Mietshaus mitgeerbt, was nun?

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  1. Jakari

    Jakari

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    Ein Onkel von mir ist überraschend gestorben.
    Es entsteht aufgrund eines fehlenden Testaments eine Erbengemeinschaft
    aus 3 Parteien.
    Bis auf ein Mietshaus besteht Einigkeit.......

    In dem Mietshaus gibt es 7 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe
    (lässt sich leider schlecht teilen)
    Ein Erbe möchte eine Eigentümergemeinschaft als GbR
    ein Erbe eine Erbengemeinschaft.
    Ich hätte gerne Eigentumswohnungen daraus gemacht
    Verkaufen will niemand wirklich den die Preise für so ein Objekt sind derzeit im Keller und werden auch in absehbarer Zeit nicht steigen..........
    Wo liegen die Vorteiler einer GbR?
    Wo liegen die Nachteile?
    Wer kennt sich aus und kann Tips geben?
    Auch zu den anderen Vorhaben ( Umwandlung Eigentumswohnungen,Erbengemeinschaft)
     
  2. bernix

    bernix

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    ....eine Erbengemeinschaft hat den Zweck, das Ererbte kurzfristig zu verwerten/verkaufen/aufzuteilen....ist also nicht auf Dauer angelegt.
    Soll das Objekt also gehalten werde, ist mE eine Eigentümergemeinschaft vorzuziehen und das Haus aufzuteilen. Nur so ist mE eine Haftungsgegrenzung des Einzelnen festlegbar. (Gemeinschaftlich für Wände, Dach, usw; Einzeln für Reparaturen innerhalb der Eigentumswohnung)

    Genaueres sagt dir der Notar deines Vertrauens. Um rechtliche Unterstützung werdet ihr nicht herumkommen.
     
  3. Nebu

    Nebu

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    Selbst wenn es 6 Wohnungen wären .. wäre die Teilung wohl rechtlich ziemlich nichtig sobald auch nur eine Partei Einwände bringt.

    Eine Kündigung zwecks Umwandlung der Mietwohnungen könnte etwas schwierig werden, da ihr mit dem Erbe als direkte Vertragsnachfolger
    für die Mietverträge eintretet. Eine Kündigung aufgrund wirtschaftlicher Verwertung steht auf einem sehr wackeligen Bein dabei.. bis zur
    gänzlichen Unmöglichkeit.

    Aber wenn man davon absieht, dass hinsichtlich der finanziellen Weltlage viele ihr Geld in Immobilien investieren, sollte man wohl eher
    die gemeinschaftliche Verwaltung anstreben (zumindest wenn alle Parteien damit einverstanden sind). Als andere Möglichkeit bliebe dann
    wohl nur noch der Weiterverkauf offen .....

    Mit einer Rechtsberatung beim Anwalt o.Ä. wird dir wohl aber besser geholfen sein.
     
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