Treppendurchgangshöhe!

Diskutiere Treppendurchgangshöhe! im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Bauexperten für Rohbau,Mauerwerk! Wir bauen gerade schlüsselfertig. Nun haben wir bei sehr weit fortgeschrittenem Bautenstand...

  1. #1 pitus1998, 05.05.2005
    pitus1998

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    Hallo liebe Bauexperten für Rohbau,Mauerwerk!

    Wir bauen gerade schlüsselfertig.

    Nun haben wir bei sehr weit fortgeschrittenem Bautenstand bemerkt, daß die lichte Höhe der Treppe EG-UG zur darüber verlaufenden Treppe EG-DG nicht die nach Landesbauordnung geforderten 2 m beträgt.

    Dies wurde seitens des Bauträgers auch bereits als Mangel eingeräumt!

    Dieser möchte sich natürlich jetzt so schadlos wie möglich aus der Affäre ziehen und uns mit einem kleinen "Zuckerle" abspeisen.

    Nun meine Frage: Man muß wohl den Mangel für die Minderung irgendwie berechnen! Der Unterschied zu 2 m beträgt zwischen 3 - 10 Zentimetern.

    Kann mir von Ihnen jemand eine "Hausnummer" nennen, was hierfür als Nutzungseinschränkung in einem Neubau als Minderung realistisch ist???

    Vielen Dank für möglichst zahlreiche Infos!!

    Gruß Pitus 1998!
     
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    Hallo,
    kleiner als 2m lichte Höhe in einem Neubau! Tun Sie sich das nicht an! Suchen Sie lieber eine technische Lösung als eine finanzielle.
    +
    Grüße vom (zu) oft den Kopf einziehenden 2m-Mann
    OK
     
  3. #3 OK, 05.05.2005
    Zuletzt bearbeitet: 05.05.2005
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    Hallo,
    noch ein Nachklapp: Wenn die Höhe in der LBO gefordert ist, dann ist der Verstoß dagegen ohnehin illegal. Wenn die genehmigende Behörde das mitkriegt, müssen Sie ohnehin umbauen. Und das ist auch sinnvoll, schliesslich handelt es sich ja bei dern Treppen um Fluchtwege. EDIT: Im Link hat B.Stubenrauch den Rechtsgehalt der LBO dargestellt.
    http://www.bau.de/markwords.cgi?file=forum/normen/318.htm
    +
    Also nochmal: Zwingen Sie Ihren Schlüsselfertigen BU zu Umplanen. Auch wennßs jetzt Zeit und Nerven kostet.
    +
    Laienmeinug
    +
    Grüße
    Oliver
     
  4. #4 pitus1998, 10.05.2005
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    Danke, Oliver für die Infos!

    Hat sonst noch ein Experte eine Meinung oder Infos zu dem besagten Thema???

    Vielen Dank!

    Grüße Pitus 1998
     
  5. Berni

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    :o))

    Tach,
    wenn OK oder andere lange Kerle zu Besuch kommen, vor jedes Fenster ne Leiter.:o))
    Gruß
     
  6. #6 NBasque, 11.05.2005
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    Richtig gemessen ???

    In den meisten Bundesländern gilt die als Technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführte DIN 18065.

    Zur korrekten Messung der lichten Durchgangshöhe siehe 4.5 sowie 6.4.2

    Die Norm finden sie hier:
    http://www.ing-stoeckel.de/treppe/DIN/DIN18065.html

    Wie groß sind die so gemessenen Differenzen?
     
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