KWL nach 1 Jahr defekt

Diskutiere KWL nach 1 Jahr defekt im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; Hallo liebe Gemeinde, ich bitte Euch um eine Einschätzung: In meinem gerade erbautem Niedrigenergiehaus wurde vor etwa 13 Monaten eine...

  1. #1 Benni184, 02.03.2012
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    Hallo liebe Gemeinde,

    ich bitte Euch um eine Einschätzung:

    In meinem gerade erbautem Niedrigenergiehaus wurde vor etwa 13 Monaten eine kontrollierte Wohnraumlüftung der Fa. Viessmann eingebaut und ist seit 10 Monaten in Betrieb.

    Aufgrund Fehleranzeigen am Display wurde seitens Heizungsbauer der
    Kundendienst des Herstellers beauftragt, dieser stellte fest, dass die
    Hauptsteuerungsplatine defekt ist. Nach Ausage des Kundendienstes ist diese wohl nass/feucht geworden, es ließen sich wohl vereinzelte Kalkspuren darauf feststellen.

    In wie weit ist es zulässig, dass Hersteller und Auftragnehmer eine
    Garantieabwicklung / Gewährleistung für den Austausch der defekten
    Platine ablehnen ?

    Feuchtigkeitseinwirkung kann von außerhalb des Gerätes nachweislich ausgeschlossen werden, da Aufstellort in einem voll isolieren Speicher
    ohne Wasserleitungen / Feuchtigkeitseinwirkungen.

    Ich kann die Argumentation halt nicht nachvollziehen und
    sehe nicht ein, dass ich die nicht gerade geringen Kosten für
    den Geräteaustausch nach gerade mal 1 Jahr selbst tragen soll.

    Gibt es Handlungsvorschläge Eurerseits (keine Rechtsberatung...)


    Danke für Eure Einschätzungen hierzu.
     
  2. R.B.

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    Frage(n):

    War der besagte Heizungsbauer auch Vertragspartner für den Einbau der Anlage? (oder ein BT?)
    Wann erfolgte die Abnahme des Gewerks?
    Hat eindeutig der Heizungsbauer den Werks-KD beauftragt?

    Eine Beschädigung aufgrund äußerer Einwirkung kann ich mir nur schwer vorstellen, und "Spuren" auf der Leiterplatte sagen hier noch nichts aus. Diese könnten auch vom Reinigungsprozess nach Herstellung der Baugruppe stammen, oder durch einen Fehler in der Lagerung.

    Bei einer elektronischen Baugruppe die nach 10 Monaten den Dienst versagt, kann man wohl von einem Mangel ausgehen.

    Ohne alle Details zu kennen liegt also die Vermutung nahe, dass hier der Handwerker Gewähr leisten muss. Er wird sich sehr wahrscheinlich an seinem Lieferanten (Hersteller?) schadlos halten können.

    Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Fachanwalt oder jur. Berater.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Benni184, 02.03.2012
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    Hallo,

    die Herstellung erfolgte in 02 / 2011 , die Abnahme und Inbetriebnahme
    in 05/ 2011.

    Der besagte Heizungsbauer war auch Vertragspartner für den Einbau
    der Anlage und hat diese vor Inbetriebnahme eingemessen und eingestellt.
    Angebots-u. Vertragsgrundlage nach VOB.

    Über den Mangel habe ich den Heizungsbauer informiert, dieser hat von sich aus den Werkskundendienst beauftragt. Eine vorherige Prüfung des Sachverhaltes seitens Heizungsbauer erfolgte nicht. Ein Austausch des beschädigten Teils wurde vom Hersteller-Kundendienst übrigens einfach
    durchgeführt, ohne dass ich hierzu gefragt wurde.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Unabhängig davon ob hier die VOB wirksam vereinbart war, ist es in meinen Augen ein Fall für die Gewährleistung. Ich würde das dem Handwerker auch so mitteilen. Es wäre für beide Seiten von Vorteil, wenn man die Sache durch ein Gespräch klären könnte.

    Ansonsten geht´s natürlich auch auf die harte Tour. Ab dann nur noch schriftlich und mit Unterstützung durch einen Fachanwalt.

    In solchen Fällen kaufe ich mir zuerst eine Beratung bei meinem Anwalt. Das kostet zwar ein bischen, aber ich weiß wie ich dran bin, und die nächsten Schritte fallen leichter.

    Gruß
    Ralf
     
  5. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Gibt es hier nach 6 Monaten nicht eine Beweisumkehr?

    Gruß

    Bruno
     
  6. R.B.

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    Davor hätte ich im o.g. Fall keine Angst. Deswegen hatte ich auch geschrieben, dass man bei einer elektronischen Baugruppe, die nach 10 Monaten Betrieb defekt wird, von einem Mangel ausgehen kann.
    Die verwendeten Bauteile sind für deutlich längere Laufzeiten zertifiziert, und wenn diese richtig eingesetzt und verarbeitet werden, ist ein Ausfall sehr unwahrscheinlich.

    Mag sein, dass Juristen das anders sehen. Das mag ich nicht beurteilen.

    Gruß
    Ralf
     
  7. Hfrik

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    Nun einen ersten Beweis dass das Modul wohl nicht im Wasser gelegen hat, kann man vermutlich bereits mit einem Foto vom Einbauort erbringen - dort dürfte man sehen dass kein Wasserschaden vorliegt. Damit kann/dürfte sich sich die Beweislast schon wieder umkehren, und der Einbauer bzw Hersteller müsste nachweisen, dass die Platine nicht schon vorher nass geworden ist.
     
