Kran aufstellen auf Grundstücksgrenze?

Diskutiere Kran aufstellen auf Grundstücksgrenze? im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo seit 1 Monat sind wir endlich in unser neues Heim (DHH) eingezogen. Neben uns wird das Haus (EFH) nächsten Monat bezogen. Unser...

  1. #1 schlawiener, 26.02.2012
    schlawiener

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    Hallo

    seit 1 Monat sind wir endlich in unser neues Heim (DHH) eingezogen.
    Neben uns wird das Haus (EFH) nächsten Monat bezogen.
    Unser Bauträger baut nun auch die nächste Häuserreihe die an unser Grundstück und an das Grundstück des EFH neben uns anschließt.

    Daher kam unser Bauträger bereits auf uns zu und hat uns informiert das er den Kran für die neuen Häuser auf die Grenze unseres Grundstücks und das des EFH stellen muß. (ist sonst wirklich nirgends möglich)

    Wie ist hier grundsätzlich die rechtliche Situation?
    Das aufgrund des Hammerschalgrechts wir letztlich dazu gezwungen werden können ist klar. (Landesrecht Baden-Württemberg)
    Ich hätte nur gerne etwas in der Hand um Druck ausüben zu können, da ich unseren Bauträger kenne wenn er ein Datum nennt dann heißt es nicht das er sich daran hält.

    Gibt es eine art Vertrag in dem man Aufstell- und Abbautermin festlegen kann?

    Habe ich Anspruch auf eine Miete/Entschädigung?

    Habe ich Anspruch auf eine Miete/Entschädigung wenn er länger als vereinbart braucht?

    Mich persönlich nervt die Sache deswegen da unser Garten mit dem Landschaftsbauer fast zeitgleich geplant war und meine kleine Tochter ihre ersten Schritte im Gras des Gartens und nicht auf einer halben Baustelle machen sollte...
    Sowie meine Frau sich den ganzen Tag mit Bauarbeitern im Garten rumschlagen darf...

    Kann mir hier jemand ein paar nützliche Tipps geben?
    Danke & Grüße
    :winken
     
  2. #2 dennis bau, 26.02.2012
    dennis bau

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    oh oh oh da fällt dir nichts mehr ein so leut !!!!!!
    hauptsache mein haus ist fertig. die andern mir doch egal!
    man ist halt mal so in einem neubaugebiet stellt euch net so an wird alles irgend wan schön und fertig! vorallem jetzt schon geld mangel? :respekt
     
  3. #3 Baufuchs, 26.02.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Übliches Verhalten. Bau mal als Letzter in einem Neubaugebiet, da verhalten sich die "Altbauherren" so, als seien ihre Häuser vom Hubschrauber abgesetzt worden.

    @fragesteller
    Schon mal darüber nachgedacht, dass Du u.U. bis ans Lebensende neben deinem Nachbarn wohnen wirst?
     
  4. #4 schlawiener, 26.02.2012
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    ähm stopp das kam jetzt vielleicht falsch rüber.
    Das der Kran dahinkommt ist klar und ich habe auch letztlich kein Problem damit. Mich ärgert es das mein Garten warten muss aber das ist so und damit kann ich leben, ich habe vor noch viele Jahre in dem Garten zu verbringen da kommt es nicht auf 1MOnat an!

    Wenn ich das verweigere, den Bau meiner zukünftigen Nachbarn bis zur Entscheidung des Richters bzw. einstweilige Verfügung hinauszögere bringt mir das nichts und meinen zukünftigen Nachbarn auch nicht. Vom Verhältnis zu den Nachbarn mal zu schweigen, dem Bauträger tu ich damit nicht weh.
    SOWAS HAB ICH AUCH NICHT VOR !!! ...und am Geld mangelt es nicht, sonst sollte man nicht selber bauen!

