Gewährleistungsansprüche sichern

Diskutiere Gewährleistungsansprüche sichern im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir stehen zur Zeit in Vertragsverhandlungen mit einem GÜ. Ich habe eine Frage bezüglich der Gewährleistung. Im Vertragsentwurf...

  1. DaFunk

    DaFunk

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    Hallo,

    wir stehen zur Zeit in Vertragsverhandlungen mit einem GÜ.
    Ich habe eine Frage bezüglich der Gewährleistung.

    Im Vertragsentwurf steht
    und

    Wie sichern wir hierbei unsere Gewährleistungansprüche, da wir (noch) keinen Sicherheitseinbehalte bzw. Bürgschaften gefordert haben?

    So wie ich das sehe, müssen wir uns bei Gewährleistungsfällen direkt an die Handwerksbetriebe wenden. Muss man jetzt von jedem Betrieb eine Bürgschaft fordern?

    Wie steht es mit der Gewährleistungsfrist für mechanisch-bewegliche Teile? Auch 5 Jahre wegen oben stehenden Satz?
     
  2. #2 Gast036816, 24.02.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    auf die 5 jahre kann man sich einlassen, auf das andere nicht.
     
  3. #3 mueffel, 25.02.2012
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    Hi,

    den Satz

    "Eventuelle Gewährleistungsansprüche des AN von seinen Subunternehmern werden an den AG abgetreten. "

    würde ich wie folgt abändern lassen

    "Für den Fall, dass der Auftragnehmer mit der Erfüllung von Mängelansprüchen in Verzug gerät, tritt der Auftragnehmer bereits heute seine ihm gegen seine Subunterernehmer zustehenden Mängelanspüche an den Auftraggeber ab. Dadurch wird die primäre Haftung des Auftragnehmers nicht berührt.Der Auftraggeber erhält spätestens bei der Abnahme eine Liste aller eingesetzter Subunternehmer des Auftragnehmers."

    Warum ? Um einer Insolvenz des AN vorzubeugen und um den AN nicht aus seiner primären Verpflichtung zu entlassen.

    Wenn Du nichts regelst zwecks Bürgschaft oder Sicherheitseinbehalte steht dir zumindest die Möglichkeit offen des Einbehaltes aus §632a(3) bis zur Schlüsselübergabe von 5% der Gesamtsumme aus Rate 1 als Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel.

    Gruß
    Jochen
     
  4. DaFunk

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    Ist das nicht sowieso mit der Schlusszahlung (in unserem Fall 5%) und Endabnahme gegeben?


    Noch eine Frage zur der 5 Jahre Gwährleistungfrist: Hat man, wenn dies im Vertrag steht, bei allen Handwerkern bei allen Gewerken und Bauteilen diese Frist?

    Grüße
     
  5. #5 mueffel, 26.02.2012
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    Wenn eure Schlussrate von 5% vom Gesamt ist, dann ist das doch schon ganz gut. Meistens ist die Schlussrate irgendwo zwischen 3000 - 6000 €.
    ABER wieso auf die 5% aus der ersten Rate verzichten ? Ab einer gewissen Höhe der ersten Rate könnten ein bischen Zinsen zusammenkommen, wenn ich die erst 6-8 Monate später überweisen muss. Mal abgesehen ist doch besser man behält sich soviel wie möglich zurück.


    Verschleissteile, Dehn-/Wartungsfugen sind ausgeschlossen, weitere Einschränkungen sind sicherlich in Deiner Bau-/Leistungsbeschreibung eingeschränkt, wie wahrscheinlich Farbechtheit/-beständigkeit von diversen Teilen (z.B. Rollläden etc.).
     
  6. #6 Baufuchs, 26.02.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zur Klarstellung:

    Die 5%-ige Sicherheit nach 632a hat der Unternehmer dann zu stellen, wenn er Abschlagszahlungen fordert. Sie soll der Erfüllung der vertraglichen Ansprüche des Bauherren dienen.

