Festpreis für Haus mit Klinker

Diskutiere Festpreis für Haus mit Klinker im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Experten, hier mein Anliegen. Wir haben einen Bauvertrag mit einem GÜ abgeschlossen. Dieser Vertrag bezieht sich auf die schlüsselfertige...

  1. #1 Rensven, 07.03.2012
    Rensven

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    Liebe Experten,
    hier mein Anliegen. Wir haben einen Bauvertrag mit einem GÜ abgeschlossen. Dieser Vertrag bezieht sich auf die schlüsselfertige Erreichtung einer Doppelhaushälfte zu einem Festpreis, abzüglich der Maler- und Bodenbelagsarbeiten. Im Vertrag steht folgendes drin:

    "Die Außenwände werden gemäß Statik als zweischaliges Mauerwerk ausgeführt. Das Mauerwerk wir mittels Glaswolle gedämmt und mittels saugfähigen Klinkersteinen verklinkert (0,31€ pro Stein incl. MwSt.)! Die Garage wir an Stirn und Rückseite entsprechend des Hauses verklinkert.

    Nun zu meiner Frage. Jetzt geht es in Richtung Klinkerarbeiten. Laut Bebauungsplan bauen wir in einem weißen Baufeld (es gibt in dem Baugebiet weiße und rote Baufelder) und dies war auch dem GÜ vor Vertrgasabschluss bekannt. Nun sagt mir der GÜ, dass es keinen weißen/hellen Klinker für nur 0,31 € pro Stein gäbe und ich der Mehrpreis selbst zahlen müsste.
    Steht mir denn nicht eigentliche eine geklinkerte Doppelhaushälfte zu dem vereinbarten Festpreis zu? Wenn nun weiße Klinker mehr kosten als rote Klinker, hätte der GÜ nicht im Vorfeld seine Kalkulation dahin gehend überprüfen müssen und ggf. den Gesamtpreis anpassen müssen?

    Ich weiß doch im Vorfeld nicht, was der GÜ bei seinen Lieferanten für Preise bekommt.

    Kann ich die Fertigstellung der DHH mit Klinker zu dem vereinbarten Festpreis verlangen ohne eine Zuzahlung zum Klinkerpreis oder nicht??

    Würde mich über eine schnelle Antwort freuen, denn das Thema ist gerade hochaktuell und ich möchte mich gerne Rückversichern, bevor ich wieder mit dem GÜ darüber spreche.

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
    LG
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 07.03.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Sie werden zahlen müssen. Sie haben einen Vertrg unterschrieben, in dem ein Stückpreis gelistet ist.
    Warum soll der GÜ etwas müssen (den B-Plan prüfen und weisse Verblender einpreisen), während Sie nichts müssen (klären, was Sie für 31 Ct bekommen und was nicht)?

    Sie werden sicher auch einen Preis für Fliesen im Vertrag haben. Wenns dafür nur Omas Gruselfarben gibt, soll der GÜ dann den Aufpreis zu Trendfliesen zuschiessen?

    Das ist doch grad der Witz an solchen Festlegungen, dass beide Seiten klare Verhältnisse haben. Niemand hätte Sie daran gehindert, vor Vertragsunterschrift zu bemustern, dann gäbs diese (und die kommenden) "Mehr"kosten nicht.
     
  3. #3 Baufuchs, 07.03.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nach Vertrag hast Du Anspruch auf Klinker der beschriebenen Preisklasse.

    Wenns dafür keine weissen gibt (wovon ich bei 310.- €/1000) ausgehe, musst Du die Diffenrenz draufzahlen.

    Dein GÜ wird im Vertrag nirgends beschrieben haben, dass das Haus in der von Dir gekauften Ausstattung allen Anforderungen des Bebauungsplans genügt.

    Den B.-Plan prüft der GÜ im Rahmen der beauftragen Bauantragsplanung, diese beginnt er aber erst nach Vertragsabschluss.

    Ein guter GÜ prüft zwar vorher und rechnet gleich den Preis für weisse Klinker ein, hat Deiner aber nun mal nicht.

    (Vermutlich, weil er weiss, dass in zeiten von "Geiz ist geil" nur der den Auftrag bekommt, bei dem unten rechts die kleinste Zahl steht.)

    Nachtrag:
    Dann hättest Du eben von Anfang das mehr bezahlt, was er nun draufrechnet.
    Im Ergebnis bleibts gleich.
     
  4. #4 Rensven, 07.03.2012
    Rensven

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    das habe ich schon befürchtet. ich danke euch vielmals für die schnelle antwort!

    werde zu gegebener zeit bestimmt wieder mit einer frage auf euch zukommen.

    vielen dank und beste grüße.
     
  5. #5 borland, 07.03.2012
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    bei 310€/1000 muss mann doch schon im vorfeld stutzig werden. da gibts doch überhaupt keinen (weder weis noch grü noch blau) halbwegs vernünftigen klinker.

    wenn sich die preise so durchziehen kannst du locker 20 - 30tsd. noch zu deiner vertragssumme hinzurechnen.
     
  6. #6 gunther1948, 07.03.2012
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    hallo
    uralter trick und immer wieder erwischt´s bauherrn.

    gruss aus de pfalz
     
  7. #7 MoRüBe, 07.03.2012
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Für mich mal zum Verständnis...

    ... sind saugfähige Klinker jetzt ein Qualitätsmerkmal? (also im positiven Sinne) :confused: :D
     
  8. #8 Baufuchs, 07.03.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Saugfähige Klinker gibt's nicht.

