Entwässerung über Nachbargrundstück

Diskutiere Entwässerung über Nachbargrundstück im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, bei meinem zukünftigen Haus wurde die Entwässerung beim Nachbarn über dessen Grundstück geführt. Ehepaar L hatte damals angeblich...

  1. Talya

    Talya Gast

    Hallo,

    bei meinem zukünftigen Haus wurde die Entwässerung beim Nachbarn über dessen Grundstück geführt.

    Ehepaar L hatte damals angeblich laut derzeitigem Eigentümer meiner Immobilie der Begierde den Kanal bauen lassen. Die Entwässerung des Hauses wurde damals mit deren Einverständnis über dieses Nachbargrundstück geführt. Dann hat das Ehepaar L das Haus verkauft.

    Schriftliche Einverständniserklärung oder so gibts beim Eigentümer in den Unterlagen nicht.

    Der Eigentümer meint, daß die Stadt sowas haben müßte, weil die Entwässerung damals nicht hätte durchgeführt werden können, wenn da nix vorgelegen hätte.

    Die Stadt (war beim zuständigen Fachbereich) wußte aber nichtmal, worüber entwässert wurde, ob die Klärgrube kurzgeschlossen wurde und dann sicherlich auch nichts von einer Einverständniserklärung.

    Wie sichere ich mich am besten ab? Müßte die Stadt Unterlagen über diese Erlaubnis zur Entwässerung im Archiv oder sonstwo haben???

    Gruß & Dank
     
  2. #2 Baufuchs, 09.03.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn das Ganze nicht nur am Küchentisch ausgekungelt wurde, gibt es 2 Möglichkeiten, wo sich Einträge finden lassen:

    1.) Grunddienstbarkeit, eingetragen im Grundbuch
    2.) Baulast, eingetragen im Baulastenverzeichnis der Stadt

    Absicherung:

    Auf der sicheren Seite bist Du, wenn der Nachbar über dessen Grundstück die Abwasserleitung verläuft auf sein Grundstück im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit zu Deinen Gunsten eintragen lässt.

    Das ist dann sicher, auch für den Fall, dass der Nachbar später mal verkauft.
     
  3. Talya

    Talya Gast

    Ok danke schön, da muß ich noch nachhaken.
     
  4. Julius

    Julius

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    Was soll das mit dem "Ehepaar L"?
    Wie die hießen, ist schnuppe.
    Aber waren das frühere Eigentümer DEINER Hütte oder des Nachbargrundstücks???

    Kannst Du nicht mal Fragen gleich von Anfang an mit verständlichen und vollständigen Angaben versehen...?
     
  5. Talya

    Talya Gast

    Ehepaar L einfach, weil ichs aus anderen Rechts-Foren auch mit Buchstaben (um Verwechslungen auszuschließen) gewohnt bin.

    Also ich versuchs nochmal.

    Nachbarehepaar hat den Kanal bauen lassen. Eigentümer hat sich daran angeschlossen. Nachbarehepaar hat das Haus verkauft. Also das Nachbarhaus von dem jetzigen Eigentümer.

    Aber ich dachte das wäre eindeutig, wenn das eine Ehepaar den Kanal hat bauen lassen, der ja nicht auf dem Grundstück, um das es geht, liegt, der Eigentümer der Immobilie sich daran hat anschließen lassen usw. Versteh nicht, was daran unklar war...

    Welche Angaben fehlen denn noch? Genaue Daten hab ich keine bekommen können, wann das war.
     
  6. Julius

    Julius

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    Wären denn die jetzigen Eigentümer des Nachbargrundstücks bereit, diese Mitnutzung weiter zu dulden, auch wenn sie (weil doch nur "Küchentisch-Vereinbarung") dazu nicht verpflichtet wären???
    Bestünde ggf. überhaupt die Möglichkeit, über ausschließlich eigenen und öffentlichen Grund zu entwässern? Kosten?

    Den Kaufvertrag hast Du ja schon unterschrieben.
    Dann sollte man prüfen (lassen), ob ein Mangel vorliegt, weil evtl. die Erschließung nicht gesichert ist!

    Die Formulierung "andere Rechtsforen" (dies hier ist übrigens keines) soll hoffentlich nicht andeuten, daß Du Jura studierst...
     
  7. Talya

    Talya Gast

    Ja, Kanal liegt direkt vor dem Haus, allerdings in 0,8 m Tiefe, ich bräuchte also zB. für die Entwässerung der sanitären Anlagen im Keller eine Pumpe. Kosten? Keine Ahnung.

    Stadt sagte, wenn ich irgendwann den Kanal nicht mehr benutzen darf dann würde die Stadt mir sagen, ich müßte an den Kanal vor dem Haus und wie wäre denen egal ^^... das ist dann mein Bier.

    Also will ich das nicht so unbedingt : D ...
     
Thema: Entwässerung über Nachbargrundstück
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