Wasserschaden im Bad

Diskutiere Wasserschaden im Bad im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich wohne seit ca 1/2 Jahr in meinem neuen Haus. In meinem Bad im OG. habe ich eine Badewanne die nicht ganz ins Eck gerückt ist, also...

  1. #1 beelzebub, 16.02.2012
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    Hallo,

    ich wohne seit ca 1/2 Jahr in meinem neuen Haus.
    In meinem Bad im OG. habe ich eine Badewanne die nicht ganz ins Eck gerückt ist, also etwas schräg im Raum steht.

    Die frei bleibende Ecke hinter der Badewanne wurde mit Ytong ausgemauert und die Badewann sitzt in einem Styroporträger.

    Jetzt habe ich am Wochenende im EG Wasserflecken an der Holzdecke entdeckt und bin in das darüber leigende Bad gegangen und hab die Armatur entfernt und gesehen, daß wenn ich die Brause an der Badewanne aufdrehe spritzt das Wasser wie wild aus der Verschraubung hinter der Badewanne.

    Die Rigipsplatte die sich an der Wand befindet ist schon Schwarz und die gebundene Zementsplittschüttung die ich als Estrich habe ist auch feucht.

    Wie soll ich jetzt vorgehen der Installateur der das verbrochen hat war da hat die Verschraubung repariert und meinte: " Er fragt mal seinen Mahler was man da auf den Rigips drauf schmieren kann.

    Ich meine Badewanne raus, Fliesen an der Stelle abschlagen um über haupt mal zu sehen wie weit das geht.

    Und auf den Boden scheint ja auch einiges gelaufen zu sein wenn man im EG schon Flecken an der Holzdecke sieht.

    Vielleicht kann mir mal jemand sagen wie ich jetzt vorgehen soll.

    Ich denke die Kosten übernimmt der Heizungsbauer der es vermurkst hat.

    Kann ich darauf bestehen, das jemand alles auf seine Kosten raus reist?

    Danke
     
  2. Neutal

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    Da würde ich lieber heute als morgen eine Rechtberatung in Anspruch nehmen. Wir hatten in Hamburg einen ähnlichen Fall. Die Sanierung des Schadens betrug fast 100000€. Gerade bei Wasser über einen längeren Zeitraum ist das Risiko von Schimmel und Pilzen sehr groß.
     
  3. #3 beelzebub, 16.02.2012
    beelzebub

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    Mit Rechtberater meinst du Anwalt?
     
  4. Neutal

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    Ja, ansonsten bleiben Sie im Zweifel auf den späteren Sanierungskosten sitzen
     
  5. #5 beelzebub, 16.02.2012
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    Ich bin schon mit meinem Holzhausbauer (Architekten) in Kontakt, der bekommt jetzt Fotos von mir von der verschimmelten Rigipsplatte und von den Wasserflecken an der Holzdecke, so kann man erörtern wie das Wasser gelaufen ist.

    Und das Herausreisen der Wanne und freilegen der Feuchten Stelle muß dann doch der Insallateur übernehmen sowie die Kosten und dann kann man erst mal das ganze Ausmaß sehen.
     
  6. #6 MoRüBe, 16.02.2012
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Zunächst erst mal...

    ... ist das ein bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser. Bedeutet: Gebäudeversicherung.

    Jetzt wird es sich nur noch schwer feststellen lassen, ob Materialfehler oder fehlerhafte Arbeit.

    Auf jeden Fall erst mal den Gebäudeversicherer anrufen.
     
  7. #7 Gast943916, 16.02.2012
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    frag Du ihn mal, ob er noch alle Latten am Zaun hat
     
  8. #8 beelzebub, 16.02.2012
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    Was heißt bestimmungswürdig.

    Die Verschraubung war nicht richtig angezogen.
    Der Fehler liegt beim Insallateur (Fehlerhafte Arbeit).
    Sollte ich das auch meiner Vericherung melden?

    Wohl gemerkt ist mein Haus nagelneu, ich bin erst im September eingezogen
     
  9. #9 MoRüBe, 16.02.2012
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    MoRüBe Gast

    das behauptest Du...

    ... und was sagt der Installateur?

    besonders wenns dann zu Gericht geht!
     
  10. #10 kappradl, 16.02.2012
    kappradl

    kappradl Gast

    Ja natürlich sollst du das melden. Sie hätten durchaus ein berechtigtes Interess daran, dass der Schaden nachweisbar beim Installateur liegt und dieser schadenersatzpflichtig ist. Ansonsten müsste deine Versicherung den Schaden begeleichen.
     
  11. Julius

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    Das heißt erstmal nur, daß Du schlampig gelesen hast...
    Dort steht "bestimmungswidrig".
    Was schlichtweg bedeutet, daß Wasseraustritt an jener Stelle nicht beabsichtigt war.

