Bauantrag erst abgelehnt dann doch durch - uns ist besserer Bauantrag zugesagt worden

Diskutiere Bauantrag erst abgelehnt dann doch durch - uns ist besserer Bauantrag zugesagt worden im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe etwas gekauft, als es noch keine baugenehmigung gab dort zu bauen. Der Makler des Verkäufers (Bauträger) hatte einen Antrag auf...

  1. moumou

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    Hallo,


    ich habe etwas gekauft, als es noch keine baugenehmigung gab dort zu bauen.
    Der Makler des Verkäufers (Bauträger) hatte einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt, er musste immer wieder Dinge nachrreichen und selbst nach einem Jahr hatte er noch keine Baugenehmigung.

    Nun befinden wir uns als neue Eigentümer mit unserem Archi - unabhängig vom Bauträger, dem wir mitgeteilt haben, dass wir seine Genehmigung nicht wollen, selbst wenn er sie eines Tages bekäme - und der Stadtplanung im Gespräch.

    So bisher alles einfach.
    Wir sollen jetzt mehr Wohnfläche genehmigt bekommen als der erste Antragssteller. - Dieser hat davon Wind bekommen, meint sogar, die Stadtplanung verklagen zu wollen, weil sie uns etwas genehmigt, was ihm versagt wurde.

    Ich war noch einmal bei der Stadtplanung, die Dame hat nur gelacht und gesagt, der Antragssteller sei idiotisch und hätte nicht so geafragt, wie er es hätte müssen. Hätte er direkt richtig gefragt, wäre er einmal persönlich hingegangen, hätte er den Chef involviert...


    Ich bin trotzdem ein bisschen beunruhigt.

    Ist das so ein Problem? Der Archi meint, es ist einfach eine leere Drohnung, weil der Bauträger sauer ist.

    Unsere Anträge sind komplett verschieden, wir haben direkt mehr Quadratmeter gefragt, vollkommen ohne Befreiungen und viel TamTam. Unser Archi hat einfach einen besseren Draht zum Bauamt. Das ist alles.

    Danke für Euren Kommentar.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 27.02.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Gehts noch ein bissel wirrer?
     
  3. moumou

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    nee :))
     
  4. #4 Thomas B, 27.02.2012
    Thomas B

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    Wenn Bauträger, ist's doch sein Grundstück......

    Ansonsten, was will der "ehemalige BT" machen? Wenn Ihr eine Genehmigung bekommt ist es gut. Außer das Bauamt entscheidet zu Unrecht und Rechte Dritter (nicht die Eitelkeit des BT!) werden verletzt.
     
  5. #5 Gast036816, 27.02.2012
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    eine dolle nummer, ich weiss nicht, was ich kommentieren soll!

    ich habe nur so viel verstanden, dass er vom bauträger etwas gekauft hat, als noch keinen bauantrag gab.
     
  6. moumou

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    Ok, ich weiß ja nicht, was Du nicht verstehst.

    Bauträger stellt Antrag, wird abgelehnt, dauert ewig ... tot...altes Drama.

    Wir kaufen das Ding, aber ohne seine Genehmigung und stellen selbst einen Antrag. Bekommen etwas besseres genehmigt weil wir bekommen mehr Quadratmeter. (BPlan sieht eigentlich vor, dass Bebauungsgrenze nicht überschritten werden sollte - wir überschreiten sie locker um 10 Meter.)

    Kurz, wir haben jetzt einfach den Bauträger gegen uns, der uns unbedingt seine Genehmigung verkaufen wollte - auch wenn sie architektonisch nichts wert ist, nicht der Zielgruppe entspricht...
    Er meint, der Schaden solle ihm das Bauamt ersetzen (!)

    So etwas Schräges habe ich ja noch nie gehört. Es würde mir im Leben nicht einfallen, mich mit dem Bauamt anzulegen, weil ich meine Baugenehmigung nicht verkaufen kann. :wow Angeblich hat er sogar schon einen Anwalt, der sich auf die "eindeutigen Ablehnungen" berufen will, die die Stadtplanung vorher ausgesprochen hatte.

