Grenzabstand Gartenhütte BW

Diskutiere Grenzabstand Gartenhütte BW im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hi, ich finde leider keine ausreichende Antwort im Netz, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen ? Ich möchte evtl. ein Gartenhaus errichten und...

  1. #1 coroner, 18.02.2012
    coroner

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    Hi,
    ich finde leider keine ausreichende Antwort im Netz, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen ?
    Ich möchte evtl. ein Gartenhaus errichten und frage mich ob dafür bestimmte
    Grenzabstände einzuhalten sind.
    Es befindet sich im Innenbereich und das Grundstück liegt in BW.
    Da es <40m³ werden soll und auch keine 25m² Wandfläche haben wird die 3m nicht üebrsteigt wirds grundsätzlich genehmigungsfrei sein, aber mir stellt sich
    nunmal die Frage wie weit man vom NAchbarn tatsächlich weg bleiben soll.

    Ich finde widersprüchliche Aussagen von einerseits 0 Abstand zu 0,5m (LBO §6 Abs. 2) Oder ists gar noch mehr???
    In unserem Bebauungsplan finde ich keine weiteren Rechtseinschränkungen diesbezüglich. Bauamt sagt nur lapidar "ja geht ..."
    Stimmt das wirklich?
     
  2. Seev

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    Bin kein Experte, nur BH, habe aber einen ähnlichen Fall und im Freundeskreis einen Baurechtsbeamten. Er würde vermutlich sagen: Kommt drauf an ...
    Darfst Du das (dort) überhaupt aufstellen? dann: mit welchen Abständen?
    Dass es verfahrens- / genehmigungsfrei sein soll, ist dafür noch nicht ausreichend. Vielleicht weiß das Baurechtsamt ja schon mehr als wir hier. z.B.:

    Wo soll die Hütte denn stehen: im Baufenster oder ausserhalb?
    Welche sonstigen Hinweise oder Festsetzungen gibt es dazu im BPlan? (von wann ist der, d.h. welche Voraussetzungen galten damals?) Es gilt übrigens die LBO nach dem Stand des BPlanes.

    Und wie sieht das aus aus Sicht des Bauplanungsrechtes (was Bundessache ist), nicht nur aus Sicht Bauordnungsrechtes?

    Bei mir ist es bspw. von der Rechtslage her so, dass ich ausserhalb des Baufensters fast alles aufstellen darf (alle technischen Anlagen, Kleintierställe, etc.,... nur eben keine Gartenhütte ... (weil die lt. damaliger LBO und BPlan als Gebäude gilt)!
     
  3. #3 sk8goat, 19.02.2012
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    Am besten schreibst du an das zuständige Bauamt.
    Beschreib das Gartenhaus das du vorhast und bitte um verbindliche Auskunft innerhalb 14 Tagen.
    Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
     
  4. #4 Der Bauberater, 20.02.2012
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    Wenn der B-Plan nichts aussagt und Nebenanlagen nicht außerhalb überbaubarer Flächen verbietet, dann kannst Du ein "Nebengebäude" in den zulässigen Maßen (verfahrensfrei) bauen. Wenn es größer werden soll oder muss, dann genehmigungspflichtig.
    Die 50cm sind der "Schmutzwinkel":
    § 6 Abs (2) Werden mit Gebäuden oder Gebäudeteilen nach Absatz 1 dennoch Abstandsflä-chen eingehalten, so müssen sie gegenüber Nachbargrenzen eine Tiefe von mindes-tens 0,5 m haben.
    Wenn das Gebäude auf der Grenze steht, dann ist gut. Wenn es aber nicht genau auf der Grenze steht, dann entsteht ein "Schmutzwinkel", in dem sich Laub, Papier ... Schmutz sammeln kann. Damit dies nicht passiert, muss, wenn Grenzabstand nicht Null ist, mindestens 0,5m Abstand eingehalten werden um den Spalt sauber zu halten.
    Ich hoffe, dass es so verständlich rüber gekommen ist! :irre
     
  5. #5 coroner, 20.02.2012
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    Aaaaaaaah! Genau dies kam mir sehr widersprüchlich vor.

    Ich glaub ich habs verstanden. Es wird sowohl das Baufenster eingehalten, als auch sonst
    keine Massgabe irgendeines Bebaungsplanes oder öffentlicher Vorschriften von
    diesem Hütt'chen tangiert. Lediglich mit dem Abstand wars mir total unklar.
    Vielen Dank ins ehemalige Nachbarörtchen von einem ehemaligen selbolder ;)
     
  6. Seev

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    Da wäre ich mir eben nicht so sicher. Welche Rechtssicherheit sollte daraus ableitbar sein?
     
  7. #7 Der Bauberater, 22.02.2012
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    Hatte ich überlesen! sorry

    Eine verbindliche Auskunft bekommst du nur in Form eines Antrages und der kostet dann auch noch Geld (Genehmigungsgebühr)! :deal
    Eine unverbindliche Auskunft kann dir das Baurechtsamt, dein Archi oder DAS Forum geben. Kostet weniger, ist aber nicht rechtsverbindlich.
    :cool:
     
  8. #8 Der Bauberater, 22.02.2012
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    Das "Örtchen" kannst du die sparen :motz
    Unser B ist schwer dran, dass wir "Stadt Erlensee" werden :yikes

    Wenn wir "Große Kreisstadt Bad Erlensee" sind, dann gemeinden wir Selbold ein :respekt

    :bierchen:
     
  9. Baumal

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    erlensee : 13.126 einwohner !

    warum soll das eine stadt sein?
    auf gut schwäbisch gesagt, ist es ein kuhdorf....:yikes
     
  10. H.PF

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    Hückeswagen hat 16.000 Einwohner und ist eine Stadt...

    Kirchheimbolanden hat 7800 Einwohner und ist sogar Kreisstadt...

    Da ist dein "Kuhdorf" doch gut dabei, weiß gar nicht was du hast ;)
     
  11. #11 Achim Kaiser, 22.02.2012
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    Ich würde mal ins Nachbarrecht schauen ....

    Wenn schon ein Baum und ähnliches Gezetere für Abstandregelungen sorgt, wäre ich mit 50 cm Grenzabstand für ne Gartenhütte - auch wenn sie genehmigungsfrei erstellbar ist - vorsichtig.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  12. #12 Der Bauberater, 22.02.2012
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    regt euch nicht auf, ist vielleicht härter rüber gekommen, als ich es gemeint habe. Da (Langen)Selbold und Erlensee ziemlich gleich groß sind, war es mehr lustig gemeint. Ich hoffe Coroner hat es richtig verstanden.
    Da lassen wir uns nicht anmachen, auch nicht von Kuhstädtern aus Süd-Würrtemberg :konfusius
    :bierchen:
     
  13. #13 sk8goat, 03.03.2013
    sk8goat

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    Einen Antrag für ein verfahrensfreies Nebengebäude??
    Halte ich für Unsinn. Für 'genehmigungsfrei' muss und kann man keinen Antrag stellen.

    Eine verbindliche Auskunft hat Bestand vor dem Amt das sie erteilt. In diesem Fall vor dem Buarechtsamt.

    § 6 Abs (2) gilt nicht überall in D.
     
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