Baurechtliche Abnahme Kamin & Heizung

Diskutiere Baurechtliche Abnahme Kamin & Heizung im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo liebe Gemeinde, haben schon wieder Diskussion mit unserem GU. Unser Vertrag mit GU beinhaltet eine komplette Heizung als...

  1. #1 Baufix1977, 06.03.2012
    Baufix1977

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    Hallo liebe Gemeinde,

    haben schon wieder Diskussion mit unserem GU.

    Unser Vertrag mit GU beinhaltet eine komplette Heizung als Gasbrennwerttherme mit eigenständigem Kamin und zusätzlich einem Festbrennstoffkamin zum Anschluß für einen Kaminofen.

    Nun muss das Ganze ja auch baurechtlich vom Schornsteinfeger abgenommen werden.

    GU weigert sich uns sagt, wäre Sache des Bauherren.
    Wir meinen widerum, gehört zu ner Anlage dazu. Man kauft ja auch kein Auto ohne ABE.

    Wer steht hier nun in der Pflicht?
    Hat der GU die Abnahme zu bezahlen?

    Im Voraus schon besten Dank für Eure Antworten und Tips.
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Vertrag mal genau studieren.

    Meine Meinung, der GU schuldet Euch einen Funktionsnachweis, also einen Nachweis, dass die gelieferten und verbauten Komponenten funktionieren UND betrieben werden dürfen.

    Die Abnahme durch den Schornsteinfeger ist Voraussetzung dafür, dass die Anlage auf Funktion geprüft werden kann. Ohne diese Abnahme darf die Anlage nicht (legal) betrieben werden.

    Es wäre etwas anderes wenn Ihr das Material irgendwo bestellt hättet. In Eurem Fall aber war eine Heizungsanlage beauftragt und da schuldet Euch der AN den Erfolg (Werkvertrag).

    Es wundert mich warum der GU hier so widerspenstig reagiert. Die Abnahme durch den Schorni kostet ein paar Euro und ist im Vergleich zu den Gesamtkosten ein vernachlässigbarer Posten. Falls der Schorni Einwände hat muss der GU sowieso nachbessern.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Thomas Traut, 06.03.2012
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    Üblich ist ein Passus in den Verträgen, dass die öffentlich-rechtlichen Gebühren, wie z.B. Baugenehmigung usw., vom Bauherren zu bezahlen sind. Dazu dürften auch die Abnahmegebühren des Schornsteinfegers gehören. Das Werkvertragsrecht besagt m.E. "nur", dass ein mängelfreies Werk geschuldet ist. Ob da die Übernahme der öffentlichen Gebühren mit enthalten ist, bezweifle ich.
     
  4. #4 Baufix1977, 06.03.2012
    Baufix1977

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    Im steht darüber garnix.

    Heizung wurde ja auch schon lange vor Übergabe an uns bzw. Hausabnahme in Betrieb genommen zwecks Fußbodenheizung.

    Festbrennstoffkamin hat mit der Heizungsanlage auch nichts zu tun, dieser ist komplett eingenständig und an einem ganz anderen Ort im Haus.

    Achja, GU stellt sich grad wegen Allem an.
    Wenn er so weiter macht, läuft der Rest alles nur noch über Anwalt.
    Spielen grade mit dem Gedanken des BAUHERRENSCHUTZBUNDES, also Verbraucherschutz
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Und was willst Du mit denen wenn die Hütte quasi schon steht? Verträge prüft man bevor man sie unterzeichnet.

    Wie gesagt, die Abnahme vom Schorni ist finanziell betrachtet eine Kleinigkeit. Ich würde deswegen keinen Streit provozieren. Ist die Situation natürlich schon verfahren, dann sollte man zumindest jetzt mal an einen eigenen Fachmann denken.

    Üblicherweise werden solche Dinge schon im Vorfeld geklärt.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 Gast036816, 07.03.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    abnahmegebühren sind immer sache des bauherrn. es sei denn im vertrag ist es anders geregelt. wenn nix drin steht, muss der bauherr zahlen!

    was willst du mit dem bauherrenschutzbund?
     
  7. Lukas

    Lukas

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    Ah ja!

    Ich wünsche noch viel Spaß im Schwabenland.

    Gruß Lukas
     
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