Hilfe - Nichteinhaltung Abstandsfläche um 20cm

Diskutiere Hilfe - Nichteinhaltung Abstandsfläche um 20cm im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; ...etwas mit Einblick und so stehen Mag ja sein. Aber inwieweit ändert sich der "Einblick". Die Abstandsfläche wurde ja wohl - so hatte ich es...

  1. #81 Thomas B, 16.03.2012
    Thomas B

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    Mag ja sein. Aber inwieweit ändert sich der "Einblick". Die Abstandsfläche wurde ja wohl - so hatte ich es verstanden- durch ein höher bauen des Daches überschritten. Dadurch aber ändern sich keinerlei Einblicke. Die Fenster blieben bei einer Reduktion des Kniestocks unverändert. Die Einblicke mithin auch.

    Vieleicht informiert uns der TE mal über den Stand der Dinge und was sein Planer/ Architekt dazu dagt, der den Sachverhalt natürlich besser kennt als wir hier.
     
  2. #82 BVH2011, 05.04.2012
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    Das kann ich gerne machen. Hat sich alles in die Länge gezogen - bedauerlicherweise :-(

    Nach einem Besuch bei Bauamt vergangenen Dienstag ist die aktuelle Lage leider sehr ernüchtern. Alle vorgebrachten Argumente, die mit einem befreundeten Rechtsanwalt ausgearbeitet worden sind, interessieren das Bauamt nicht. Es bleibt weiter bei seiner Haltung, dass wir die Zustimmung des Nachbarn brauchen.

    Folgende Punkte haben wir vorgebracht:

    Der Nachbar verletzt ebenfalls den Grenzabstand zu unserem Grundstück und dies erheblich mehr als wir. Diesbezüglich gibt es sogar schon einige Gerichtsurteile, die sich mit dieser Problematik bzw. ähnlich gelagerter Sachverhalte auseinandergesetzt haben - siehe z.B. http://www.lareda.hessenrecht.hesse...E080002383:juris-r01&showdoccase=1&doc.part=L

    Weiterhin findet an einer Grundstücksstelle eine Überbauung vom Nachbarn auf unser Grundstück statt. Das Dachende nebst Regenrinne ragt auf einer Breite von ca. 30cm auf unser Grundstück

    Als dritten Punkt haben wir den Grundsatz der Gleichbehandlung durch die öffentliche Hand angesprochen. Diese sehen wir auf Grund der aktuellen Haltung des Bauamts als nicht gegeben, da im näheren Umkreis der Altstadt einige Häuser zu finden sind, die die erforderlichen Grenzabstände nicht einhalten. Wir aber müssen/sollen den Grenzabstand einhalten.

    Da sich das Bauamt absolut quer stellt und mit der Ablehnung des Änderungsantrags gedroht hat, sind wir dazu gezwungen, wenn wir unser Haus weiterbauen möchten, den Forderungen (andere nennen es sogar Erpressung) des Nachbarn, die Ausführung der Fenster im OG und DF mit Ornament- oder Milchglas, nachzugeben. Auf einen Rechtsstreit können wir uns aus finanziellen Gründen nicht einlassen.

    Glücklich sind wir darüber in keinster Weise. Mehr als Enttäuscht sind wir auch darüber, dass unsere Bitte, von der Forderung beim Kinderzimmer unseres Sohns abzusehen, nicht entgegen gekommen worden ist. Wir haben daher keine Möglichkeit das Kinderzimmer unseres Sohnes ohne Ornament- oder Milchglas auszuführen :-(
     
  3. Hfrik

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    Da würde ich doch vom Bauamt schriftlich einfordern, wie seine Haltung mit dem Gerichtsurteil in Übereinstimmung zu bringen ist.
     
  4. Ropi

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    Wie steht es denn damit, den Nachbarn aufzufordern, seinen nicht genehmigten Ueberbau (Dach/Regenrinne) zurueck zu bauen?
    Wahlweise wuerdet Ihr davon absehen, wenn er auch kooperativer ist.

    Nur so eine Ueberlegung. Geht ja jetzt sowieso hart auf hart.
    Gruss,
    Ropi
     
  5. #85 BVH2011, 05.04.2012
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    @Hfrik
    @Ropo

    Beide Varianten haben wir schon versucht. Das Bauamt läßt es darauf ankommen, dass man gerichtlich gegen die Entscheidung vorgeht. Der Nachbar vertritt weiterhin die Meinung, dass er im Recht ist. Wir müßten wann dann den Rechtsweg einschlagen.

    Beide Möglichkeiten helfen uns leider nicht eine Baugenehmigung zu bekommen, dass wir weitermachen können. Und darin liegt das eigentliche Problem...
     
  6. #86 orangebug, 05.04.2012
    orangebug

    orangebug Gast

    Naja, angenommen ihr akzeptiert jetzt das Ornamentglas. Würdet also weiter bauen können.

    Dann könnt ihr trotzdem weiterhin gegen die Regenrinne und den Zaun klagen oder?

    Und dann wenns vor Gericht geht als Vergleich anbieten gegen Rücknahme des Ornamentglases würdet ihr auch bzgl. Zaun und Regenrinne verzichten.... oder nicht?