    Hat also mit der Schlussrate nichts zu tun.

    Es ist dem Unternehmer überlassen, wie er diese Sicherheit stellt, z.B. durch Vertragserfüllungsbürgschaft.
     
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    Weshalb sollte eine Dehnungsfuge eine Wartungsfuge und von der Gewährleistung ausgeschlossen sein?

    Wenn die Siliconversiegelungen im Bereich der Dusche meinst, dass lass ich gelten. Klassische Dehnungsfugen zwischen Gebäudeteilen müssen dauerhaft sein.
     
  8. Lebski

    Lebski Gast

    Es gibt eine DIN, die Begriffe und Deffinitionen bei Fugen regelt. Demnach sind Fugen, die mechanischen und/oder chemischen Belastungen unterliegen, Wartungsfugen.
     
  9. Mark

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    Wir kommen zwar vom eigentlichen Thema ab, jedoch ist es nicht produktiv, wenn man eine These aufstellt, wie "Es gibt eine DIN und da steht irgendwas in etwa so drin,...".

    Bitte benenne die DIN und möglichst auch die exakte Definition, was "chemische" und "mechanische" Belastungen genau sind.

    Am klassischen Wohnbau wüsste ich keine einzige Dehnungsfuge, die eine Wartungsfuge ist. Mit dem Begriff "Wartungsfuge" wir leider all zu oft versucht, eine mangelhafte Fugenausbildung schön zu reden.

    Die 5 Jahre "Gewährleistung" ist im eigentliche Sinne eine 5-jährige Haftung für Mängel zum Zeitpunkt der Abnahme. Auch wenn Verschleißteile innerhalb der 5 Jahre kaputt gehen und die Ursache an einer mangelhaften Ausführung liegt, ist der AN voll haftbar.

    Umgekehrt sind natürlich übliche Abnutzungserscheinungen kein Beanstandungsgrund, wenn die Ausführung korrekt war. Wobei sich hier teilweise die Frage stellt, ob dieser Sachverhalt dem Bauherrn bekannt war bzw. hätte sein müssen, ggf. gibt es die Hinweispflicht.

    Ich bin mal auf die Beispiele für Wartungsfugen gespannt.
     
  10. DaFunk

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    Nur zu meinem Verständnis: Das tut die Schlussrate doch auch, so bald sie erst nach der Abnahme und Beseitigung aller Mängel gezahlt wurde, oder?

    Noch etwas anderes: Was heißt in diesem Zusammenhang primäre Haftung konkret?
     
  11. DaFunk

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    Kann mir das keiner erklären, was primäre Haftung bedeutet? Oder anders: Welche Gewährleistung-/Haftungpflichten bleiben beim GÜ bestehen, wenn er sowieso alle Gewerke an externe Firmen vergibt?
     
  12. #12 Baufuchs, 29.02.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Grundsätzlich ist der GÜ Dein Vertragspartner.

    Deshalb haftet in erster Linie (=primär) der GÜ. Eine Abtretung kann/sollte für die Fälle vereinbart werden, dass der GÜ ausfällt.

    Eine generelle Abtretung der Ansprüche an die Einzelhandwerker ist nicht sinnvoll und wohl auch nicht zulässig (Anwalt fragen).

    Problem ist dann nämlich, dass der Bauherr sich mit den Einzelhandwerkern herumschlagen muss. (Schnittstellenprobleme/einer schiebt den Mangel auf den Anderen etc.)
     
  13. DaFunk

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    ok, alles klar, dann habe ich verstanden, wie ihr das meint.

    man wird sehen, ob sich der GÜ diesbezüglich bewegt. argument vom GÜ war, dass man, wenn z.b. die heizung kaputt wäre, sich direkt an den heizungsbauer wenden könnte, weil bei ihnen ja nicht immer jemand im büro ist...
     
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