Rechnungsprüfung: Architekt korrigiert nach oben

Diskutiere Rechnungsprüfung: Architekt korrigiert nach oben im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Die Grenzer konnten anders, ebenso die Architekten, aber: beide riskieren einen "dank", der eine geht ins Gefängnis, der andere zahlt.

  1. KlausK

    KlausK Gast

    Die Grenzer konnten anders, ebenso die Architekten, aber: beide riskieren einen "dank", der eine geht ins Gefängnis, der andere zahlt.
     
  2. Lukas

    Lukas

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    Richtig Thomas!

    Unfair sind solche Urteile und deren Verfasser und das würde mich nie zu solchem (vorauseilendem) Gehorsam bringen.

    Gruß Lukas
     
  3. Lukas

    Lukas

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    @ KlausK

    Mir hat man bei der Musterung gesagt, daß ich für die Grenztruppen der DDR gemustert wäre. Ich hab denen sofort versprochen, daß ich in die "falsche" Richtung schießen würde.

    Gruß Lukas
     
  4. #44 Thomas B, 18.02.2012
    Thomas B

    Thomas B

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    Nein, Lukas. Das sehe ich anders!

    Grundsätzlöich nimmt der A. die Rolle des BH war. Bei der Bauleitung und eben auch bei der Rechungsprüfung. Er "ist" also in diesem Augenblick der Bauherr, übernimmt dessen Aufgaben, weil er dafür bezahlt wird, aber auch weil der BH dies schlichtweg fachlich alles nicht könnte.

    Verrechnet sich der BU/ Handwerker bei seiner Abrechnung, so kann es sehr gut sein, daß viele BH dann sagen "Glück gehabt" und sich die Hände ob dieser unerwarteten Einsparung reiben.

    Nun ist aber der A. in dieser Position.

    Er kann nun nicht einfach sagen: ich entscheide über den Kopf meines AG hinweg, daß dieser doch bitte "fair" zahlt. Er kann mit dem BH reden, ihm auch sagen, daß dies ja wohl nur fair wäre, ihn beraten. Aber für ihn entscheiden kann er eben nicht. Dies obliegt letztendlich dem Vertragspartner, also dem BH.

    Der Architekt ist nicht der Tugendwächter, der darauf acht gibt, daß der BH bitte sehr fair ist.

    Thomas
     
  5. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ich will euren exkurs nicht lange stören, aber neugierig bin ich schon ..
    wo gibt´s den? ;)
     
  6. Lukas

    Lukas

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    Das unterscheidet mich eben von vielen Menschen. Ich wär eher in den Knast gegangen, als einen Flüchtling abzuknallen.

    Die gleiche Wahlfreiheit habt Ihr auch, indem Ihr dem BH sagt, daß Ihr Fehler in beiden Richtungen kund tut. Wenn der BH das nicht möchte, müsst Ihr es mit Euch ausmachen, ob Ihr für solche Kunden, die schlußendlich ihre Vertragspartner gern um den verdienten Lohn bringen möchten/würden, arbeiten möchtet. Die machen das ggf. auch mit Euch so.

    Gruß Lukas
     
  7. Lukas

    Lukas

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    Bei mir.:)
    Schlimm genug, daß das nicht das Normale ist.

    Gruß Lukas
     
  8. sepp

    sepp

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    der architekt darf nicht nach oben korrigieren, ausgenommen es sind additions- oder multiplikationsfehler (Menge x EP) hier gilt die menge und der EP vor GP.
    er darf auf keinen fall massen hinzufügen oder vergessene positionen einfügen, muss allerdings den bauherr auf die fehlende postionen hinweisen.
    da er sonst in LP 8 objektüberwachung versagt hat-
    Bauherr muss sonst annehmen, daß vertragsleistung nicht ausgeführt wurde.
    das sage ich nicht als architekt sondern als bauherr.
     
  9. H.PF

    H.PF

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    Ich verstehe euch alle...

    Ich habe lang genug als Bauleiter gearbeitet und stand da auch in der Zwickmühle...

    Und ich bin selbständiger Handwerker und stehe da jetzt auf der anderen Seite...