    Wirklich, sowas Albernes ist mir noch nie untergekommen. Deswegen klingt's ja auch ein bisschen komisch... :motz

    Ausserdem darf der Herr unseren Antrag auch nicht boykottieren. Sowas..
     
  7. LaSina

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    Sag doch einfach du hast das Grundstück vom bt gekauft und baust jetzt alleine. Armes Deutschland. Gruß LaSina
     
  8. Hfrik

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    Wer steht denn jetzt im Grundbuch als Eigentümer - der BT (wenn er denn deiner ist) oder Ihr (dann sits kein BT mehr, sondern nurnoch ein ex-Grundstückseigentümer.) oder gibts noch weitere Vertragszustände zwischen euch und BT?
     
  9. #9 kappradl, 27.02.2012
    kappradl

    kappradl Gast

    Ich glaube, der jetzige Grundstückbesitzer hat Angst, dass jemand (Verwaltungsgericht) seine Baugenehmigung einkassieren könnte.
     
  10. Taipan

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    Ganz einfach Dich. Du schreibst total wirres Zeug und hoffst, dass sich der Leser eine gefühlte Ewigkeit mt deinem Schreib beschäftigt und versucht zu erahnen, was uns der Autor sagen will.

    Habt ihr gekauft oder werdet Ihr kaufen?
    Ihr bekommt nichts "Besseres" genehmigt. Das würde je bedingen, dass er (den Du Bauträger nennst) eine Baugenehmigung bekommt.

    Was er meint, was das Bauamt ihm zu ersetzen hat, kann euch doch wurscht sein. Und dem Bauamt isses auch wurscht. Die haben endlich mal wieder ein lustiges Thema zur Mittagspause.
    Und wenn Ihr das Grundstück schon gekauft habt und keine weiteren Verträge mit dem Grundstücksverkäufer abgeschlossen habt, kann der Euch doch mal "den Buckel runter rutschen".


    Lass ihn doch ... klappern gehört zum Handwerk. Er will Euch doch nur einschüchtern. Seine Anträge wurden abgelehnt, weil nicht genehmigungsfähig. Das ist nämlich der einzig valide Ablehnungsgrund. Euer Architekt hat gewusst, was er tut und hat einen Antrag eingereicht, welcher eben genehmigungsfähig ist. So einfach ist das. Ich würde mir da einen großen Eimer Poppcorn und ne Kiste Bier holen - das könnte großes Kino werden.

    Nicht die Story klingt komisch ... die ist eigentlich Alltag. Aber Deine wirre Art zu schreiben ist komisch, albern und vorallem: unverständlich

    Darf er nicht? steht wo? Dein Wunsch wird bei seinem Handeln nur berücksichtigt, wenn es zu seinem Vorteil ist. In allen anderen Fällen wirst Du dem Herren reichlich egal sein.
     
  11. #11 SmartHome, 27.02.2012
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    ...nochmal zum Verständnis.

    1. BT verkauft Grundstück an Euch? (Was ist denn das für ein BT???)
    2. Ihr geht zum Verkäufer und macht demjenigen eine lange Nase wegen Eurer Baugenehmigung? (Sowas würde mir im Traum nicht einfallen!)
    3. Die Baugenehmigung lässt eine Überschreitung von über 10 m außerhalb des Baufensters zu? (Wie schafft man sowas???)
    4. Der BT (oder auch nicht BT) will nun die Gde. auf Schadensersatz verklagen? (Als nächstes dann den jetzigen Eigentümer???)

    Also mir kommt's seltsam vor oder es fehlen mal wieder 2* die Hälfte aller notwendigen Angaben...
     
  12. Taipan

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    Also nochmal: Hast Du mit dem Grundstücksverkäufer (von Dir Bauträger genannt) irgendwelche noch nicht vollzogenen Verträge am laufen?

