KurzeFragu zur mündlichen Preisvereinbarung

Diskutiere KurzeFragu zur mündlichen Preisvereinbarung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo an alle, und erstmal vielen vielen Dank für die Lösungsvorschläge beim Verlegen unseren Wasseranschlüsse in der Küche. Ist unschädlich...

  1. Alex80

    Alex80

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    Hallo an alle, und erstmal vielen vielen Dank für die Lösungsvorschläge beim Verlegen unseren Wasseranschlüsse in der Küche. Ist unschädlich gelaufen für die Wände. Ohne eure deutlichen Hinweise hätte ich vielleicht noch tragende Wände beschädigt. Danke!

    Nun kommt die Frage: Mit einem Handwerker war ein Preis von 150 Euro zur Verlegung der Anschlüsse mündlich vereinbart. Sein Montuer war auch vorher kurz mal da und meinte ja geht alles klar! Ich habe nochmal mit dem Chefie telefoniert: alles kein Problem, machen wir Preis 150 hat er mit nochmal bestätigt. Nun kommt aber, dass der Preis ohne Mehrwertstuer war und zudem noch ein "kleiner" Aufschlag für zustäzliche Bögen etc. Alles drum herum kommt er jetzt auf etwa 210 Euro.

    Was mache ich nun? Ich bin kein Neureicher oder sowas! Und ich habe wieder mal im Internet gelesen: Endpreise sollen immer Bruttopreise sein. Zuerst dachte ich dem Handwerker nur die vereinbarten 150 Euro zu überweisen. Was würdet ihr denn nun vorschlagen?

    Diesen Handwerker hatte ich schon mal im Angebot für unsere Heizungsanlage und ich habe nachgeschaut auch da hat er Nettopreise genannt! Gut dass ich ihn damals nachgefragt habe. Ansonsten hätte es bei ca. 20000 zu bösen Überraschungen geführt. Soll ich vielleicht gleich zu Verbraucherzentrale und den Typen mal richtig Abmahnen lassen?
     
  2. Yilmaz

    Yilmaz

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    Das geht Ihm am popo vorbei aber tuen sie es!

    Wenn er versucht hat sie vorher 20.000 mal zu verarschen wieso haben sie Ihm dann noch einmal beauftragt? Sie sind auch nicht ganz ohne oder?
     
  3. Alex80

    Alex80

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    Nein, diesmal hat meine Frau den Handwerker gesucht. Der passte gut, nahe vor Ort. Preis stimmte auch. Er hat micht nicht 20000 Mal verar... sondern hatte ein Angebot um ca. 20000 ohne Merwertsteuer anzugeben. Außerdem war dies auch schon vor einem Jahr. Ich hatte mich nicht sofort erinnert.

    Warum soll es ihm am Popo vorbei sein?!?
     
  4. #4 Hundertwasser, 02.03.2012
    Hundertwasser

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    Mündliche Verträge sind genauso gültig wie schriftliche, nur die Beweisbarkeit im Streitfall ist so eine Sache. Auf jeden Fall würde ich die vereinbarten 150,- € erst einmal überweisen. Diese auch deutlich als Schlusszahlung kennzeichnen. Dann muss er ja kommen und den Rest fordern. DA kommt es nur noch drauf an wer die besseren nerven hat.
     
  5. #5 Gast943916, 02.03.2012
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    :28:
    Handwerker sprechen normalerweise immer von Nettopreisen, nur im Umgang mit Privatkundschaft müssen sie Endpreise angeben oder auf die hinzukommende MwSt. hinweisen. Mach wie Hundertwasser empfiehlt.
     
  6. #6 Baufuchs, 02.03.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast


    Endverbrauchern ist der Preis einschliesslich der MwSt anzugeben.

    Netto mit Hinweis "+ MwSt" ist nach PAngVo unzulässig.
     
  7. #7 Achim Kaiser, 02.03.2012
    Achim Kaiser

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    Weil dabei immer soooooo viele Hörfehler, Missverständnisse und sonstige Unbillen entstehen gebe ich mündlich keine Preise ab ....

    Mir ist das nachträgliche Gezerfe einfach zuwider.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. #8 Baufuchs, 02.03.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ist wie immer:

    Wer schreibt der bleibt.
     
  9. #9 vincevega, 06.03.2012
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    Abgesehen von der Tatsache dass Schriftliches besser gewesen wäre und unter der Berücksichtigung, dass im Forum keine Rechtsberatung erfolgt, stellt sich mir hier die Frage wer die Beweislast hat.

    Der Handwerker oder der Auftraggeber?
    Hat da jemand Erfahrung mit, wie sowas typischerweise ausgeht (bei einer nicht-gütlichen Einigung)?

    --Vince
     
  10. #10 Achim Kaiser, 06.03.2012
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    Sehr unterschiedlich .... im schlechtesten Fall : vor dem Richter.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
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