Ablehnungsandrohung richtig abwehren

Diskutiere Ablehnungsandrohung richtig abwehren im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, ich kann leider meinen Beruf links nicht mehr ändern, aber schreibe heute als Mitinhaberin einer Raumausstattungsfirma. Wir...

  1. #1 Neubau2008, 17.02.2012
    Neubau2008

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    Hallo Zusammen,

    ich kann leider meinen Beruf links nicht mehr ändern, aber schreibe heute als Mitinhaberin einer Raumausstattungsfirma.

    Wir haben nun Probleme mit einem Kunden - einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die in sich komplett verstritten ist. Das wussten wir zu Beginn jedoch nicht. Der Auftrag (Malerarbeiten und Bodenaustausch im Treppenhaus eines MFH) wurde Anfang Dezember erteilt und Fertigstellung wurde für Weihnachten vereinbart. Aufgrund von Krankheit (mein Mann ist die ausführende Kraft zusammen mit einem weiteren Mitarbeiter und einer Aushilfe) haben wir trotz Teilvergabe an einen Sub (Lackierarbeiten) die Arbeiten nicht mehr geschafft und um Verschiebung der Fertigstellung bis Januar gebeten. Diesem wurde auch mündlich zugestimmt und ein frohes neues Jahr gewünscht - es gab bis dato keinerlei Probleme mit dem Auftraggeber.

    Kurz vor Silvester erhielten wir dann schriftlich die Aufforderung die Arbeiten bis zum 15. Januar abzuschließen. Diesem sind wir auch nachgekommen.

    Zur Fertigstellung wurde seitens des Auftraggebers dann direkt ein Gutachter gerufen und mehrere Mieter des Hauses waren anwesend, die sich teils gegenseitig anbrüllten (ohne Witz - so etwas haben wir noch nicht erlebt. Der Gutachter seiner Aussage nach auch nicht.). Inzwischen wurden wir von einem der Mieter darüber in Kenntnis gesetzt, dass innerhalb des Hauses großer Krach herrscht. Einige Mieter waren mit der Vergabe nicht einverstanden und hätten sich auch eine andere Teppichbodenfarbe gewünscht. Die Frau des Verwalters ist die Putzfrau der WEG und normalerweise führt ihr Bruder derartige Arbeiten aus. Alles nicht unser Problem.

    Der Gutachter stellte Mängel bei den Lackierarbeiten am Geländer fest und einige nicht komplett verklebte Teppichstufen. Bei den Teppichstufen waren wir noch nicht ganz fertig und wollten diese nach dem Termin noch fertigstellen. Bis dahin lief für uns alles recht friedlich und in freundlichem, fast freundschaftlichen Umgangston ab.

    Die Mängel haben wir natürlich anerkannt (die Treppenstufen waren uns sowieso klar - diese sollten soch fertiggestellt werden. Von einem Gutachter wussten wir bis dato nichts.) und nun bis heute beseitigt. Nun soll in einer Woche ein neuer Abnahmetermin stattfinden - wieder mit Gutachter.
    Heute trudelte nun das komplette Gutachten ein und uns wurde eine Ablehnungsandrohung mit Ersatzvornahme per E-mail geschickt - das Einschreiben kommt wohl noch. Sollte also nicht alles mängelfrei sein nächste Woche, behält sich der Auftraggeber vor eine weitere Nachbesserung abzulehnen.

    Daher nun meine Frage: Meiner Einschätzung nach ist das nicht in Ordnung - wir haben uns mängelbeseitigungswillig gezeigt (und diese auch beseitigt) und ggf. das Recht auf eine zweite Nachbesserung. Natürlich wollen wir das nicht und sind fachlich auch in der Lage dies auszuführen. Aber es bleibt eine Restangst, dass der Gutachter noch etwas findet. Hier wird in den Krümeln gesucht (zum Beispiel ist auf dem Kellerpodest der Teppich aus einer anderen Anfertigung - die Teppichmenge war aber so groß, dass wir 2 Rollen nutzen mussten, anders ging es nicht bzw. war der gewünscht Teppich nicht vorhanden. Fällt aber dem Laien auch nicht auf - es ist ja ein separates Podest.)

