steht als 5. Rate `nach Fertigstellung Dachstuhl ohne Lattung` 13% der Gesamtsumme....

  1. #1 Nordhangplaner, 15.02.2012
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    Hallo zusammen,

    in meinem GÜ-Vertrag steht als
    5. Rate `nach Fertigstellung Dachstuhl ohne Lattung`
    13% der Gesamtsumme.

    Raten bisher:
    1.Rate nach Abschluß des Kaufvertrages und Fertigstellung
    der Bauzeichnungen 4%
    2.Rate nach Fertigstellung der Kellersohlplatte 8%
    3.Rate nach Fertigstellung Kellerdecke 16%
    4.Rate nach Fertigstellung der EG-Decke 10%

    weitere Zahlungsschritte:
    6.Rate nach Fertigstellung der Lattung
    Dachstuhl und Dacheindeckung 9%
    7.Rate nach Montage Fenster inkl.Verglasung und
    Fertigstellung des Innenputzes 15%
    8.Rate nach Fertigstellung Zementestrich 15%
    9.Rate nach Fertigstellung Fliesenarbeiten 5%
    10. Rate nach Montage Innentüren/Sanitärobjekte 3%
    11.Rate Hausabnahme/Übergabe 2%

    Meine Frage:
    Der Dachstuhl wurde vor 2 Tagen errichtet ohne Lattung, ohne Folie etc.
    Nach Definition des Bauunternehmers ist damit die 5.Rate fällig.

    Nach der kürzlich gezahlten 4.Rate wurden vom Maurer aber nur die nötigen Vorarbeiten für den Dachstuhl gemacht (Drempel, Ringanker).
    Es sind weder Innenwände, Schornstein noch Giebelmauerwerk fertiggestellt.
    Das Haus ist noch nicht gedämmt, keine Verblender und die Dickbeschichtung ist nicht ganz vollständig angebracht.
    Für Drempel,Ringanker und Dachstuhl finde ich 13% recht viel. Sehe ich das falsch?

    Kann ich irgendwo nachlesen, welche Gewerke für einen Bautenstand üblicherweise durchgeführt sein müssen ?


    [​IMG][​IMG]

    Vielen Dank vorab !!
    Gruß
    sky
     
  2. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Bei einem Finanzierungsspezialisten gehe ich davon aus, das er sich über die Höhe der Abschläge im Vorfeld bewußt war....oder täuscht das?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 15.02.2012
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    Rate 4 heisst wie? Genau - Fertigstellung der EG-Decke! Nix Innenmauerwerk oder Ringbalken oder oder oder.
    Decke wird fertig sein, vermute ich. Also Zahlungsvoraussetzung gegeben - Zahlemal&Löhne

    Klar ein halb fertiger Rohbau und 47% der Summe bezahlen ist weit aus dem Fenster gelehnt. Aber - pacta sund servanda

    Da hättest Du VORHER drüber nachdenken sollen - nicht jetzt.

    Einzig über berechtigten Mangeleinbehalt könntest Du noch was machen. Aber - gibts Mängel?
    Mängel - keine Restarbeiten!!!
     
  4. #4 RMartin, 15.02.2012
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    Nun ja. Klar hätte man vorher da bisschen genauer acht geben soll seitens des Bauherrn.

    Jedoch ist die Welt ja bekanntlich nie schwarz und weiß.
    Wenn ich sehe, dass hier die 4. Rate Fertigstellung EG-Decke heisst und mir dann die Fotos anschaue - dann sehe ich, dass die Decke noch nicht fertig ist.
    Es steht noch teilweise Rüstung im EG.
    Und so wird sich bestimmt gerade bei diesen weichen Definierungen bei jedem Zahlungsmeilenstein Spielraum für Diskussionen finden lassen. Wann ist denn wirklich fertig?!
    Somit sollte eine kleine 'Anpassung' des Zahlungsplans zum eigenen Vorteil noch möglich sein. Dieser Zahlungsplan ist nämlich wie von R.Dühlmeyer schon angedeutet wirklich sehr kopflastig.
     
  5. Neutal

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    Die "Rüstung" sind Drehsteifen und die sollten auch solange stehen bleiben wie die Steinpaletten im OG. Das Ganze Dach steht noch auf Drehsteifen. Es wäre also verherend jetzt die Abstützungen herauszunehmen.
     
  6. #6 RMartin, 15.02.2012
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    Nüchtern betrachtet ist das dem Bauherrn egal warum da noch Stützen, etc. steht.

    Man kann sagen, dass Decke EG noch nicht fertig ist; warum auch immer.

    Es sei denn im Vertrag ist "Fertigstellung" ein definierter Begriff mit z.B. "Fertigstellung bedeutet, dass das Betonbauteil betoniert ist."
    Dann wäre es klar.
     
  7. #7 Ingo Nielson, 15.02.2012
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    ich sehe eine eg-decke.
    ich sehe einen dachstuhl ohne lattung.

    die zahlungsvereinbarungen sind zwar sehr unternehmerfreundlich, aber das wusste man ja vorher!
    ein gutes beispiel, wie man es nicht machen sollte!
     
  8. #8 Nordhangplaner, 15.02.2012
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    Danke, auf die "...hättest Du vorher wissen sollen"-Hinweise kann ich verzichten.

    Die EG-Decke ist doch betoniert, sonst ist auf der EG-Decke aber eben nur der Drempel, ..... und jetzt der Dachstuhl.

