Grundstücksentscheidung

Diskutiere Grundstücksentscheidung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zuammen, wir bräuchten auch mal eure Hilfe bei der Auswahl eines Grundstücks. Wie wir schon in dem anderen Threat geschrieben haben...

  1. #1 Bauender1977, 17.02.2012
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    Hallo zuammen,


    wir bräuchten auch mal eure Hilfe bei der Auswahl eines Grundstücks. Wie wir schon in dem anderen Threat geschrieben haben wollen wir bauen. Nur derzeit sind wir sehr unschlüssig welches der Grundstücke wir nehmen sollen. Derzeit sind noch zwei Grundstücksorientierungen im Rennen. Ich habe zu diesem Zweck mal ein Bild hier hochgeladen, auf dem man die Orientierung erkennen kann. Wir tendieren derzeit einem Grundstück in der rechten Reihe, auch wenn die Giebelrichtung (schwarzer Pfeil auf dem B-Plan) für Photovoltaik schlechter ist.

    Gruß
     
  2. #2 Thomas B, 17.02.2012
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    PV sollte nun wirklich kein Kriterium für den Grundstückserwerb sein!!!!
     
  3. #3 Bauender1977, 17.02.2012
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    So sollte es auch nicht rüber kommen. :(
    Es soll eher darum gehen was am Nachmittag/Abend besser ist um auf der Terasse zu sitzen. Sollte man eher eine Südausrichtung oder einer Westausrichtung bevorzugen?
     
  4. #4 SoL2000, 17.02.2012
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    Hier ist es ja Südost vs. Südwest.
    Für mich (Laie) wäre da das rechte Grundstück aufgrund der Südwest Ausrichtung des Hauses / der Terrasse schöner, da ich nachmittags / abends mehr Licht habe und ich zu diesen Zeiten eher daheim bin, als zu morgendlichen Zeiten. :)
     
  5. #5 Thomas B, 17.02.2012
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    Wenn ich es richtig interpretiere, so habt Ihr bei beiden Grundstücken die selbe Firstrichtung. Insofern also für PV oder Solar beidermaßen gleich gut.

    Links könnten Reihenhäuser sein. REchts eher EFH (freistehend), wg. Firstrichtung.

    Links wird man sich -wenn RH!- gestalterisch sehr genau vorher überlegen müssen was geht. So wie der Nachbar baut, wird man auch selber bauen (müssen). Außer man ist zuerst dran. Rechts sehe ich eine etwas fragwürdige Bebauung auf der Südseite angerenzend. Kann aber auch gut sein, wg. Sichtschutz.

    So etwas muß man vor Ort entscheiden und nicht nach Aktenlage (Plan)
     
  6. #6 Baufuchs, 17.02.2012
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    Denke nicht, dass links Reihenhäuser möglich sind. Planzeichen "E" im Dreieck dürfte Festsetzung "nur Einzelhäuser zulässig" sein.
     
  7. #7 Thomas B, 18.02.2012
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    ...das dürfte sich aus den Bereich unter der Linie mit Punkten beziehen (Grenze unterschiedlicher Festsetzungen). Für den Bereich "oben" sehe ich keine Schablone mit festsetzungen. Ist wohl außethalb der darstellung....

    Letztendlich müßte uns der TE etwas mehr Input liefern....
     
  8. #8 Bauender1977, 21.02.2012
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    Hallo zusammen,

    Karneval ist vorbei, und ich melde mich wieder zurück. ;-)
    @Thomas B
    Das stimmt, die beiden Fristrichtungen sind gleich.

    @Baufuchs
    Im Grunde sind ist für alle Häuser in dem Baugebiet gleich. Es sind freistehende EFH mit einem Satteldach (38-42°, TH 4,5m, II-Geschosse) und haben einen Abstand zu der Grundstücksgrenze von drei Metern (wo man Garagen und Stellfläche hin bauen kann).
    Was uns ein wenig nachdenklich macht ist die Tatsache, dass bei den linken Grundstücken die Stirnseiten des Hauses in Richtung der Nachbarn zeigen. Wir würden gerne an diesen Seiten große Fenster haben, um Licht in die Zimmer zu bekommen. Aber bei sechs Metern Abstand, kann man immer die Gardine zugezogen lassen.

    Gruß

    Sebastian
     
  9. #9 Thomas B, 21.02.2012
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    Tja...karneval ist noch NICHT vorbei. K. ist Morgen vorbei.

    So.....Klugschissmodus aus.

    Die 6 m Mindestabstand sind ja nur der Abstand der mindestens einzuhalten ist. Es kann durchaus mehr sein, wenn dies die Abstandsflächenregelung fordert.

    Beispiel: Du darfst an der Giebelseite H/2 ansetzen. Mindestens aber 3 m.
    1. Dein Haus hat eine Höhe an der Giebelseite (Höhe bis Trtaufe + 1/3 der Giebelwandhöhe) von....sagen wir mal 7,50 m. Dann wäre H/2 natürlich nicht 3 m, sondern 3,50 m.

    2. Dein Haus hat eine Höhe an der Giebelseite (Höhe bis Traufe + 1/3 der Giebelwandhöhe) von....sagen wir mal 5,50 m. Dann wäre H/2 : 2,75 m; es gilt aber mind. 3,00 m --> Abstand 3,00 m.

    Ist aber auch egal ob sich nun 6,00 oder 7,00 m ergeben. Ist für eine großzügige Verglasung beides nicht viel.

    Insofern könnte das rechte Grundstück die rechte Wahl sein.

    Thomas
     
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