Hilfe - Nichteinhaltung Abstandsfläche um 20cm

Diskutiere Hilfe - Nichteinhaltung Abstandsfläche um 20cm im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Verstehe ich das richtig: Alle Probleme wären aus der Welt, wenn Milchglasfenster eingebaut werden?

  1. Ylson

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    Verstehe ich das richtig:
    Alle Probleme wären aus der Welt, wenn Milchglasfenster eingebaut werden?
     
  2. #42 BauIngML, 08.03.2012
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    Seit ihr noch im Rohbau oder ist das Haus schon bezogen ?

    Ich hatte eben einen Kollegen aus Osnabrück am Telefon, dort trat ein ähnliches Problem auf was sich über die normalen Kanäle nicht lösen ließ.

    Dort wurde dann ein Walm, mit 70°, entsprechend zur Abstandsfläche errichtet.

    Nicht unbedingt schick und jedermanns Sache, brachte am Ende aber die Lösung gegen die keiner Einwände gültig machen konnte.

    Maxi
     
  3. Julius

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    Das sieht doch gar nicht so ausweglos aus.

    Ich würde dam Nachbarn einen Flächentausch (unter Übernahme aller Kosten durch Euch) anbieten!

    Also einen schrägen Versprung in die linke Grenzlinie einbauen.
    Etwa so: Das obere Drittel um 50cm nach Osten rücken und die unteren zwei Drittel um 25cm nach Westen. Dazwischen ein kurzes Stück in 45° (um die Durchgangsbreite an seiner südöstlichen Hausecke zu erhalten).
    Das wären etwa 2,5m², die getauscht werden müßten.

    Und Ihr bezahlt evtl. auch noch einen neuen Zaun/Mauer.

    Kömten nicht so alle glücklich werden?
     
  4. archi3

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    Wie setzt sich denn das Mass der Abstandsfläche von 3,40 m zusammen?

    Evtl. würde ja auch ein Krüppelwalm aureichen...
     
  5. #45 Thomas B, 08.03.2012
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    Trés chic!

    Dann doch lieber Milchglas.....in jedem Fenster
     
  6. #46 benutzer1, 09.03.2012
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    Mal ehrlich: Würdet ihr auch auf Milchglas bestehen wegen der 20 cm? In meinen Augen ist das echt krank!
     
  7. archi3

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    Wäre zwar absolut auch nicht mein Fall (denn chic finde ich die Dinger wirklich nicht), aber im Nachhinein (das Kind scheint eh schon im Brunnen) und wenn die Vorschläge aus #43 nicht fruchten, wäre es für mich gegenüber Milchglas die hinsichtlich Wohnwert bessere Möglichkeit.
     
  8. #48 Thomas B, 09.03.2012
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    ..deswegen ja die zeitlich begrenzte Milchglasvariante...bis die Tinte auf dem Papier trocken ist ;)

    Nicht geeignet das Nachbarverhältnis positiv zu beeinflussen...ich weiß.

    Es wäre auch wichtig zu wissen wie weit der Bau schon ist (ha`'s nicht auf dem Radar...), Rohbau...Ausbau...fast fertig.....?
     
  9. #49 Achim Kaiser, 09.03.2012
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    @Thomas

    bei der Aktion würdest von mir Feuer aus allen Rohren kriegen ....

    .... und die Tinte bräuchte anschliesend ewig um zu trocknen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  10. #50 BauIngML, 09.03.2012
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    Ein Walm oder Krüppelwalm ist auch nicht meine Sache, aber man könnte ja mit dieser Idee mal zum Nachbarn gehen. :irre

    "Du, wir haben die Lösung für die Abstandsfläche gefunden! Das beste, ich kann jetzt auch noch ein Dachbalkonfenster
    einbauen. Ach so, Dein Zaum steht auf meinem Grund, bau den mal bitte auf Deinen Grund zurück. Eventuell finden wir aber noch eine andere Lösung." :yikes

    Ist nur eine Idee, mehr nicht.