    Wenn ja --> hast Du ein gewaltiges Problem. Er wird Dir mit diesen Verträgen noch einiges an Geld aus dem Kreuz ziehen, wenn Du ihn in die Wüste schickst. Und Du hast noch ein Problem: Dein jetziger Architekt ist nicht so gut, wie Du denkst, oder Du hast ihn nicht ausreichend informiert.

    Wenn nein --> Siehe Dein Zitat
     
  13. chf01

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    @TE: Ich werd auch ned schlau aus dem Zeug... Baust du nun privat, oder selbst als BT (Berufsbezeichnung "bauträger_Lach!" - Bist du nun BT oder nicht?)
     
  14. moumou

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    Hallo,


    Es tut mir leid, wenn Du irgendetwas nicht verstanden hast. Ich war gestern sehr empotional. Von den Beleidigungen ganz zu schweigen. -> Was ist das für ein Umgangston? Möchte der BT dem Klischee des schlecht erzogenen BT gerecht werden?


    Wir haben gekauft, der BT war nie Eigentümer.
    Ja, klingt schon wieder komisch - aber es war das übliche Hausfrauen/Freunde/Bekannte Modell.



    Der Antrag des BT auf Genehmigung läuft noch, obwohl wir und der Co-Investor ihm geraten haben, diesen zurückzuziehen. Keiner möchte seine Genehmigung, wenn sie einmal da ist. Er hat viele Fehler gemacht.

    Unser Antrag läuft auch jetzt, das geht schneller als sein Antrag mit den vielen Fehlern. :D
    Und wir bekommen eben wesentlich mehr Quadratmeter als er genehmigt.

    Ja, das war genau meine Frage.
    BT versucht bei dem Amt, unsere Genehmigung zu verhindern und zusätzlich Geld zu fordern vom Bauamt - so ein Quatsch.
    Ich habe der Frau von der Stadtplanung nur kurz davon erzählt und sie hat nur abgewunken und gesagt: "Na, Sie wissen doch, dass ich das auslegen kann, wie ich möchte!" :sleeping
    Soviel zur Stadtplanung ..

    Kurz, wir sind dabei, eine Befreiung vom BPlan zu bekommen, die ihm versagt wurde.
    Darauf begründet er seinen Anspruch, das Amt müsse ihm nun irgend etwas ersetzen, denn seine Genehmigung konnte er durch das schlechtere Ergebnis nun uns nicht verkaufen.

    Hallo?! :wow
    Für mich klingt das vollkommen absurd.
    Er hat doch aus freien Stücken einen Antrag gestellt, ihn nicht zurückgezogen, als wir ihm gesagt haben, dass wir ihn nicht wollen... Und er hat immer weitergemacht und das Bauamt nimmt niemanden an die Hand und hilft. Das ist doch nicht deren Aufgabe.

    Meine Sorge ist, dass das Bauamt merkt, dass sie uns "zu viel" genehmigen und sich dann anders entscheiden.


    Ich hoffe das auch sehr.

    Danke für die Einschätzung.

    Man darf keine Bauanträge anderer Antragssteller torpedieren, natürlich nicht -> sagt die Fachanwältin für Baurecht.
    BT was so dumm, mir nun schriftlich sogar anzukündigen, was er alles tun will gegen uns beim Bauamt.
    Da müßte eigentlich ein Schreiben unserer Anwältin reichen, damit er das unterlässt.
    Aber ich mich weigere mich bisher, auf solche Dummeheiten überhaupt einzugehen. -> Deswegen habe ich hier gepostet. Ich wollte sehen, ob Ihr das auch so seht. Mich nerven Anwälte und diese ganze Juristerei. Ich kann's n e t mehr sehen. Es nervt. Das ist alles.


    Das ist mal ein schöne Zusammenfassung der Einstellung eines BT. Hart aber korrekt. Dake. :e_smiley_brille02:
     
  15. #15 ralph12345, 28.02.2012
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    Klär mal mit Dir selbst und dann erklärst Du es uns, was da überhaupt für ein Vertragsverhältnis vorliegt.