    Mir geht es nur darum etwas festzuhalten Bsp.:
    Aufstellen Kran 01.04.2012
    Abbau Kran 01.05.2012

    Damit ich etwas in der Hand habe, meine Erfahrung mit dem Bauträger war eben das 1-2 Wochen Verzögerung normal sind. Dem will ich vorbeugen bzw. ggf. kann man festlegen das man dann eine Entschädigung bekommt usw. (vgl. Konventionalstrafe)
     
  5. LaSina

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    IT und Lehrer :hammer: Was jetzt auf 1 Monat kommt es nicht an und dann 1~2 Wochen?


    LaSina
     
  6. bernix

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    ...kann alles vertraglich festhalten.....
     
  7. H.PF

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    Jau...

    Und ich verstehe auch das man das will :) Irgendwann willst du ja auch deinen Garten gestalten und nicht wegen dem Kran im Sommer im Schlamm grillen...
     
  8. #8 Zuendler, 27.02.2012
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    Ich kann das sehr gut nachvollziehen, wenn der TE anfragt, welche Möglichkeiten er hat um für sich Planungssicherheit herzustellen um im Falle des Verzuges (längere Kranstandzeit als vereinbart) Druckmöglichkeiten zu haben.
    Insbesondere, da der GÜ wohl bereits mehrfach wegen seiner "Zuverlässigkeit" und "Pünktlichkeit" negativ aufgefallen war.
     
  9. #9 Lynx1984, 27.02.2012
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    Hallo Schlawiener,

    sorry aber das kann ich mir nicht verkneifen: War ja klar, dass ein Schwabe solch eine Frage nach einer Entschädigung stellt. :biggthumpup:

    Mal im Klartext: Das Hammerschlags- und Leiterrecht BW regelt das prinzipielle. Nachzulesen z.B. hier: http://dejure.org/gesetze/NRG/7c.html
    Eine mögliche Entschädigung selbst wirst Du wohl geltend machen müssen. Sprich Du musst einen tatsächlichen Schaden felsenfest nachweisen können. Dass Dein Kind die ersten Schritte nicht auf neuem Grün machen kann, ist zwar total bescheuert und extrem ärgerlich - doch ein Schaden entsteht Dir dadurch nicht.
    Anders sieht es aus, wenn Du z.B. ab einem Tag nach dem schriftlich angekündigtem Kranabbau einen Galabauer beauftragt hast Deinen Garten in einen Top-Zustand zu bringen. Wenn der nicht anfangen kann und Dir dafür ne Ausfall-Rechnung stellt hättest Du einen nachweisbaren entstandenen Schaden. Ein Schelm wer böses dabei denkt... Aber auch das dürfte praktisch schwierig einforderbar sein, denn Verzögerungen und sonstige längere Kranstandzeiten können ja immer begründet werden oder neu angezeigt werden... :deal Das müsste mal ein Jurist genau beleuchten. Der wird Dich sicherlich erst einmal fragen: Was wurde Dir denn bisher "angezeigt"? Bestimmt nicht mit Enddatum, oder?

    Es gibt 2 Möglichkeiten die Kranstandzeit effektiv zu reduzieren:
    a) Das Grundstück freigeben und juristische Tricks unterlassen, die das in die Länge ziehen.
    b) Gesangskünste auf der Terrasse darbieten äh üben die von langsamen Bauarbeiten handeln.

    Beste Grüße
     
  10. #10 Bautine, 27.02.2012
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    Wie lange stand DEIN Kran - und stand er evtl. auch auf anderen Grundstücken?

    Deine Tochter wird den Kran lieben - Rasen ist doch langweilig gegenüber einer Horde Männer, die komische Sachen machen.
     
  11. #11 schlawiener, 27.02.2012
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    echt spannend was man mit so einer Frage hier auslösen kann...


    MEIN Kran stand auf MEINEM Grundstück...aber auch wäre sehr dankbar gewesen wenn mein Nachbar mir seines zur Verfügung gestellt hätte, ohne es sinnlos zu verzögern, wenn es denn notwendig gewesen wäre.

