Welche Kosten entstehen bei Umschuldung, Anschlussfinanzierung?

Diskutiere Welche Kosten entstehen bei Umschuldung, Anschlussfinanzierung? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Vor 10 Jahren wurde ein Kredit bei BHW in Höhe von 125.000 Euro (1. Rang) aufgenommen. Zum 01.01.2012 haben wir unser Restbetrag in Höhe von...

  1. #1 Wildrose, 06.03.2012
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    Vor 10 Jahren wurde ein Kredit bei BHW in Höhe von 125.000 Euro (1. Rang) aufgenommen. Zum 01.01.2012 haben wir unser Restbetrag in Höhe von 104.000 Euro bei der BHW durch Bank 2 umgeschuldet. Von BHW wurde der erstrangige Teilbetrag von 104.000 Euro an die Bank 2 abgetreten. Jetzt sollen natürlich noch die 21.000 Euro durch eine Löschungsbewilligung im Grundbuch gelöscht werden. Auf dem 2. Rang stehen noch die Wfa-Mittel und die sollen jetzt auch zum 01.04.2012 durch Bank 3 abgelöst werden. Jetzt flattern uns ständig Rechnungen von BHW:

    Rg. vom 16.12.2011 Urkunden-/Löschungskosten 314,24 Euro (bereits bezahlt)
    Rg. vom 16.02.2012 Notarkosten für die Beglaubigung (für die beantragte Urkunde) 35,70 Euro
    Rg. vom 22.02.2012 Notarkosten für die Beglaubigung (für die beantragte Urkunde) 35,70 Euro
    Rg. Vom 01.03.2012 Notarkosten für die Beglaubigung der Löschungsbewilligung 35,70 Euro
    Rg. vom 01.03.2012 Notarkosten für die Beglaubigung der Abtretungserklärung 78,54 Euro
    ___________
    Insgesamt: 499,88 Euro

    Es kommen hinzu natürlich noch Kosten für den Notar und vom Grundbuchamt.

    Für mich kommt es vor, als ob BHW versucht uns alles Mögliche an Kosten in Rechnung zu stellen. Wie sehen Sie das? Welche Kosten darf ich von BHW erwarten?

    Danke
     
  2. #2 bobby81, 06.03.2012
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    Ehrlich gesagt wird dir die Bank alle Notarkosten und Grundbuchkosten in Rechnung stellen. Du wolltest die Löschung doch machen lassen und auch die Übertragung der Grundschuld. Es ist von dir ausgegangen.
    Gerne lasse ich mich da von einem Rechtsanwalt eines besseren belehren, aber ich glaube das ist so korrekt und gängige Praxis.

    Welche kosten du noch erwarten kannst kann dir wahrscheinlich nur der Notar sagen.

    Warum hast du eingentlich die Grundschuld löschen lassen?
     
  3. #3 Wildrose, 06.03.2012
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    Wir haben nur die Teilgrundschuld in Höhe von 21000 Euro löschen lassen, weil die Bank 3, die auf den 2. Rang soll, von uns dies gefordert hat.
     
  4. rock06

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    Die Kosten sind nach meiner Ansicht korrekt. Alles was zum Grundbuchamt kommt, muss halt beglaubigt sein. Und das produziert eben Notar und Beglaubigungskosten.

    Ich kann aber Bank 3 nicht verstehen. Warum fordert sie eine Löschung des Teilbetrags. Es hätte auch gereicht sich, dass sich die Bank die Rückgewährsansprüche abtreten lässt und dann von der Bank im 1. Rang eine Einmalvalutierungserklärung holt. Das geht alles privatwirtschaftlich und ohne Beglaubigung.

    Wieso löst Bank 2 denn eigentlich nicht deine gesamten Finanzierungen ab?

    Ach übrigens: eine Teillöschung ist ja dann nochmal teurer, da die erste Grundschuld erst geteilt werden muss, um den Teilbetrag zu löschen.
     
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