Hallo,
wir stehen zur Zeit in Vertragsverhandlungen mit einem GÜ.
Ich habe eine Frage bezüglich der Gewährleistung.
Im Vertragsentwurf steht
undEventuelle Gewährleistungsansprüche des AN von seinen Subunternehmern werden an den AG abgetreten.
Wie sichern wir hierbei unsere Gewährleistungansprüche, da wir (noch) keinen Sicherheitseinbehalte bzw. Bürgschaften gefordert haben?Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre nach BGB.
So wie ich das sehe, müssen wir uns bei Gewährleistungsfällen direkt an die Handwerksbetriebe wenden. Muss man jetzt von jedem Betrieb eine Bürgschaft fordern?
Wie steht es mit der Gewährleistungsfrist für mechanisch-bewegliche Teile? Auch 5 Jahre wegen oben stehenden Satz?





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