    Diese Baustelle gepaart mit der fast 5-wöchigen Krankheit meines Mannes hat uns jetzt schon finanziell den Gürtel sehr eng geschnallt hat. Wir möchten keine Ersatzvornahme bezahlen, sonders selbst aktiv alle Mängel beseitigen. Ebenfalls sollen wir nun anteilig den Gutachter bezahlen, obwohl dieser nicht von uns bestellt wurde und bis zur Fertigstellung keinerlei Mängelanzeige vorlag oder Streit herrschte.

    Nun endlich (danke fürs lange Lesen) meine Frage: Können wir diese Ablehnungsandrohung mit Ersatzvornahme ablehnen und müssen wir anteilig die Kosten des Gutachters tragen?

    Ich möchte natürlich keine Rechtsberatung - nur eine fachliche Einschätzung von anderen im Baugewerbe Tätigen. Vielen Dank!
     
  2. #2 Gast23627, 17.02.2012
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Es nutzt Ihnen sehr wenig...

    hier auf diesem Weg eine "fachliche Einschätzung" zu geben.

    (Warten Sie mal ab, wass für "fachliche Einschätzungen" möglicherweise hier noch auftauchen werden)

    Es hilft nur eines:

    Begeben Sie sich zu einem Rechtsanwalt und holen Sie sich dort Rat. Alles andere ist zwecklos.

    Gruß
     
  3. #3 Neubau2008, 17.02.2012
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    @JSCH: Danke für Ihre Antwort. Wir hatten schon einmal einen ähnlichen Fall vor einigen Jahren und waren damit beim Anwalt, der aber von vornerein nur einen Vergleich schließen wollte ohne sich wirklich für uns einzusetzen. 1.500 EUR hat uns der Spaß damals an reinen Anwaltskosten beschert für einen Vergleich, den wir auch hätten selbst schließen können. Für jegliche Zahlung war der Auftraggeber damals sehr empfänglich und im Nachhinein hat sich heraus gestellt, dass keine seiner Angaben über das Ersatzunternehmen richtig wahr (er hat (natürlich schwarz) alle Wände weiß streichen lassen anstatt der von uns geforderten Spachteltechnik durch ein Fachunternehmen).

    Wir möchten daher vor dem neuen Abnahmetermin nicht schon wieder einen Anwalt bemühen. Natürlich würde es mit dem richtigen Anwalt besser laufen, aber der muss erstmal gefunden werden und das Geld muss auch erstmal verdient werden. Falls jemand noch eine fachliche Einschätzung abgeben mag, würden wir uns sehr freuen.
     
  4. Lukas

    Lukas

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    Ich versteh nicht, warum Ihr die Mängel nicht einfach behebt. Dann gibts auch nix abzulehnen.


    Gruß Lukas
     
  5. Lebski

    Lebski Gast

    Meine Erfahrung: Kosten für einen Gutachter bei Abnahme zahlt derjenige, der ihn hinzugezogen hat. Also hier der AG.
    Die Mängel sollten beseitigt werden. Ewig muss der AG nicht darauf warten.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 17.02.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich verstehe das noch nicht so ganz.

    Bei dem OT hat der Gutachter nur einige Stufen und das Geländer beanstandet.
    Das habt Ihr gemacht. Was soll jetzt also abgelehnt werden???

    Steht in dem Gutachten noch mehr drin? Wenn ja, was? Ist das berechtigt?
    Ist es innerhalb der Frist zu schaffen? Wenn ja, warum macht Ihr es nict einfach?

    :bef1018:
     
  7. sepp

    sepp

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    erstmal ordnen
    1. bei abnahme wurden vom gutachter mängel festgestellt,
    im protokoll wurde darauf hingewiesen mit frist zur beseitigung und erneuter abnahme?
    2. genau diese wurden/werden von euch fristgerecht abgearbeitet und sind noch nicht abgenommen.
    3. ein gutachten kommt ins haus geflogen?
    4. ein schreiben kommt mit ablehnungsandrohung und ersatzvornahme.

    jetzt wirds spannend...

    bin kein jurist!
    aber vielelicht könntest du die fragen beantworten zur übersicht.
    1. bezieht sich das schriftliche gutachten nach der abnahme auf die beseitigten mängel?
    2. bezieht sich das schreiben auf neue mängel oder auf den von euch bereits "beseitigten".
     
