ENEV und Solarstrom

Diskutiere ENEV und Solarstrom im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Nach der ENEV darf man Solarstrom vom Endenergiebedarf abziehen: Wird in zu errichtenden Gebäuden Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt,...

  1. #1 Matze250, 03.03.2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 03.03.2012
    Matze250

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    Nach der ENEV darf man Solarstrom vom Endenergiebedarf abziehen:

    Wird in zu errichtenden Gebäuden Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt, darf der Strom in den Berechnungen nach § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 von dem Endenergiebedarf abgezogen werden, wenn er

    1.im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt und

    2.vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt und nur die überschüssige Energiemenge in ein öffentliches Netz eingespeist wird. Es darf höchstens die Strommenge nach Satz 1 angerechnet werden, die dem berechneten Strombedarf der jeweiligen Nutzung entspricht.


    Was bedeutet das jetzt genau an einem Beispiel:

    Voraussetzung: Passivhaus, Warmwasser wird zu 65% mit Kollektoren abgedeckt.
    Energie für Restwarmwassererwärmung 1200 kWh. Für Heizung gesamt 3000 kWh.

    Die Überlegung: Eine Photovoltaikanlage, die diese 4200 kWh/Jahr erwirtschaftet. Dann eine elektrische Direktheizung und auf eine teure Wärmepumpe verzichten.

    Die Frage: Darf der erzeugte Strom auf WW, Heizung, Hilfsstrom und Haushaltsstrom umgelegt werden? Oder ist der Ertrag nur auf WW und Heizung beschränkt?
    Wie wird der Anteil berechnet? Nur ein Drittel des Stroms wird während der Heizperiode erzeugt. Darf also nur dieser Strom angesetzt werden?

    Wenn Strom auch auf den Haushaltsstrom angerechnet werden kann, zu welchem Anteil? Ein Großteil des Stroms dürfte ja in den Abendstunden verbraucht werden, wenn keine Sonne scheint. Im Sommerfall wäre es dann möglich, dass tagsüber ein solarer Überschuss entsteht, der ins Netz abgegeben wird.

    MfG

    Matthias
     
  2. #2 hobbyhausbauer, 03.03.2012
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    Grundsatzfrage: Darf man (Stand März 2012) überhaupt noch Eigenverbrauch anrechnen?
     
  3. R.B.

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    Was würde dagegen sprechen?

    EnEV hat doch nichts mit Einspeisevergütung zu tun.

    Gruß
    Ralf
     
  4. Ruppi

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    Das ist doch genau die Zukunft, die einige Energieexperten erwarten:

    Das Haus ist so gut gedämmt, dass es nur sehr wenig Heizenergie benötigt, wofür eine kleine Elektroheizung reicht. Auf den Einbau einer teueren Wärmepumpe kann dann verzichtet werden, gerade auch, weil sich diese dann niemals ammortisieren würde.

    Somit kann es gut sein, dass das Zeitalter der Wärmepumpe nur ein vorübergehendes ist.

    Die EnEv Vorgaben wird man dann aber wohl nur erfüllen, wenn man selbsterzeugten PV Strom mit einbezieht, wegen Primärenergiefaktor Strom: 2,7 (den eine Wärmepumpe durch ihre JAZ von z.B. 3,5 oder besser entsprechend kompensiert).
     
  5. #5 wasweissich, 03.03.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das ist ja klasse :bounce:

    im sommer macht man sich den heizstrom , packt den in den keller , verheizt den dann im winter .....

    dann brauchen wir die kraftwerke wirklich nicht :yikes


    :D
     
  6. Ruppi

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    Klar, das große ungelöste Problem ist die Speicherung der Energie...

    Aber so funktionert die Verrechnung lt. EnEv ja nicht, sondern es wird eine Monatsbilanzierung gemacht und der Eigenanteil/Eigenverbrauch darf dann verrechnet werden. Der Rest ist Überschusseinspesung.
     
  7. #7 Matze250, 04.03.2012
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    Bisher keine Antwort auf meine Frage!
     
  8. Julius

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  9. #9 Matze250, 04.03.2012
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    Ich habe mich in meiner Ausgangsfrage auch etwas unglücklich ausgedrückt und in meine Fragen den "Haushaltsstrom" mit eingebunden. Der hat natürlich mit der ENEV nichts zu tun.

    Gruß

    Matthias
     
  10. #10 Matze250, 04.03.2012
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    Ich habe jetzt mal eine Monatsbilanzierung durchgeführt.
    Für die Heizperiode ergibt sich ein nutzbarer Gewinn aus der Photovoltaik von 884 kWh.
    Der Heizwärmebedarf für diese Zeit beträgt 2914 kWh. Damit errechnet sich dann ein prozentualer Anteil von (884:2914 = 0,303) 30,3 % für die Abdeckung der Heizwärme aus Solarstrom.
    Für die Warmwasserbereitung ergibt sich noch ein Solarstromanteil von 235 kWh.
     
  11. Ruppi

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    An sich schon, denn so steht es ja im Gesetz.
    Es ist sogar nun rechnerisch möglich, durch eine rein solare Energieversorgung nach EnEV ein Gebäude ohne Primärenergiebedarf nachzuweisen.
     
  12. Ruppi

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    Ohne Gewähr, aber das könnte hinkommen, denn einen ähnlichen PV Anteil Anteil hat auch mein Energieberater für mein Haus errechnet. Bei uns ging auch etwa ein Drittel verbrauchsmindernd in die EneV Berechnung ein.
     
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