    Wenn die saugen sind's Verblender. :28:

    @MoRüBe
    Frag nicht so harmlos, das weißt Du doch auch
     
  9. sepp

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    ich seh das etwas anders....

    der GÜ schuldet eine genehmigungsfähige planung und ein gebäude welches der genehmigung entspricht.
    1. er hat wohl eine baugenehnemigung beigeführt mit beschreibung der fassade (Farbe etc.), oder zumindest die auflage die vorgaben des B-Plan zu erfüllen.
    2. wenn er den vertraglich vereinbarten "verblender" verbaut, widerspricht er den bauauflagen.
    ich würde dem GÜ eines xxxxxxx, den Vertrag vom RA prüfen lassen und schauen, daß er nicht schon überzahlt ist.
    es wäre nicht der erste vertrag der durch so eine nummer komplett gekippt ist.
     
  10. #10 ralph12345, 12.03.2012
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    Es gibt immer mindestens zwei Möglichkeiten:
    1) Bauherr und GU schliessen einen Bauvertrag, Grundstück ist noch nicht bekannt, Randbedingungen auch nicht. Mehraufwand geht dann wohl zu Lasten des BH, wenn der Vertrag da eindeutig ist.
    2) Bauherr beauftragt GU ein Haus für genau das Grundstück zu planen und zu bauen. Wenn das im Vertrag so festgehalten ist (*zweifel*) dann hat der BH Glück.

    Aber der Regelfall sieht doch so aus, daß der BH und der GU sich einen Hausbauvertrag basteln und dann wird hinterher mal geguckt, wie das auf dem Grund zu realisieren ist. Nicht umsonst gibts immer wieder Überraschungen z.B. bei den Erdarbeiten. Was der GU im Vorfeld gewusst haben müsste, wird schwer zu belegen sein.

    Was steht denn im Vertrag zu den 31ct pro Stein? Ist das ne Aussage: Stein kostet soviel? Oder eine Grenze: Stein bis zu dem Preis incl.? Der genaue Wortlaut wäre spannend.
     
  11. Baumal

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    der GÜ wird doch nicht so doof sein,
    seine blender im erdreich zu versenken?

    was ist denn (optisch) ein problem an einem
    kiesstreifen?
     
  12. #12 ralph12345, 12.03.2012
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    falscher Thread?:winken
     
  13. #13 Rensven, 01.04.2012
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    Hallo Leute!
    freut mich, dass die disskusion hier weiter ging, obwohl ich länger nicht da war. danke dafür!
    also bei uns war es so, dass wir das grundstück schon hatten und wir den Vertrag dann abgeschlossen haben. der gü kannte den bebauungsplan ganz genau, denn er hat schon ein anderes haus im gleichen neubaugebiet gebaut hat.
    Die Außenwände werden gemäß Statik als zweischaliges Mauerwerk ausgeführt. Das Mauerwerk wir mittels Glaswolle gedämmt und mittels saugfähigen Klinkersteinen verklinkert (0,31€ pro Stein incl. MwSt.)! Die Garage wir an Stirn und Rückseite entsprechend des Hauses verklinkert.

    mehr steht zu diesem punkt leider nicht drin! bin ich nun der glückspilz oder der dummkopf??

    dann hätte ich aber auch gleich noch ne andere frage:
    im Bauwerkvertrag steht ja ein zahlungsplan. zu diesem bzw. zur rechnungsstellung steht dort folgendes:
    Die Rechnungsstellung erfolg nach Fertigstellung der beigefügten Teilgewerke!
    danach kommt der zahlungsplan. nun habe ich ständig das problem, dass ich die rechnung des gü bekomme, obwohl das jeweilige Gewerk in meiner betrachtung noch nicht fertig ist. z.b. das dach. im zahlungsplan steht der punkt dacheindeckung und der dazu gehörige preis. wie immer habe ich die rechnung bereits bekommen. nun schau ich mir das dach an und es ist zwar gedeckt, aber es fehlen noch einige sachen. z.b. fehlen noch die schiefertafeln an den seiten der zwerchdächer hinten und vorne. dach dachfenster für den schornsteinfeger ist auch noch nicht drin. am garagendach wurde auch noch nichts gemacht und wir haben vorne am haus einen erker, der das gleiche dach bekommt. hier ist auch noch nichts passiert, weder zimmermanns- noch dachdeckerarbeiten.
    meine frage ist nun, wann ist ein teilgewerk fertig gestellt? muss wenn der gü die rechnung stellen kann sobald alle großen dachpfannen drauf sind, wie soll ich sicher sein, dass der rest auch noch passieren wird?

    danke für eure antworten
     
  14. #14 Baufuchs, 01.04.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Seitenverkleidung der Gauben macht zwar der Dachdecker, gehört aber nicht zu "Dacheindeckung". Erker sollte zimmermannsmässig fertiggestellt sein, ebenso Dacheindeckung Erker.

    Kommt aber auch auf die genaue Formulierung im Vertrag an.
     
  15. #15 Rensven, 01.04.2012
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    aber diese sachen sind alle sonst nirgendwo aufgeführt. ich kann doch nich immer bezahlen und muss dann hoffen, dass auch ALLES irgendwann gemacht wird! was ist wenn der typ pleite geht oder wir uns irgendwie "auseinanderleben"??
     
  16. #16 Baufuchs, 01.04.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Darüber hättest Du dir vor Vertragsabschluss Gedanken machen sollen.
    Stichworte: Vertragsprüfung oder Vertragserfüllungsbürgschaft
     
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