  8. #8 Gast036816, 17.02.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vielleicht bringt es etwas, ein wenig licht ins dunkle zu bringen:

    - wurde ein vertrag nach vob oder bgb abgeschlossen?
    - gibt es einen vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin?
    - sind nach ausführungsbeginn zusätzliche arbeiten dazu gekommen? nachträge? lohnleistungen?
    - gibt es vom auftraggeber schriftliche inverzugsetzungen?
    - die bitte um terminverlängerung erfolgte schriftlich oder mündlich?
    - eine schriftliche antwort darauf gibt es seitens der auftraggeber nicht.
    - ist jemand regulär von der eigentümergemeinschaft bevollmächtigt und in welchem umfang?
     
  9. #9 Havanadiver, 17.02.2012
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    Vielleicht kann euch auch die Handwerkskammer oder Innung unterstützen? Für uns Mitglieder hier, gibt es eine Telefonische oder auch persönliche Rechtberatung für solche oder ähnliche Fälle.
     
  10. #10 Neubau2008, 17.02.2012
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    @Rolf: Ich kann gar nicht oft genug "Danke" sagen.

    @all: Klar beseitigen wir die Mängel bzw haben dies bereits getan. Nachdem wir das Gutachten nun auch schriftlich haben, gehen wir dies auch vor der nächsten Abnahme nochmal Punkt für Punkt durch. Wir sind hier nur definitiv auch als Spielball zwischen einige Fronten im Haus geraten und normalerweise erledigt wohl der Schwager des Hausverwalters alle Arbeiten im Haus.

    Wieso weshalb warum wir diesmal engagiert wurden, weiß ich nicht. Aber der Hausverwalter versucht nun natürlich nach Möglichkeiten, den Schwager wieder die Arbeiten zu übertragen (auch das hat uns einer der Hausbewohner geflüstert). Einer der Mieter möchte am liebsten die ganze Ausführung neu, weil er niemals zugestimmt hätte und eine andere Teppichfarbe wollte. Dieser hat auch den Hausverwalter gedrängt einen Gutachter zu beauftragen direkt zur 1. Abnahme. Der jetzige WEG-Beirat soll abgewählt werden und die Stimmung im Haus ist entsprechend.

    Natürlich sind uns durch Krankheit, Überlastung und den Sub Fehler passiert und wir werden diese auch ordnungsgemäß beseitigen und wollen Qualität abliefern. Aber momentan haben wir das Gefühl, dass wir Spielball sind, um anschließend den Schwager auf unsere Kosten beauftragen zu können. Daher besteht die Angst welche Konsequenzen uns nun drohen können mit dieser Ablehnungsandrohung bzw. ob wir tatsächlich keine 2. Möglichkeit zur Nachbesserung hätten.

    @Sepp: Das Gutachten was heute kam ist von Ende Januar., d.h. es bezieht sich auf den Zustand bei der 1. Abnahme und nicht auf die von uns beseitigten Mängel. Eine neue Abnahme soll nun nächste Woche stattfinden und für den Fall, dass dann noch Mängel gefunden werden, soll die Ersatzvornahme stattfinden.
     
  11. Lebski

    Lebski Gast

    Wenn die gleichen Mängel erneut oder immernoch da sind, sieht es schlecht aus.

    Bei anderen neuen Mängel ist eine Ersatzvornahme nicht einfach möglich.

    Tipp: Nur bei wesentliche Mängeln ist eine Verweigerung der Abnahme zulässig. Versucht jetzt bei dem 2. Termin die Abnahme zu erreichen, auch wenn Restarbeiten oder kleine Mängel bestehen. Dazu muss das Gewerk aber nutzbar und tauglich sein.

    Noch ein Tipp: WEG sind fast immer schlechte AG!
     
  12. bernix

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    ....was ist denn an Geldern bisher geflossen? Anzahlung wenigstens?

    Auf jeden Fall: Nach Behebung aller genannten Mängel alles penibel dokumentieren (Bilder, Bilder, Bilder....das darf auch jeder im Haus mitbekommen)

    ...und: die Kostenübernahme der Ersatzvornahme muss der Gegner gerichtlich durchsetzen ...und das muss er erstmal durchbekommen....also erstmal etwas entspannen...

    Sieht für mich auch danach aus,die Kosten zu drücken....
     
  13. sepp

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Ablehnungsandrohung richtig abwehren

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