    Also: Ziehe er seine Wasserschadenversicherung des Gebäudes heran!
    Die kann ggf. den Installateur bzw. dessn Betriebshaftpflicht in Regreß nehmen.

    Und:
    Ja, das muß unbedingt in dem betroffenen Bereich alles aufgemacht werden, vermutlich ist der Schadenumfang erheblich.
     
  12. #12 Manfred Abt, 16.02.2012
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    Dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren!

    Fotos, Gesprächsprotokolle, Gedächtnisprotokolle, Zeugen, etc.

    VOLLES Programm bis die Haftungsfrage geklärt ist
     
  13. #13 beelzebub, 16.02.2012
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    Danke ich werde heute noch Fotos machen, dann alles mal meiner Versicherung melden mit dem Verweis, das der Chef der Installationsfirma da war und die Verschraubung repariert hat.

    Dann den Installateur anrufen, das er erst mal die Wanne raus macht.
    Welches gewerk entfernt mir die Fliesen und den Rigips soll das auch der Installateur machen oder jemand anderer?
     
  14. #14 Manfred Abt, 16.02.2012
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    Beweislagen vernichten kommt immer gut!
     
  15. #15 beelzebub, 16.02.2012
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    Da muß ich beim Ausbau der Wanne natürlich Fotos machen.
     
  16. #16 Manfred Abt, 16.02.2012
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    Klar doch! Du machst das schon! :respekt

    Aber jetzt will ich auch mal was fragen:
     
  17. #17 Erdferkel, 16.02.2012
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    @beelzebub

    Dich muß im Augenblick gar nicht interessieren, was die Ursache war. Benachrichtige Deine Wohngebäudeversicherung, die kümmert sich um den Rest (Sachverständiger zur Aufnahme des Schadens, Beseitigung der Schadensursache und der Folgen, Trocknung etc.).

    Bei meinem Wasserschaden hat es die Versicherung nicht interessiert, wer warum den Schaden verursacht hat. Wenn es die Deine interessieren sollte, dann wird sie sich auch darum kümmern.

    Gruß,
    Erdferkel
     
  18. R.B.

    R.B.

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    Was hast Du immer mit Deinen Fotos?

    Mit der Reparatur der schadhaften Stelle bist Du Deiner Schadensminderungspflicht nachgekommen. Jetzt muss zuerst einmal geklärt werden, wer, was, wo und wie bezahlen muss. Derjenige hat dann die Möglichkeit zu entscheiden, wie er den Schaden beseitigen lässt. Dazu muss aber erst einmal der Schaden aufgenommen werden, was anhand einiger Laienfotos nicht möglich ist. Es wäre sehr gut denkbar, dass die Versicherung beispielsweise einen Gutachter vorbei schickt. Kann der nichts mehr feststellen, dann darfst Du Dich mit denen streiten ob die angefallenen Kosten angemessen waren, und im schlimmsten Fall darfst Du selbst draufzahlen.

    Gruß
    Ralf
     
  19. #19 beelzebub, 16.02.2012
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    Erst mal Danke für deine Antworten.
    Der Wasseraustritt ist ja erst mal ein Schock.
    Warum ich hier Frage, ich wollte sicher gehen, das ich richtig vorgehe und nicht überreagiere, wenn ich nun verlange gleich die Badewanne aus zu bauen und einen Teil der Fliesen ab zu schlagen.

    Aber ich will ja schon wissen wie weit das Wasser geflossen ist und wie weit die Rigipsplatten in Mitleidenschaft (Schimmel) gezogen wurden.

    Desweiteren sind die Wasserflecken an der Holzdecke die ich im EG sehe nicht direkt unter der Wanne sondern etwas daneben.

    Ich denke das Wasser ist durch die Zementgebundene Schüttung geflossen und dann auf der Deckenschalung weiter.
    Und ich denke das waren so mindestens 20 Liter, jedes mal wenn men nach dem Baden die Brause aufgedreht hat seit einem halben Jahr und die Wanne wurde ca ein mal die Woche benutzt.

    Keine Angst ich hab auch noch ne Dusche, die habe ich selber eingebaut und ist dicht.
    Vielleicht hätte ich das bei der Wanne auch machen sollen.
     
  20. R.B.

    R.B.

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    Das wirst Du schon noch rechtzeitig sehen.

    Du kannst natürlich auf eine Regulierung durch Deine Versicherung bzw. die Versicherung des Handwerkers verzichten, dann kannst Du sofort loslegen, musst halt alles selbst bezahlen.

    Ich gehe mal davon aus, dass Du dies so nicht geplant hast. Also abwarten.

    Gruß
    Ralf
     
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