Grundsatzfragen zu LVs und Mängelrügen

Diskutiere Grundsatzfragen zu LVs und Mängelrügen im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; @ sepp - wir werden das so lange zu lesen bekommen, bis die letzte schraube bei loennermo abgerechnet ist. um den sachstand mal auf den punkt...

  1. #21 Gast036816, 24.02.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ sepp - wir werden das so lange zu lesen bekommen, bis die letzte schraube bei loennermo abgerechnet ist.

    um den sachstand mal auf den punkt zu bringen: die ursache von allen problemen ist loennermos archi. ich denke, ich muss nicht alle probleme hier aufzählen, die als fredels alle eingestellt sind.

    es hat in der planung geklemmt - fenstersturz - und es hat in der bauüberwachung mächtig geklemmt. als bauleiter ist es nunmal seine pflicht, darauf zu achten, dass das eingebaut wird, was im vertrag drin steht. das muss er zeitnah machen. jetzt stellt der bauherr fest, a ist vertraglich geschuldet, b ist eingebaut, technisch und funktional gleichwertig, weiss der bauherr nicht, nachweis liegt nicht vor. architekt sagt, jetzt kannst du eh nix mehr machen außer zahlen.

    sorry loennermo - aber du hast leider einen erwischt, der der deppenaufsicht entsprungen ist. du kannst deinen ar(s)chi nur noch mit mängelanzeigen vollwerfen, fristen und nachfristen setzen, ihm nichts mehr zahlen. anwalt aufsuchen und ersatzvornahme einleiten ist das beste.
     
  2. Hfrik

    Hfrik

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    Also ich sehe da als Jura-Laie ggf. einen Einigungsmagel bei der Verhandlung des WEchsels von Vorsatz- zu Aufsatzrolladen. Der Fensterbauer hatte Innenrevision im Kopf (weil Standard bei Aufsatzrolladen), AG hatte Aussenrevision im Kopf (weil Standard in seinem Haus), keiner hat geredet, also Einigungsmangel.
    Der Richter löst das i.d.R so aus, in dem er versucht zu erraten, wie man sich geeinigt hätte, und versucht dann einen Schaden zue rmitteln. Da der Schaden hier so nahe 0 sein dürfte, das es fast egal sit, wird er hier möglicherweise dem Fensterbeuer folgen, weil das die übliche Bauform ist, und keine (teurere?) Sonderlocke.
    WEnn der Preis gleichgeblieben ist, die Sonderlocke aber teurer wäre, hätte man sich sowiso kaum zu dem LV-Preis auf die SOnderlocke geeinigt.
    Also unter Lehrgeld für Vergabeverhandlungen verbuchen und vergessen. Höschstens noch als marginale Verhandlungsmasse bei anderen Streitpunkten verwendbar.
    Beim Rolladenpanzer: siehe Rolf.
     
  3. Lukas

    Lukas

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    1. Quatsch
    2. Meinst Du
    3. der Einbrecher auch
    4. Ich kenne keine von außen revisionierbaren Aufsatzelemente.:o

    Es ist und bleibt grausam, wenn Laien beauftragen und sich dann wundern, daß sie das bekommen, was sie beauftragt haben.

    Vielleicht hat ja der Archi auch einfach nur den Kanal gestrichen voll von Dir, weil Du Dich in jeden Kram reingehängt hast. Oben schreibst Du ja, daß Du das "Vergabegespräch" allein geführt hast. Warum meinst Du, daß der Archi dafür noch die Rübe anstrengen oder hinhalten sollte?

    Gruß Lukas

    PS: Daß ich mich mal pro Archi ausspreche...;)
     
  4. #24 Gast036816, 24.02.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    .... grenzt schon an ein wunder oder ist die ganz seltene ausnahme.

    der archi ist ne faule socke, deswegen hat er an den verabegesprächen nicht teilgenommen. ebenso faul ist er auch auf der baustelle und kontrolliert nicht, dass was eingebaut wird und vertraglich vereinbart ist.
     
  5. #25 loennermo, 24.02.2012
    loennermo

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    Danke Rolf für die kurze und prägnante Zusammenfassung:


    Warum sind wir zum Archi gegangen und nicht zu billich-willich-GU/GÜ: Weil wir davon überzeugt waren ein besser geplantes und überwachtes Haus zu bekommen. Mittlerweile bin ich der Meinung bei nem GU/GÜ wärs auch nicht schlechter gelaufen.


