KfW-Beiblatt

Diskutiere KfW-Beiblatt im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum, ich habe eine Frage zum Kreditantrag bei dem Bau mit einem Architekten. Speziell geht es darum, dass die Bank (als Mittler...

  1. #1 Nicolai85, 09.03.2012
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    Hallo liebes Forum,

    ich habe eine Frage zum Kreditantrag bei dem Bau mit einem Architekten. Speziell geht es darum, dass die Bank (als Mittler der KfW) vor Kreditzusage das KfW-Beiblatt ausgefüllt haben möchte.

    Nun bedarf es zum Ausfüllen eine gewisse Planung und Berechnung. Generell war jedoch die Idee, den Honorarvertrag mit dem Haustechniker etc. erst nach Zusage des Bankdarlehens zu unterschreiben.

    Noch ein Hinweis (die finanzierende Bank würde nur nach KfW-70 durchreichen. Alles was besser ist und somit einen Bonus gibt wird nicht durchgereicht - wegen Vereinfachung)

    Wie ist das normale/optimale Vorgehen in diesem Fall?

    a) Verträge unterschreiben und hoffen, dass die Bank schon ja sagen wird?
    b) Verträge erst nach Zusage der Bank unterschreiben und im Antrag einfach mit einem Bau nach KfW-70 rechnen lassen? Besser soll es in jedem Fall werden.

    Schonmal Danke für eure Hilfe
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 09.03.2012
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    Wenn das bedeuten sollte, dass die Bank KfW 55 und besser nicht "im Angebot hat", dann wäre meine Lösung:
    c) eine andere Bank suchen
     
  3. #3 Nicolai85, 09.03.2012
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    Da ich hier keine Banknamen posten darf vielleicht soviel...

    Die Bank geht in meinen Augen da recht gut vor. Es gibt für jeden Kredit nach mind. KfW-70 einen Zinsnachlass auf den von der KfW ausgelobten Zins. Somit bekommt jeder einen besseren Zinssatz unabhängig von KfW-40,50 oder 70.

    Die Förderung (Barbonus) bei KfW-55 würde gegengerechnet auf 30 Jahre Laufzeit nur eine minimale Einsparung einbringen und dabei mehr Aufwand produzieren. Somit halte ich das Vorgehen der Bank für verständlich und akzeptabel.

    Außerdem ist die Bank in den klassischen nicht-KfW-Darlehen um ca. 0,2 - 0,5 Prozent günstiger als andere Banken mit KfW Barförderung. Wenn man das noch einbezieht macht die Barförderung gesamtrechnerisch überhaupt keinen Sinn mehr.

    Aber zurück zum Thema...wir haben uns nun darauf geeinigt, das nur der erste kleine Schritt (Planung/Berechnung bis das Beiblat ausgefüllt werden kann) beauftragt wird. Dann der Kredit beantragt wird und dann alle weiteren Schritte beauftragt werden.

    Somit ist das Risiko auf unserer Seite (Bauherr) recht gering :28:
     
  4. LaZi

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    Uns wurde damals der Vorschlag gemacht - von der Baufirma - in den Vertrag eine Klausel aufnehmen, die besagt, dass der Vertrag nichtig ist, sollte die Finanzierung nicht Zustande kommen.
     
  5. #5 Baufuchs, 09.03.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Lazi

    Was hat das mit der Eingangsfrage zu tun?
     
  6. LaZi

    LaZi

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    Es sollte unsere Erfahrung zu diese Frage sein. Oder habe ich da etwas missverstanden?
     
  7. #7 Baufuchs, 11.03.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Du hast da was missverstanden.

    Es ging nicht um Unterschrift unter den Bauvertrag, sondern um den Vertrag mit demjenigen, der die für die Kfw Anträge nötigen Berechnungen durchführt.

    Hat der die Berechnung durchgeführt, steht ihm auch das Honorar zu.
     
  8. #8 Nicolai85, 12.03.2012
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    Das ist nat. vollkommen richtig so. Niemand soll kostenlos arbeiten. Hier ging es jedoch wirklich um Erfahrungswerte oder Ausgestaltungsmöglichkeiten. Sprich wie gehen die Architekten damit in der Praxis um oder wie wurde es Bauherren bisher angeboten.
    Die aktuelle Lösung (s.o.) ist für uns und auch unsere Planern zufriedenstellend, jedoch gibt es vielleicht auch andere Möglichkeiten dies auszugestalten.
     
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