    Also nochmal konkret: Bei dieser Rate wird doch suggeriert, dass der Rohbau fertig gestellt ist. Gehören dazu Innenwände im DG und Giebelmauern?
     
  9. #9 Nordhangplaner, 15.02.2012
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    Es geht nicht um die 4.Rate. EG-Decke ist betoniert und wurde gezahlt.
    Mir liegt die 5.Rate am Herzen (oder auf dem Magen)
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 15.02.2012
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    Was sie suggeriert, ist doch völlig egal.
    Relevant ist das, was geschrieben steht. Und da steht eben nicht: 5. Rate = Mauerwerk erstellt, Dach gerichtet ohne Latten, sondern nur der Text mit dem Dach.

    Aus der Nummer kommst Du nicht raus. Vergiss es.
     
  11. #11 MoRüBe, 15.02.2012
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    und an Deiner Stelle...

    ...

    würd ich schnell bezahlen, sonst kannste möglicherweise noch etwas warten, bis da was drauf kommt....:biggthumpup:
     
  12. #12 Thomas B, 15.02.2012
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    Ich hoffe und wünsche wirklich, daß der GÜ solvent ist!

    Zum Zeitpunkt "Dach fertig" 47% der Gesamtbausumme abzugreifen ist nicht eben die ideale Voraussetzung die weiteren Gewerke mit entsprechendem Engagement zu betreiben, denn der Gewinn dürfte bereits gemacht worden sein.

    Jetzt aber kommen noch recht kostenintensive Gewerke (Fenster, Heizung + Sanitär), die der GÜ natürlich bezahlen muß; er bekommt aber gar nicht mehr so viel vom BH (verglichen mit den Beträgen, die er nun selber abdrücken muß).

    Ansonsten: Dachstuhl steht => Zahlen!!!

    Thomas
     
  13. #13 Thomas B, 15.02.2012
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    ...was besonders charmant (wenn auch vom Bauablaug her nicht gerade klug) wäre: Der Unternhmer stellt die Giebelwände und Innnenwände zurück, läßt das Dach decken: 6. Rate fällig.

    Wie gesagt: unwahrscheinlich, weil dann die Mauerarbeiten nicht eben leichter werden, aber immerhin möglich!

    Warum schließt man Verträge mit solchen Zahlungsplänen ab? Gab es einen "vernünftigen" Grund dafür?????
     
  14. #14 Simon136, 15.02.2012
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    Was mir auffällt... bei den Zahlungsschritten vom TE fehlt die Heizung generell... kann mir nicht vorstellen, dass die sich in der "Montage Innentüren/Sanitärobjekte 3%" versteckt...

    Kann auch nur hoffen, dass der GÜ solvent ist... 95 % bezahlt und noch keine Sanitärobjekte / Innentüren....
     
  15. #15 Baufuchs, 15.02.2012
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    Der Zahlungsplan ist wirklich übel.

    Hat der GÜ die nach 632a BGB für Abschlagszahlungsforderung vorgeschriebene Sicherheit in Höhe von 5% des Vertragspreises gestellt?

    Wenn nein, lass mal einen Anwalt prüfen, ob nicht gem. 307 BGB der komplette Zahlungsplan unwirksam ist.

    Keine Rechtsberatung, Anwalt fragen.
     
  16. Julius

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    Elektroinstallation scheint es auch keine zu geben.

    Aber es gilt eben die alte Weisheit: Spezialisten leisten das Besondere!
    Hier in der Fasssung: "Finanzierungsspezialist leistet sich einen besonders riskanten Zahlungsplan"...

    Immerhin - an Selbstüberschätzung fehlt es ihm nicht.
     
  17. #17 Thomas B, 15.02.2012
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    Nun,....die Heizung/Sanitär/ Elektro (Rohinstallation) wird wohl hierin enthalten sein. Sonst wäre der Innenputz ja irgendwie widersinnig.

    Manfreds rat mit dem Anwalt, einen Rat, den ich ansonsten eher zaghaft andienen würde, solltest Du evtl. in Erwägung ziehen.

    Problem nur: 51% sind nun durch Zahlungen schon "geleistet". Dem stehen ca. 35 % an Bauleistungen entgegen. Nach dem Dachstuihl sind es gar 60% Zahlungen.

    Ein krasses Missverhältnis!

    Mag nun sein, daß ein RA diesen Zahlungsplan als rechtlich unwirksam (sittenwidrig?) klassifiziert.....und dann?!

    Vertrag kündigen und Geld zurückfordern? Oder einen neuen Zahlungsplan aushandeln (nachdem schon 60% geflossen sind)????

    Jetzt ist guter Rat teuer. Noch teurer könnte es aber ohne guten Rat werden......
     
  18. lawyer

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    Der Fuchs weiß mal wieder, wo der Hund begraben liegt. Wenn der Zahlungsplan dem Besteller eine Vorleistungspflicht aufs Auge drückt, ist der Zahlungsplan tatsächlich unwirksam. Abschläge können dann nur nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung verlangt werden.

    Alle Ratschläge, möglichst schnell zu bezahlen, sind mithin voll daneben.
    :28:
     
  19. #19 Nordhangplaner, 15.02.2012
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    Frechheit kann auch gut nach hinten losgehen.
    Ich kann Deine umfangreiche Weisheit als Kabelleger auch nicht einschätzen, also lass die unqualifizierten Kommentare.
     
  20. H.PF

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    Wieso frech? Du hast doch da ziemlich ins Klo gegriffen... Als Finanzierungsspezialist sollte man wissen das man bei einer Baufinanzierung da genau aufpassen muß...

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