Einheitswertberechnung

Diskutiere Einheitswertberechnung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Servus zusammen! Sind vor kurzem mit unserem Hausbau fertig geworden und eingezogen. Jetzt ist vom Finanzamt ein Formular eingetrudelt, bei dem...

  1. #1 Eisbär, 07.05.2005
    Eisbär

    Eisbär

    Dabei seit:
    03.12.2003
    Beiträge:
    56
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    .
    Ort:
    Regensburg
    Servus zusammen!

    Sind vor kurzem mit unserem Hausbau fertig geworden und eingezogen. Jetzt ist vom Finanzamt ein Formular eingetrudelt, bei dem der Einheitswert unseres Grundstückes neu berechnet werden soll.
    Alles kein Problem, nur für was wird dieser Wert benötigt? Hat das steuerliche Gründe (Grundsteuer)?
    Kann sich das finanziell für uns in irgendeiner Weise auswirken?

    Grüsse Christian :winken
     
  2. #2 Distler, 07.05.2005
    Distler

    Distler

    Dabei seit:
    09.01.2005
    Beiträge:
    460
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauherr
    Ort:
    NRW
    3 Fragen - 3 Antworten

    1. Steuer
    2. Ja
    3. JJAAAA

    Gruß Distler :o
     
  3. #3 Distler, 07.05.2005
    Distler

    Distler

    Dabei seit:
    09.01.2005
    Beiträge:
    460
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauherr
    Ort:
    NRW
  4. #4 Eisbär, 15.05.2005
    Eisbär

    Eisbär

    Dabei seit:
    03.12.2003
    Beiträge:
    56
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    .
    Ort:
    Regensburg
    Danke für die Antwort!!!

    Hab´s mir so in der Art schon gedacht! :fleen

    PS: Sorry, dass ich erst jetzt antworte, bin beruflich sehr eingespannt gewesen.

    Grüße aus der Oberpfalz! :winken
     
  5. #5 blueflying, 25.09.2005
    blueflying

    blueflying

    Dabei seit:
    22.08.2005
    Beiträge:
    69
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Pilot
    Ort:
    Berlin
    Gegen Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen..

    In diesem Jahr wurde Verfassungsklage gegen die Zulässigkeit der Grundsteuer eingelegt, da es eine Substanzsteuer darstellt. Letztere sind wohl i.d.R. nicht zulässig. Es ist zu empfehlen, Einspruch gegen noch offene und neu ergehende Grundsteuerbescheide für selbstbewohnte Hausgrundstücke einzulegen und unter Hinweis auf die laufende Verfassungsbeschwerde (Az.: 1 BvR 1644/05) das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.
     
Thema:

Einheitswertberechnung