    Mal zum Verständnis:
    Ein Bauträger ist eine Baufirma, der ein Grundstück gehört, die darauf ein Haus baut und die das Haus mitsamt Grundstück dann an einen Kunden veräußert. Der Bauträger ist dann Bauherr.

    Gehört dem Kunden das Grundstück und er schließt einen Vertrag mit einer Baufirma, daß die ihm darauf ein Haus hinstellt, dann ist der Kunde Bauherr und die Baufirma nennt sich dann Generalunternehmer (GU) oder der Kunde baut halt mit Architekten und Vergabe einzelner Gewerke.

    Vermuten wir mal, daß Du also in Wirklichkeit mit einem GU baust. Dann besteht vermutlich ein Vertrag, den beide Seiten erfüllen müssen. Du musst zahlen, der GU muß bauen. Will eine der beiden Parteien das nicht, muß so ein Vertrag gekündigt werden. Kündigungsbedingungen stehen idealerweise im Vertrag, im Regelfall wird da Schadenersatz für schon geleistete Arbeiten fällig, wenn der Kunde kündigt. Das sollte dann lieber schnell passieren.

    -Laienmeinung, keine Rechtsberatung- !!
     
  16. Julius

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    Ich denke, es war anders:

    Es gab also einen Dritten (den Grundstücksverkäufer).
    Der "BT" hatte Interesse an dem Grundstück bekundet und dafür einen Bauantrag eingereicht.
    Ihr aber habt das Grundstück direkt gekauft und selbst einen (anderen) Bauantrag dafür eingereicht.
    Eine - wie auch immer geartete - Vertragsbeziehung zwischen Euch und dem "BT" bestand und besteht nicht.

    Soweit richtig verstanden?

    Dann ist es ME (juristischer Laie!) ganz einfach:
    Der "BT" hätte auch dann keinen Anspruch darauf, daß Ihr ihm seine (genehmigte) Planung abkauft, selbst wenn er gleichviel oder "mehr" genehmigt bekommen hätte!

    Insofern bestünde keinerlei Forderungsgrundlage gegen Euch oder gegen das Amt.
    Das ist einfach sein kaufmännisches Risiko.

    -> zurücklehnen, Popcorn und Cola bereitstellen!
     
  17. Taipan

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    Wenn der BT nun aber ein GÜ ist, dann gibt es einen Vertag, da der GÜ nicht ohne Vertrag tätig wird.

    Der Bauherr nunmehr hat einen eigenen Architekten beauftragt und der GÜ würde zum GU und verliert seine Planungsleistungen, was er sich aber nicht gefallen lassen will.

    Das Ganze ist jedoch massivste Spekualiton, solange der TE nicht endlich mal mit den Vertragsverhältnissen rüberkommt.


    Also moumou, klare Frage klare Antwort: Hast Du mit dem "BT" einen Vertrag abgeschlossen? Wenn ja, was beinhaltet dieser?
     
  18. #18 ralph12345, 28.02.2012
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    Ich behaupte mal, so blöd wird keine Baufirma sein, einen Bauantrag einzureichen für ein Grundstück, war ihr nicht gehört und dann hinterher zu meinen, ihr stünde da von irgendwem Schadenersatz zu, wenn das keiner will. DAS wäre ja mal ein geiles Geschäftsmodell...
     
  19. moumou

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    Nein, um Gottes Willen, es gibt kein Vertragsverhältnis zwischen uns und dem BT sonst hätte ich das explizit erwähnt und dann wäre die Situation ja vollkommen verfahren.

    Der BT hat einfach lustig einen Antrag gestellt für etwas, was ihm nicht gehört. Aber warum, das wäre jetzt zu komplizier zu erklären :) Er ist einfach ein bisschen dumm und naiv und wurde vom Verkäufer ausgenutzt.
     
  20. #20 Thomas B, 28.02.2012
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    .....na dann ist doch alles im Lack. No worries.
     
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