    ...und nochmal, mir ging es nur darum irgendwie festhalten zu können wann wird der Kran aufgestellt und wann wird er abgebaut. Einfach aufgrund der Erfahrung was Termintreue angeht. Ich habe KEIN Interesse an irgendeiner Verzögerungstaktik.


    Danke an die die sich konstruktiv geäußert haben.
     
  12. Julius

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    Na, dann schließe mit dem BT einen Gestattungsvertrag für die Kranaufstellung!

    Mit Festlegung des genauen Zeitraums und Vereinbarung einer Miete. Zahlungspflicht entweder für ganze Zeit (ggf. gleich mit erhöhter Miete nach Ablauf der vereinbarten Zeit) oder erst für Zeiträume nach vereinbartem Abbaudatum.
    Und darin klarstellen, im welchem Zustand er den Platz zu hinterlassen hat.
    Außerdem soll er für Aufstellung eines Interims-Zaunes auf Euerem Grund sorgen (damit Ihre die verbleibende Fläche zumindest provisorisch nutzen könnt).

    Generell:
    Ob sich unter Verweis auf das Leiterrecht hier überhaupt ein Anspruch auf Gestattung herleiten läßt, habe ich (juristischer Laie) große Zweifel!
    Denn es geht ja nicht um Arbeiten an bestehendem Gebäude und sicherlich ließe sich der Neubau auch ohne jenen Kranen (oder mit anderem Kranstandort - ggf. kostenpflichtig auf öffentlichem Grund) errichten.
    Also wäre die Nutzung Eures Grundstücks nicht zwingend.

    Ich persönlich würde die Nutzung prinzipiell schon gestatten, dies und die Ausgestaltung aber mit Sicherheit nicht nur vom neuen Nachbarn abhängig machen, sondern vor allem auch vom Bauträger selbst!
    Wie ist es Euch denn mit ihm ergangen?

    Da kommt dann nämlich der Grundsatz ins Spiel, daß man sich im Leben immer ein zweites Mal sieht...
     
  13. sarkas

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    Na das war doch endlich mal ein richtig guter Beitrag zur Frage des TE.

    Geht doch :respekt
     
  14. #14 Gast036816, 29.02.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wie willst du das regeln mit dem unternehmer. der hat kein vertragsverhältnis mit dir, um dieses vorhaben durchzuführen.

    meinst du, der unternehmer wird dir dann eine entschädigung zahlen, wenn der spätere nutzer/erwerber sagt, ich hätte gerne etwas anders an meinem gebäude und der kran für diese änderung 4 wochen länger steht. gehst du dann zu deinem nachbarn und hältst die hand - bitte schmerzensgeld?
     
  15. Julius

    Julius

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    Falls da auf meinen Vorschlag bezogen sein sollte:

    Irrtum!
    Der Unternehmer HAT eben dann ein Vertragsverhältnis mit dem betroffenen Grundeigentümer.
    Und selbstverständlich muß ER (nicht etwa der spätere Nachbar) dann die (erhöhte) Miete löhnen, falls der Zeitraum überschritten werden sollte.

    Mit Schadensgeld oder Schmerzenersatz etc.- hat das überhaupt nichts zu tun!
     
  16. #16 Gast036816, 29.02.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nöö Julius - war nicht auf deinen beitrag bezogen, ist an schlawiener gerichtet.

    so wie es im eingangsbeitrag beschrieben ist, wird schlawiener keine miete verlangen können. der kran steht an der grenze - aber auf nachbars grundstück. wenn ich bauunternehmer wäre, würde ich mit dem schlawiener den deal ausmachen, dass auf dem schlawienerschen grundstück ein sicherheitsabstand zum kran abgetrennt wird und die fläche vom unternehmer nachher gerade gezogen und eingesät wird. punkt.
     
Thema: Kran aufstellen auf Grundstücksgrenze?
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