Städtischer Baum ragt über Grundstück

Diskutiere Städtischer Baum ragt über Grundstück im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo! Bräuchte mal Hilfe was das Nachbarschaftsrecht in Niedersachsen angeht. Unser vor 3,5 Jahren gekauftes Grundstück grenzt an ein...

  1. #1 Dober1108, 05.03.2012
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    Hallo!

    Bräuchte mal Hilfe was das Nachbarschaftsrecht in Niedersachsen angeht.
    Unser vor 3,5 Jahren gekauftes Grundstück grenzt an ein städtisches Miniwäldchen. Ca 4 Meter hinter unserem Zaun stehen zwei Eichen von geschätzten 12-15 Metern Höhe, deren Äste bestimmt 4 Meter über unser Grundstück reichen. Müssen wir den Zustand so hinnehmen oder ist die Stadt Langenhagen in der Pflicht die überstehenden Äste abzuschneiden? Wir hatten heute eine Besichtigung und die Dame vom Grünflächenamt meinte, dass wir keinen Anspruch hätten, sie läßt es sich aber noch mal durch den Kopf gehen.

    Bitte keine Diskussionen a là der arme Baum etc. ;)
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 05.03.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Hast PN
     
  3. Papi

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    Ähnliche Situation bei uns, eine grundsätzliche Einschätzung würde mich auch interessieren.

    Ralf, kann ich auch eine PN haben?:winken
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 05.03.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Klar kannst auch ne PN haben ;), aber in meiner an Dobber gings um ein AZ des Amtsgerichts Hannover in vergleichbarer Sache, auf das Dobber gegenüber der Stadt Langenhagen ggf Bezug nehmen kann.

    Ob das SO "weit" (rein räumlich) übertragbar ist, da hab ich Zweifel.
     
  5. Papi

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    Na ja, vielleicht, vielleicht auch nicht

    LKR OL = Landkreis Oldenburg, also immerhin sind wir auch in Niedersachsen ;-)

    Es geht mir (auch) um die grundsätzliche Pflicht der Gemeinde zur Baumpflege. Es sind bereits in den letzten 3 Jahren zwei mal große Äste (Durchmesser an der Bruchstelle ca. 20-25cm) abgebrochen, unter den Bäumen läuft ein Fußweg. Insbesondere ein Baum ragt auch einige Meter auf unser Grundstück. Mündliche Hinsweise an die Gemeinde haben bis jetzt nicht gefruchtet, ein Schreiben mit Hinweis auf evtl. Haftung der Gemeinde bei Sach oder Personenschäden werde ich demnächst versenden
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 05.03.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Das wirkt meist Wunder :D
     
Thema: Städtischer Baum ragt über Grundstück
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