    Was ist mit der Walmdachlösung, die war doch auch nicht so verkehrt, hattet ihr das mal überlegt?
     
  7. #87 Thomas B, 05.04.2012
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    Da wiederhole ich doch mal eben keck meinen bereits vor einiger Zeit gemachten Vorschlag:

    Ob der Nachbar dann hinterher (also nach erteilter Unterschrift) die "vetragsgemäße Durchsetzung" seiner Forderung überhaupt erwirken kann, würde ich mal hinterfragen. Von wegen sittenwidrig, Nötigung,....

    Sollte das dann in die nächste runde gehen, würde ich auch mal die "Bauwerke" des Nachbarn (inkl. seiner Einfriedung) zur Disposition stellen.

    Dennoch: Korrekt ist es natürlich nicht, einfach höher zu bauen!!!! das muß schon mal gesagt werden.

    Und:
    Es gibt keien Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht. Will heißen: wenn anderen zu Unrecht etwas gewährt wurde, kann man m.W. daraus keinen Anspruch auf eine eben solche Behandlung für sich ableiten.

    Thomas
     
  8. #88 BoromirOfGondor, 05.04.2012
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    Ich würde auch Folien machen, ist m.E. auch günstiger, vor allem der spätere (oder frühere) Austausch.

    Habt Ihr schon mal mit dem Bürgermeister oder einem Stadtrat gesprochen? Wir haben beim Bauamt viel über einen Stadtrat erwirkt, der uns wohlgesonnen war! Ansonsten Vitamin B? Kennt Ihr jemanden bei der Stadtverwaltung?

    Gruß Boro
     
  9. #89 BoromirOfGondor, 05.04.2012
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  10. #90 suicast, 05.04.2012
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    Greift einfach auf Folien zurück, die kosten "nix" und ihr habt sehr viele Möglichkeiten. z.B. könnt ihr die Fenster nur zur Hälfte damit bekleben (?), vielleicht freut der Sohnemann sich über altersgerechte Dekofolien, die bei Sonnenschein irgendwas tolles können...

    Sollte die Forderung nirgendwo schriftlich festgelegt sein, werden diese einfach entfernt. Im schlimmsten Fall werden sie entfernt, wenn der Nachbar nicht mehr existiert... btw: wie alt ist er?

    Es kommt eh alles anders als erwartet, vielleicht sind die Folien in einem Jahr schon überflüssig...

    Wenn die Ornamentgläser nicht detailliert beschrieben werden, können ja auch die hier geposteten Ornamentgläser angebracht werden.

    Ich habe es so verstanden, dass der Garten nicht von Euch gesehen werden soll (?). Wie sieht es denn mit Sichtschutzplanen aus? Könnte das ne Alternative sein?

    Wenn es nicht um den Garten sondern um die Wohnung geht, könnten vllt. Sichtschutz an den Fenstern angebracht werden. (?)

    Es hat den Nachbarn sicherlich gestört, dass er seinen Garten jetzt nicht mehr genießen kann. Wenn ihm dazu dann auch noch "der spießige neue von nebenan" großzügig sagt, "der Zaun darf vorerst mal bleiben" - könnte die Trotzreaktion sein; "na warte, ich zeige dir wer was darf!".

    Vielleicht könnte es sich in der Nachbarschaft herumsprechen, dass der arme kleine Junge nun Milchglas in seinem Zimmer haben muss, weil der böse böse Nachbar blöd ist - vllt zeigt er dann einsicht und die Folien sind wieder überflüssig.
     
  11. Der Da

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    Ich kann natürlich verstehen dass Geld knapp ist. Aber versucht doch euch Geld von der Familie zu leihen. Ich würde das auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Immerhin seid ihr schon geschädigt und könnt nicht ruckbauen. Ich denke ein Richter wird dem Nachbarn schon ins Gewissen reden. Aber das ist meine Sicht der Dinge.
     
  12. Ruppi

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    Vorsicht!
    Ein Rückbau kann lt. BGB bei einem Überbau (auf, unter oder über der Erde) nur dann gefordert werden, wenn die Forderung sofort gestellt wird. Erfolgt dies nicht, kann man nur noch eine Überbaurente fordern.
     
  13. Neutal

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    Ein weiter Versuch wäre es vielleicht einen Schlichter einzuschalten. Ist bedeutend günstiger als ein Rechtsstreit und man hat noch die Chance auf ein gutes Nachbarschaftsverhältnis. Mitunter ist der Nachbar ja bereit einzulenken wenn er dafür bei der Grenzgestalltung mitwirken darf. Einfach mal versuchen. Pistole auf die Brust macht alles nur schlimmer und hilft allenfalls Trotzreaktionen zu aktivieren....
     
  14. Neutal

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    Im allerschlimmsten Fall würde ich veruchen die Dachkontruktion zu andern.
    Sprren mit Kerto Platten verbinden, den First zurückscheiden und die Letzten 3 Pfannreihen mit flacherer Neigung ausführen. Ist sicherlich auch günstiger als Rückbau, oder Jahrelanger Rechtsstreit bzw die Option mit Milchglas.
     
