Bauabnahme - Einmessung - "Anbau"

Diskutiere Bauabnahme - Einmessung - "Anbau" im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo, mein Garagenneubau ist seit einigen Tagen fertig, die Bauabnahme wurde ohne Mängel im Januar bescheinigt vom zuständigen Bauamt. Das...

  1. brutzi

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    Hallo,

    mein Garagenneubau ist seit einigen Tagen fertig, die Bauabnahme wurde ohne Mängel im Januar bescheinigt vom zuständigen Bauamt. Das Katasteramt möchte in den nächsten Wochen einen Einmessungsnachweis. Soweit so gut, jetzt aber meine Frage:
    Ist die Aussage eines Bekannten korrekt, das es zwischen dem Bauamt und dem Katasteramt keinen Datenaustausch in meinem konkreten Fall gibt? Die genehmigte Gebäudegröße aus der Baugenehmigung wird nicht vom Einmesser geprüft, es werden keine Vergleiche zwischen den Bauzeichnungen und der tatsächlichen Größe gezogen? Mein Grenznachbar und ich würden gern die 3m Grenzabstandsfläche (eine völlig blöde Schmutzecke) mit einem Werkzeugschuppen nutzen.......Den könnte ich dann ja gleich mit einmessen lassen, oder gibt das ungewollten Ärger mit dem Bauamt?
    Grüße
    Britta
     
  2. #2 Baufuchs, 18.02.2012
    Baufuchs

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    Kein Öff. bestelleter Vermesser wird dir ein Gebäude (Schuppen) einmessen, der gar nicht vorhanden ist.

    Und wenn die 3m Abstandsfläche nicht bebaut werden darf, ist der dort (später) errichtete Schuppen sowieso ein "Schwarzbau".
     
  3. brutzi

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    Der Gedankengang ist ja auch vor dem einmessen den Schuppen zu errichten, angepasst an die vorhandene Garage - rein Äußerlich wäre dann die Garage und der Schuppen ein Gebäude....Allerdings größer wie in der Baugenehmigung beschrieben.....
     
  4. #4 Baufuchs, 18.02.2012
    Baufuchs

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    Bleibt ein Schwarzbau.
     
  5. #5 fmjuchi, 18.02.2012
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    Hi,

    bevor ich mich auf mein Dienstrad setze und in die Kälte raus radel, nutze ich die hervorragenden Luftbilder..... :biggthumpup:

    Das Katasteramt prüft nicht, ob Baugrenzen oder Größen überschritten werden.
    Die Daten werden aber regelmäßig in digitaler Form an andere Behörden weiter gegeben.

    Wenn es also jemand prüfen will, kann er sowohl die Luftbilder als auch die Daten der Katasterverwaltung nutzen.

    Ein Schwarzbau in Form einer vergrößerten Garage ist sicherlich die schlechteste Lösung. Sucht lieber nach einer zulässigen Nutzung für den Bereich.
     
  6. brutzi

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    Ok,
    Danke für eure Antworten, dann bleibt es halt bei dem 100% legalem Baubestand. Wir werden bestimmt für die Fläche eine sinnvolle Nutzungsmöglichkeit finden.
    Grüße
    Britta
     
  7. #7 Sven E aus L, 26.10.2019
    Sven E aus L

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    Hallo Geminede
    Ich hoffe hier richtig zu sein.
    Verzeiht wenn falscher Thread, nicht forenerfahren.

    Frage:
    Ich habe im 2ten Stock einen Anbau ohne Bodenplatte, auf Stützen, fertiggestellt.
    ca. 16qm.

    Nun eine Aufforderung zur Einmessung bekommen, und weit weg von Nachbarn?

    Laut Definition fällt unter einmessungspflichtig eine "...durchgehende Bodenplatte ... ".

    Bin ich somit nicht einmessungspflichtig?

    Danke Euch und viele Grüße!
    Sven
     
  8. #8 petra345, 26.10.2019
    petra345

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    Auf dieses Argument würde ich mich bei einem Streit nicht verlassen.
    Das wird auch ohne Bodenplatte eingemessen werden müssen.

    .
     
  9. #9 Fabian Weber, 26.10.2019
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    Damit ist gemeint, dass man die Bodenplatte einmisst bevor man weiterbaut, da hier noch nicht das ganze Haus steht.

    Du musst einmessen.
     
  10. #10 Stadtbaumeister, 26.10.2019
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    Wie hat man sich das vorzustellen?
     
  11. SIL

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  12. #12 Stadtbaumeister, 27.10.2019
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    Ein Balkon ohne Bodenplatte im 2.OG?
     
Thema: Bauabnahme - Einmessung - "Anbau"
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