    Ganz einfach, weil der Archi
    a) den Auftrag dazu hat (und zwar schriftlich)
    b) diese Leistungen in Rechnung stellt

    Ein Beispiel gefällig - stammt vom Hersteller, der auch für den Vorbaurolladen ausgeschrieben war:
     
  6. Lukas

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    Danke für das Beispiel. Wieder was gelernt.

    Wenn das so ist, daß der Archi eigentlich hauptsächlich nix macht, warum schmeißt Du ihn nicht raus? Du wirst doch nicht ernsthaft erwarten, daß er sich ändert.

    Gruß Lukas
     
  7. #27 loennermo, 24.02.2012
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    Wieso rausschmeissen? Der Archi hat doch unsere Hütte seit dem Einzug nicht mehr betreten. :28:

    Nee, im Ernst: Mit dem Archi haben wir noch viel mehr Stress als hier geschrieben steht. Auf Grund von Planungsmängel und abweichender Ausführung (für das ein Folgegewerk nun Mehrkosten in Höhe von > 3.000€ geltend macht) haben wir einen Teilbetrag der letzten Abschlagsrechnung bis zur endgültigen Klärung einbehalten. Danach kam noch ein kurzes Strohfeuer und seitdem...:sleeping

    Vielleicht sind wir auch mittlerweile ein wenig zu sensibel. Mag sein. Ich denke jedoch es ist unser gutes Recht bei abweichender Ausführung (die nicht angezeigt wurde!) auf zumindest einer Preisanpassung zu bestehen.

    Nur ein blödes Beispiel: Ich schreibe einen PKW aus, Fabrikat Mercedes E-Klasse-Kombi, 170PS, 1800l Kofferraum, Navigation, Sitzheizung... Geliefert wird ein Passat Variant, 170PS, 1790l Kofferraum, Navi, Sitzheizung - dann sind zwar die Rahmenbedingungen erfüllt, aber es wird wohl kein Käufer den Preis für den Mercedes zahlen.
     
  8. #28 SmartHome, 25.02.2012
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    ...da wartet der Archi nur drauf - Leistung abrechnen, da AG gekündigt hat und Mängelrügen auf die lange Bank schieben oder dem neuem Archi in die Schuhe schieben...

    Meiner Meinung nach sollte der TE solange dem AN auf die Füße treten, bis das was er bestellt hat auch geliefert wird. Nur dann muss sich der TE darüber im Klaren sein, was er bestellt oder abgenickt hat!
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 25.02.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich bin nicht sicher, dass DAS ein Aufsatzkasten ist, aber egal.
    Das Grundprinzip wird deutlich. Es braucht eine ganz andere Sturzausbildung als bei einem Vorbaurollladen!

    Gibs auf - aus DER Nummer kommst nimmer raus; das Suppentellerchen hast Du Dir selbst eingeschenkt - nu darfste auslöffeln!

    Genau - es ist für das Rollladenproblem ein ganz blödes Beispiel. Du hast nämlich Mercedes ausgeschrieben, der Verkäufer sagt, ich hätt da auch was von VW und Du hast gesagt - OK, ist auch ein Kombi.
    Und nu motzt Du, weil Dir ein paar Nm Drehmoment und 10 Liter Kofferraumvolumen fehlen.
    Hättest Du halt vorher nach fragen müssen an statt gleich "Ja" zu rufen. Ist wie in der Ehe:
    Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht was bessres findet!
     
  10. #30 loennermo, 25.02.2012
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    @Ralf: Sorry - Misverständnis.

    Mein Mercedes-VW Vergleich sollte zur Verdeutlichung meines zweiten Punktes (Rollläden allgemein) diesen. Ausgeschrieben Mercedes, eingetragen in LV Mercedes, geliefert ??? (auf jeden Fall nicht Mercedes - Typenschilder wurden beim Einbau entfernt), berechnet Mercedes.

    Ich denke, dass auch Du das so siehst, dass das eben nicht in Ordnung ist. Bleiben zwei Möglichkeiten: Austauschen oder Preisanpassung. Letzteres ist hier im Forum nicht so beliebt. Für beides ist jedoch die Einsicht unseres Archis und des Handwerkers notwendig - und die zieren sich beide.
     
  11. Lukas

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    Hmm, oder Du bist das Paradebeispiel dafür, daß die reine Beauftragung eines Architekten noch lange nicht glücklich macht.

    So, wie sich das jetzt liest, hast Du keinen Architekten (auch wenn Du den beauftragt hast und evtl. sogar noch bezahlen musst) und auf eigene Faust gefrickelt.