    Und ich bin einer der Menschen die ihre Kassenzettel kontrollieren und wegen 1 Euro zurückgehen um ihn zu bezahlen...

    Ich find ehrlich gesagt die Rechtssprechung da falsch...

    Ja, ich weiß, ihr Archis DÜRFT nicht anders handeln...

    Aber ich find es absolut nicht in Ordnung das man als Handwerker da so gearscht ist...

    Bei einer SChlußrechnung eine Position vergessen und das wars... Ist das richtig? Die Leistung ist doch ausgeführt, wieso muß der Bauherr mich da nicht drauf aufmerksam machen?
     
  10. Lukas

    Lukas

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    Moin Sepp,

    steht das irgendwo oder leitet sich das aus der "Rechtsprechung" ab?

    Gruß Lukas
     
  11. #51 Thomas B, 18.02.2012
    Thomas B

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    Nein!

    Ich kann es dem BH nahelegen, ihn dahingehend beraten; ich kann ihm aber nicht sagen "Aufgemerkt, ich korrigiere auch in die andere Richtung, egal ob Dir das nun paßt oder nicht!"

    Oder anders: ich kann schon, muß dann aber damit rechnen, daß mir der Differenzbetrag später in Rechnung gestellt wird/ vom Honorar abgezogen wird.

    Jein. Ich kann nicht jeden Bauherren vorab auf herz und Nieren checken. Ihm eine Liste vorlegen, ob er sich gebührlich zu verhalten bereit ist. Das ist letztendlich seine Sache. ich bin eben nicht der Tugendwächter.

    In Zeiten der Geiz-ist-geil -Mentalitöät sehe ich mich nicht als Oberinstanz, die prüft, wie dies der BH hält. Das ist -letztendlich- seine Sache.
     
  12. Lukas

    Lukas

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    Das ist ein "ungeschickte" Stelle sich zu distanzieren, wo Du doch eben noch sein Lied sangest.

    Versuch Dir mal vorzustellen, wie Du Dich heute fühlen würdest, wenn Du in der DDR gelebt hättest und brav rote Lieder gesungen hättest und brav den Dienst mit der Waffe in der Hand an der Grenze versehen hättest.

    Gruß Lukas
     
  13. sepp

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  14. Lukas

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    Da steht groß "Rechtsprechung" drüber.:)
     
  15. sepp

    sepp

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    was willst n jetzt wissen?
    urteils AZ kann ich nicht dienen, aber vielleicht findest ja eins
     
  16. Lukas

    Lukas

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    Nein, eben nicht Urteile, sondern Gesetze oder sowas, worauf sich sowas stützt. Quasi den Schießbefehl.;)

    Gruß Lukas
     
  17. #57 Carden. Mark, 18.02.2012
    Carden. Mark

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    Aber den gab es doch auch nicht - oder?
     
  18. Lukas

    Lukas

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    Munkelt man. Seltsam nur, daß es Leute gab, die sich dran hielten.
     
  19. #59 Gast036816, 18.02.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Lukas - menschlich gesehen, moralisch und aus fairnessgründen hast du recht. es wird aber kaum ein architekt oder bauleiter von sich aus über seinen schatten springen, um die rechnungen im sinne der auftragnehmer korrigieren und sich selbst damit das honorar schmälern.

    es geht nur in deinem sinne, wenn der bauherr mitspielt oder bauleiter und auftragnehmer sich auf dem ganz kleinen dienstweg verständigen. daraus lässt sich natürlich nichts verbindlich ableiten.

    auftragnehmer mit claim-auftreten lasse ich auflaufen, die können bei mir nicht auf über-den-schatten-spring-spiele hoffen.
     
  20. #60 Carden. Mark, 18.02.2012
    Carden. Mark

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    Also ich kenne schon welche die nach oben korrigieren.
    Ich schätze aber, die wissen nicht was Sie tun.

    Mal ne Frage nebenbei, was macht Ihr eigentlich, wenn die Rechnung vom Lieferanten zu niedrig ausfällt, oder das FA zu wenig Geld will usw.....
     
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