Abfangen des Nachbargrundstückes

Diskutiere Abfangen des Nachbargrundstückes im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen. Ich will erst mal kurz erläutern worum es sich handelt. Ich habe mit meiner Frau zusammen ein Haus gebaut. Jetzt ist fast alles...

  1. #1 adler09, 28.02.2012
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    Hallo zusammen. Ich will erst mal kurz erläutern worum es sich handelt. Ich habe mit meiner Frau zusammen ein Haus gebaut. Jetzt ist fast alles fertig und wir wollen uns an den Garten machen. Unser Haus ist in einem leichten Gefälle gebaut worden sodass das Nachbardoppelhaus höher liegt als unseres. Wir lassen unseren Garten jetzt dem Nieveau der Doppelhaushälfte unseren direkten Nachbarn anpassen. Deswegen ist unser Garten tiefer als der der Anderen Nachbarn. Wer muss jetzt die Kosten tragen um das Grundstück abzufangen. Ich hoffe mir kann da jemand helfen.

    MfG Adler09
     
  2. #2 Gast vS, 28.02.2012
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    wer hat die Höhen des Ursprungsgeländes verändert ?
     
  3. #3 adler09, 28.02.2012
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    Da wir in leichten Hang gebaut haben hat jeder die angegbene Höhe eingehalten.
     
  4. #4 Gast vS, 28.02.2012
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    habe ich jetzt nicht verstanden ...

    der/die jetzt abzufangende(n) Höhenunterschied(e) war(en) schon immer da ?

    oder - ihr gleicht freiwiilig an das eine an und habt dann gegenüber dem anderen Nachbarn die Höhen geändert - also ihr habt ... ?
     
  5. #5 adler09, 28.02.2012
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    Also es war in dem Zustand das die Grundstücke von Links nach rechts immer tiefer wurden. Und da man das Haus und den Garten begradigt ist jetzt ein Höhenunterschied entstanden.
     
  6. #6 adler09, 28.02.2012
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    Ich hoffe mal es ist ein wenig verständlich.
     
  7. #7 Baufuchs, 28.02.2012
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    Also hast Du dein Grundstück gegenüber dem höherliegenden Nachbarn abgesenkt?
     
  8. #8 adler09, 28.02.2012
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    Ja ich habe es der anderen Doppelhaushälfte angepasst
     
  9. #9 Gast vS, 28.02.2012
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    Tja ...
     
  10. #10 Baufuchs, 28.02.2012
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    Mit der Abgrabung hast Du den natürlichen Geländeverlauf zum Nachteil des höherliegenden Nachbarn geändert.

    Damit bist Du auch für die Abfangung des Geländes zuständig.
     
  11. #11 adler09, 28.02.2012
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    Das ist aber nicht schön. Naja dann habe ich wohl die sogenannte A Karte. Ich habe nur gedacht weil es im Hang gebaut wurde müsste man sich soetwas teilen
     
  12. H.PF

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    hat er das Gelände auch aufgeschüttet?
     
  13. #13 Baufuchs, 28.02.2012
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    Lies mal #3

    Danach hat nur der Adler am Nest rumgebaggert:winken
     
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Abfangen des Nachbargrundstückes

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