    Du wirst Dich mit dem Gedanken anfreunden müssen, daß alles, was nicht explizit nachweisbar vereinbart wurde, nichtig und nicht zu erwarten ist. Zu so spätem Zeitpunkt wirds nicht leichter.

    Gruß Lukas
     
  12. #32 Gast036816, 25.02.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ loennermo - ich sehe das so wie Ralf Dühlmeyer, aus den rollladenkästen wirst du nicht rauskommen, egal wie der typ und fabrikat vereinbart wurde, archi beim einbau gepennt hat. den rückbau und wiedereinbau eines rolladenkastens wird in dieser situation niemand machen und du wirst von keinen richter der BRD ein urteil dazu finden, gescheige denn eins erhalten.

    du kannst nur die preisdifferenz zwischen a und b ausfindig machen und das deinem fensterbauer von der schlussrechnung abziehen.

    hau das als mangel der objektüberwachung deinem archi um die ohren.
     
  13. #33 loennermo, 25.02.2012
    loennermo

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    Noch eine sehr treffende Erkenntniss unserer derzeitigen Situation:

    Auch diese Kröte werden wir wohl schlucken müssen:

    Allerdings denken wir noch immer, dass zumindest der Fabrikatswechsel der Rolladenpanzer eine Preisanpassung nach sich ziehen müsste. Aber wer schrieb hier so schön: Ob das Streiten lohnt?

    Beim Fensterbauer gehts uns mittlerweile ums Prinzip: lauter leere Versprechungen, Absprachen (betreffend Einbau Raffstore) werden nicht eingehalten, dies wird sogar im Gespräch zugegeben und im gleichen Atemzug gesagt, dass er trotzdem nicht bereit ist das zu korrigieren.... Defekte Teile werden demontiert und angeblich zur Reparatur ins Werk eingeschickt wobei ein Anruf beim Hersteller offenbart, dass eine Reparatur vor Ort die übliche Vorgehensweise sei... Die Liste lässt sich nahezu unendlich fortsetzen. Irgendwann reichts! Seit mehr als 6 Monaten hören wir, dass die Einstellarbeiten beim nächsten Termin miterledigt werden. Und nun ratet mal was bisher passiert ist...
     
  14. #34 Gast036816, 26.02.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ loennermo - mehr als 50 € pro rolladen und kasten wirst du nicht bekommen als abzug in der schlussrechnung.

    wenn dein erfüllungsgehilfe und deine auftragnehmer nicht mehr leisten, liste alles auf was noch zu tun - mangel, restleistung - gib denen einen schreibebrief mit fristsetzung zur erledigung. wenn die frist fruchtlos verstreicht einen weiteren schreibebrief mit nachfrist. ist die verstrichen, musst du kündigen. dann spätestens ist der gang zum anwalt notwendig.

    so wie ich die sache hier sehe, sind die firmen und euer archi eine verschworene gemeinschaft.
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 26.02.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Ja und?
    Wenn Du nicht in der Lage bist, Deine Dir zustehenden Ansprüche beim Unternehmer durchzusetzen, wessen Problem ist das?

    Egal, wie Euer Architekt drauf ist - DAS ist nicht sein Job, weil es Rechtsgeschäfte sind, die Ihr führen müsst!
    Könnt Ihr das nicht, muss es ein Anwalt für Euch machen!
     
  16. #36 Gast036816, 26.02.2012
    Gast036816

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    der archi hat zumindest mitwirkungspflicht hier. er muss zumindest die mängel aufnehmen, beschreiben und die abweichung vom vertraglichen soll darstellen sowie restleistungen zusammenstellen.

    da klemmt es ja auch schon.
     
  17. #37 loennermo, 26.02.2012
    loennermo

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    Kleinvieh' macht auch Mist. Und summiert sich.

    Ganz so heftig sehen wir das (noch) nicht. Es scheint aber so, dass die Firmen genau wissen, dass sie es bei unserem Archi einfach schleifen lassen können und da nichts nachkommt.

    Eh - wofür habe ich denn nen Archi in LP5 bis LP8?
     
  18. #38 Gast036816, 26.02.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das siehst du falsch - den rechtsgeschäftlichen kram mit den auftragnehmern musst du machen, es sei denn du hast vollmacht erteilt. der archi wirkt dabei nur mit.

    aber nicht einmal das macht er!
     
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Grundsatzfragen zu LVs und Mängelrügen

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