  15. #95 Thomas B, 06.04.2012
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    Ein Richter wird wohl kaum sagen: "Oooohh...der Arme..ist schon genug geschädigt....lassen wir ihn gewähren!"

    Ein Richter wird die Rechtslage checken und feststellen, daß der TE hier gegen geltendes Recht verstoßen hat und ggf. den Rückbau verfügen.

    Sicher wird er erstmal versuchen zu schlichten und einen Vergleich zu erzielen...Richter schreiben nicht so gerne Urteile...ist ja im Sinne aller!

    Letztendlich aber würde ich dem Ratschlag es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen als höchst gefährlich einstufen. Es ist dies ganz eindeutig die ganz persönliche Sichtweise von "Der Da" (was für ein Nick....) und sollte auch als diese verstanden werden....

    Thomas
     
  16. #96 benutzer1, 10.04.2012
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    Folie dran, irgendwann nach Einzug Folie wieder ab und den Nachbarn in Grund und Boden klagen!
     
  17. Neutal

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    Wenn die Folie als kompromiss vom Bauamt gefordert ist weil der Nachbar es so will, genügt ein Brief des Nachbarn nach Entfernung der Folie und alles startet neu.
    Einigung im Vorfeld erwirken. Auch der Nachbar wird nicht von Grund auf schlecht sein. Einen Schlichter einschalten und zu einer einvernehmlichen Lösung kommen. Mit drohen wird nur alles schlimmer
     
  18. Julius

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    Da die Sache ja schon reichlich verfahren und der Nachbar erkennbar uneinsichtig ist, würde ich erst da ansetzen, wo es Euch möglich ist, ohne groß in Vorleistung für Verfahrenskosten zu gehen.

    Also dem Nachbarn zunächst schriftlich eine angemessene Frist zur Entfernung des auf Eurem Grundstück befindlichen Zaunes geben (am besten über Euren Anwalt)!
    Nachdem diese erfolglos verstrichen sein dürfte, dann umgehend selbst den Zaun abmontieren und ihn an die amtlich festgestellte (ggf. vor Ort noch zu markierende) Grenze versetzen.

    Dann die Sache mit der anderen Überbauung angehen.
    Wobei es für die Verwirkung des Beseitigungsanspruchs nach meinem bescheidenen Wissen auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung ankommt. Außerdem dürfte es eine Rolle spielen, daß derzeit eine Auseinandersetzung läuft. Ich vermute daher, daß Verjährung diesbezüglich noch nicht eingetreten ist.
    Aber das sollte Euer Anwalt ja klären können.

    Parallel Euren Planer die geänderte Textur einreichen lassen und auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen.
    Trotzdem Möglichkeiten der baulichen Korrektur sowie den dafür nötigen Aufwand prüfen ("Knickdach").
     
  19. #99 Gallusrowdy, 11.04.2012
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    Warum macht man an den angesprochenden Fenster nicht 2 Fenster hin, die äußere mit Milchglas. Ich bin Laie aber meine sowas in Art Jalusien wie in alten Fachwerkhäusern. Die Dinger können dann ja Tagaus/tagein offen bleiben und sind der Forderung genüge getan.
     
  20. grubash

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    Hi,
    aus persönlicher Erfahrung würde ich versuchen die Sache ruhig mit dem Nachbarn klären. Macht den Vorschlag mit der Klebefolie um erstmal etwas Ruhe in die Sache zu bringen bzw. nehmt billiges Ornamentglas. Dadurch ist der Nachbar ruhig gestellt und unterschreibt. In ein paar Monaten wenn sich die Wogen geglättet haben, kann man ja nochmal in Ruhe drüber reden ob man nicht vll. doch was ändern kann. Einfach den Nachbarn mal ins Kinderzimmer einladen und die Situation aus Sicht des Kindes erläutern. Ansonsten kann man ja auch eine kleine Einweihungsparty geben und alle Nachbarn einladen. Da kommt man gut ins Gespräch und die Standpunkte ändern sich.

    Ich bin eher der Typ der solche Probleme auf dem kleinen Dienstweg erledigt. Bei meinem Hausumbau gibt es trotz Baulärm am Wochenende keine Probleme. Man muss halt ein klein wenig investieren. Wenn mal ein Sack Mörtel oder ein Gerät in der Nachbarschaft gebraucht wird gebe ich das gerne raus und will dafür kein Geld sehen. Auch der Bauschuttcontainer vor dem Haus kann gern nach Absprache mit genutzt werden. Bisher hat mich auch nach knapp 2 Jahren keiner beim Amt angeschissen. Da kann man auch mal einen Container (kostet ja nur nen hunni :-) ) an die Nachbarschaft verschenken. Das muss einem halt die "Ruhe" wert sein. Ein Fläschchen Wein zu Weihnachten an die Lärmopfer und ein freundliches Gespräch hilft auch ungemein und kostet weniger als ein Besuch vom Ordnungsamt.

    Vll. kommt ihr euch ja mit der Zeit etwas näher. Über euren eigenen Schatten müsst ihr aber schon springen. Den Besuch mit dem RA hätte ich mir geknickt.

    Ciao Christian
     
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