    Maxi
     
  11. #51 Der Bauberater, 09.03.2012
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    Ich müsste mich mal genauer in die HBO einlesen :o
    Wie sieht es mit dem Gleichheitsgrundsatz aus? die Altstadtsatzung kann doch nicht größere Abstände verlangen, wenn alle Gebäude (die, die ich jetzt auf dem Lageplan sehe) Grenznah stehen. Warum dürfen die und ein Neubau nicht?
    In BaWü gibt da eine "Ortstypische" Bebauung. Somit sind Abweichungen von den Abständen zuzulassen, denn in einem "Altort" gibt es tailweise Grenzabstände von ein paar Zentimetern.
    :bierchen:
     
  12. Julius

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    Wenn der betreffende Nachbar Lehrer wäre - nein.
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    Dann auf Rückbau... :mega_lol:
     
  13. #53 Thomas B, 09.03.2012
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    Wieso?

    Ich finde das verhalten der Nachbarn schikanös!

    Unbestritten: Der BH hat hier geltende Vorschriften nicht eingehalten. Dsa gilt es zu lösen. Wie aber verbessert sich das für den Nachbarn, wenn man die Fenster mit Milchglas ausstattet? Dadurch wird der Abstand nicht geringer, das Haus nicht niedriger; die Zimmer aber werden (möglichlichweise...ich weiß nicht wie viele Fenster da sind, ob's auch welche gäbe ohne Milchglas...) quais unbewohnbar/ schlecht nutzbar. Wem dient das? Ist das überhaupt ein zulässiger Eingriff in die Rechte des Nachbarn?

    Wenn ich den Lageplan richtig interpretiere, handelt es sich um die Giebelseite, vor der nur Nachbars Garten liegt. Sonst nichts. Was bringt die geforderte Aktion, bitte schön.

    Grundsätzlich wäre es gut notfalls rückzubauen. Evtl. durch den GU (ist der nur nicht mehr dabei (gekündigt) oder gibt's den nicht mehr (insolvent)). Dann könnte es natürlich unangenehm werden....

    Letztendlich fehlen viele Infos um das endgültig beurteilen zu können, aber das Ansinnen mit dem Milchglas (zur Westseite)erscheint mir höchst zweifelhaft.....

    Grüße

    Thomas
     
  14. #54 Achim Kaiser, 09.03.2012
    Achim Kaiser

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    Keine Ahnung ....
    Was es bingen soll entzieht sich genaus meiner Kenntnis.
    Ebenso ist unklar auf wessen Miste diese Forderung gewachsen ist.

    Rechtlich ists aber wohl so, wenn der Nachbar nicht zustimmt .... was dann ?
    Der Mist der da gebaut wurde, muss sich der Bauherr anrechnen lassen und nicht der Nachbar - der aus wechen Gründen auch immer nun blöd tut.

    Was da sonst so gelaufen ist ... wer wie wem wann .... weites Feld.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  15. rock06

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    Hallo,

    ich bin der Nachbar!!!

    Kleiner Scherz, aber mich würde auch echt mal die Meinung des Nachbarn interessieren. Es ist immer schwierig ein Urteil zu fällen, wenn man nur eine Seite kennt. Kann den mal jemand hier ins Forum einladen :shades
     
  16. Baumal

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    der nachbar will sich halt nicht in den garten klotzen lassen.
    jetzt kann man sich natürlich drüber streiten, ob man
    wegen 20 cm die welle machen muß.

    für was haben wir nun mal abstandsflächen?
    drückt man bei 20cm ein auge zu, oder doch
    erst bei 75cm?

    ist es korrekt in der 30.er zone 50km/h zu fahren?
     
  17. Hfrik

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    Naja, dafür gibts dann in manchen Bereichen auch Ermessensentscheidungen.
    Im vorliegenden Fall, wäre, soweit ich den Lageplan lesen kann, das ganze Gebäude 20cm nach rechts (osten) verschoben völlig problemlos Genehmigbar.
    Also sehe ich nicht gleich das erschleichen einer sonst nicht erlaubten Baumasse.
     
  18. #58 Thomas B, 09.03.2012
    Thomas B

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    also entweder glotzen oder kotzen...aber was ist klotzen??????
     
  19. chf01

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    Nicht kleckern, sondern klotzen :D - Kennst des ned?
     
  20. #60 benutzer1, 09.03.2012
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    In diesem Fall sind es wohl eher 35 km/h...
     
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