  8. R.B.

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    Das mit der Nässe ist so eine Sache.

    Ich unterstelle mal, dass der TE die KWL nicht mit dem Schlauch abspritzt, warum auch. Also wäre Nässe/Feuchte im Gerät doch eher ein Problem des Herstellers (Entwicklungsfehler) oder des Handwerkers (Einbaufehler).

    Ich weiß, ich lehne mich weit aus dem Fenster, aber so würde ich als Laie denken.

    Gruß
    Ralf
     
  9. Hfrik

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    Naja, Kalkspuren würde bedeuten
    - Leitungswasser
    - Spritzwasser

    Kondenswasser enthält kein Kalk, Regenwasser eigentlich acuh nicht.
    In einem Spitzboden ohne Wasserleitung müsste man schon davon ausgehen, dass der TE die KWL (Nach abschrauben der Verkleidung?) mit der Giesskanne gegossen hat, um das Wasser auf der Platine zu erklären - was etwas weit hergeholt sein dürfte.

    Von dem her würde ich eine eventuelle Rechnung des Herstellers wegen des Platinentausches erst einmal ablehnen (so ich wirklich unschuldig wäre), mit einer ordentlichen Begründung, und in höflichem, aber bestimmten Tonfall, und sehen was dann kommt.
     
  10. #10 Achim Kaiser, 02.03.2012
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    Bei nem Lüftungsgerät lässt sich Nässeeinfluß *von aussen* immer durch Spuren am Gehäuse feststellen.

    Nässe im Gerät insbesondere an elektronischen Bauteilen hat nicht aufzutreten, deswegen sind die regelmäßig in geschützen Bereichen angeordnet.

    Gibts im Gerät solche Schäden mit eindeutigen Wasserlaufspuren sinds entweder Einbaufehler oder Konstruktionsfehler ... deswegen können sich Hersteller und Anlagenersteller dann bekrabbeln wer da ggf. was gemüllt hat.

    Ansonsten wäre zu prüfen ob die Putzfrau dort mit nem nassen Lappen oder per Schlauch auch noch sauber macht .... DANN triffts den Bauherrn ... denn DA ist wie beim Laminat ... maximal nebelfeucht :).

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. #11 Baufuchs, 02.03.2012
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    Es geht um Gewährleistung.
    Berweislastumkehr tritt am Tage der Abnahme ein.
     
  12. R.B.

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    Es müssen ja keine Kalkspuren sein. Der Laie erkennt den Unterschied nicht auf Anhieb, und selbst Fachleute haben damit so ihre Probleme.

    Leiterplatten werden, vor allen Dingen wenn auch noch konventionelle Bauteile bestückt sind, nach dem Lötvorgang gereinigt. Früher hatte man dafür FCKW haltige Mittel in einem Ultraschallbad. Heute ist FCKW böse und man nimmt Ersatzmittel.

    Mit der Zeit verschmutzt dieses Reinigungsmittel und kann auf der Leiterplatte hässliche Spuren hinterlassen, die man als Laie schnell mal als "Kalk" interpretieren könnte.

    Hat dann die QS nicht aufgepasst, dann landet so eine Leiterplatte in der Produktion und wird verarbeitet.

    Das alles nachzuvollziehen dürfte jetzt aber schwer sein, weil der Monteur die alte Leiterplatte wohl mitgenommen hat.

    Gruß
    Ralf
     
  13. H.PF

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    OldBo meint die Gewährleistung die auf alle gekauften Dinge ist. Also die Gesetzliche. Da tritt nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr ein...
     
  14. #14 Baufuchs, 02.03.2012
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    m.W. 6 Monate im Kaufrecht.

    Hier geht es aber um einen Werkvertrag, da tritt die Beweislastumkehr am Tage der Abnahme ein.
     
  15. #15 Manfred St, 04.04.2012
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    kann ja jeder hersteller behaupten *kopfschüttel*

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  16. #16 th_viper, 19.04.2012
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    Die Beweislastumkehr in einem VOB-Vertrag betrifft aber nur die Feststellung, ob ein Mangel vorliegt und nicht, wer den Mangel verursacht hat. Oft wird ja schon darüber gestritten.
    Vor Abnahme hat der AN nachzuweisen, dass kein Mangel vorliegt,
    nach Abnahme der AG dass ein Mangel vorliegt.

    Bei dem kaputten Gerät ist ein vorhandener Mangel wohl eindeutig. Wenn der AN da die Gewährleistung ablehnen will, muss er immer noch nachweisen, das er (oder seine Erfüllungsgehilfen) den Mangel nicht verursacht hat.

    Gruß
    Thorsten
     
  17. #17 lordpaps, 19.04.2012
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    Hallo Benni184,

    ist die Sache schon geklärt?
    Hast du mal ein Foto von den "Kalkflecken" auf der Platine?
    Wie Ralf schreibt, es gibt Prozessmittel in der Elektronikfertigung die tatsächlich wie Kalkablagerungen aussehen aber mitnichten welche sind.
    Für die vom Bau: Prozessmittel ist aufm Bau zum Beispiel Schalöl oder Pils :bierchen:
    Diese Ablagerungen müssen auch nicht unbedingt etwas mit dem Defekt zu tun haben. Ist sogar eher unwahrscheinlich.

    Gruß Andreas
     
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