Vollständigkeit Werkpläne

Diskutiere Vollständigkeit Werkpläne im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Guten Abend, ich habe nun die Werkpläne unseres EFH erhalten. Sie bestehen im Wesentlichen aus einem bemaßten Schnitt durchs Haus, jeweils...

  1. Baubi

    Baubi

    Dabei seit:
    27.03.2011
    Beiträge:
    56
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Saarbrücken
    Guten Abend,

    ich habe nun die Werkpläne unseres EFH erhalten. Sie bestehen im Wesentlichen aus einem bemaßten Schnitt durchs Haus, jeweils einem Grundriss von UG und EG, sowie den Außenansichten. Ebenfalls ist im EG die Verlegung von Drainage, Abwasser und Regenwasserleitungen eingezeichnet. Die Details für die Dämmung an den Anschlüssen Giebel und Traufe sowie die Positionierung des Fensters in der Laibung sind inzwischen ebenfalls zu erkennen.

    Beruflich bin ich von technischen Zeichnungen gewöhnt, dass ich an Hand der Zeichnung genau weiß wie das Bauteil auszusehen hat. Bei den mir vorliegenden Werkplänen kann ich das nicht behaupten.

    Hier mal ein paar Dinge die mich stören bzw. meiner Meinung nach fehlen:

    Beim Fußbodenaufbau UG steht z. B. Bodenbelag, Heizestrich schwimmend verlegt, Trennlage, Wärmedämmung 12cm, Bitumenschweißbahn, Betonplatte nach Statik, Sauberkeitsschicht, PE Folie, Schotter.
    Der Aufbau ist beschrieben, aber mir fehlen noch Angaben wie Dicke und Art des Heizestrichs, welche Wärmedämmplatte, welche Bitumen und PE-Folien, wie dick diese sein müssen etc. .

    Dies setzt sich beim Bodenbelag EG und Dach so fort. Ebenfalls vermisse ich noch z. B.
    - Be- und Entlüftungsplan des Abwassers
    - einen Fugenplan für den Estrich
    - eine Detailzeichnung, wie und mit was das Flachdach der Garage abgedichtet wird
    - eine Detailzeichnung der Treppe, wo z. B. die Dicke des Treppenstufenbelages zu erkennen ist
    - Detailzeichnung der Ausführung der Dampfsperrenanschlüsse.

    Gehören diese Punkte zur Werkplanung oder werden Sie noch irgendwo separat beschrieben?

    Jedes Projekt ist anders und damit auch die Bestandteile der Werkplanung. Gibt es aber dennoch irgendwo eine Beschreibung über den Mindeststandard, den eine Werkplanung enthalten muss?
     
  2. #2 Gast036816, 10.03.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    im grunde hast du recht, was du aufgezählt hast. wahrscheinlich gehört auch noch einiges dazu. die entlüftungsleitungen sind nicht unbedingt planungsumfang vom architekten.

    was du forderst, sollte auch vertraglich vereinbart sein. was ist denn verraglich vereinbart?

    mein bauko-dozent hat uns manchmal darauf hingewiesen, wenn die frage kam was alles zur werk- und detailplanung gehört:

    eine werk- und detailplanung ist vollständig, wenn ein taubstummer damit das gebäude fertig stellen kann. ist zwar ein blöder spruch, trifft aber den kern.
     
  3. Baubi

    Baubi

    Dabei seit:
    27.03.2011
    Beiträge:
    56
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Saarbrücken
    Hallo Rolf,

    ich habe Leistungsphase 1-9 beauftragt, somit sollten diese Leistungen doch eingekauft sein!?

    Bedeutet, "im Grunde hast Du Recht", dass ich meinen Architekten überfordere und meine Erwartungshaltung über dem ist, was ein Architekt üblicherweise leistet (oder kann)? Wo, wann und wer trifft die Entscheidung über die einzelnen Details, wenn nicht der Architekt beim Werkplan?

    Bisher habe ich mehr oder weniger eine Bemaßung des Rohbaus erhalten, dafür brauche ich keinen Architekten! Wie man Bemaßungen richtig anbringt, wusste ich bereits mit 16 Jahren nach meinem ersten Lehrjahr... .
     
  4. #4 Gast036816, 11.03.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    im grunde hast du recht - schreibe ich, da es bauherren gibt, die eine erwartungshaltung haben, alles zu bekommen und wenig dafür zahlen, sprich das honorar wird gedrückt.

    wenn du neben phasen 1 - 9 auch ein auskömmliches honorar, z. b. mind. zone III unten, vereinbart hast, dann kannst du ein umfängliches planungspaket mit den erforderlichen details verlangen.

    sprich mit dem architekten, welche pläne er wann liefert, nicht alle details müssen vorliegen, wenn z. b. der aushub gemacht wird.
     
  5. Baubi

    Baubi

    Dabei seit:
    27.03.2011
    Beiträge:
    56
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Saarbrücken
    Hallo Rolf,
    der Architekt ist die einzige Person/ Gewerk bei dem ich mir vorgenommen habe nicht über den Preis zu verhandeln. Ich wollte damit schlichtweg verhindern, dass manche Dinge wegen einem zu geringen Budget nicht oder nur schlampig geplant, überwacht etc. werden.
    Mit der bisher erhalten Leistung bin ich unzufrieden, da viele Dinge ohne nachzudenken geplant wurden und man ohne Zusatzkosten vieles besser lösen konnte. Vorschläge von mir, die ich oft auch hier im Forum bekommen habe, wurden immer umgesetzt. Allerdings bin ich nur ein interessierter Laie, dem sicherlich nicht alle Schwachpunkte auffallen.

    So genug gemeckert :bounce:und zurück zum eigentlichen Thema, dem Inhalt und Vollständigkeit der Werkpläne.

    1.) Entspricht der Standard, was man normalerweise als Werkplanung vom Architekten erhält, dem was ich bekommen habe?
    2.) Gibt es so etwas wie eine Checkliste, wo man die Vollständigkeit überprüfen kann?
     
  6. #6 Thomas B, 11.03.2012
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Naja...Vollständigkeit ist so ein Ding.

    Man kann zu viel machen. Wirklich. Zu wenig aber auch.

    Wenn im werkplan wirklich alles drin stünde werden diese irgendwann unübersichtlich und verwirrend (den Maurer interessiert natürlich der FB-Aufbau gar nicht, dem Zimmerer andere sachen egal,...). Insofern kann es auch schädlich sein ALLES drin zu haben.

    Wenn der A. auch LP 8 im Auftrag hat, so kann er auch im rahmen der BL gewisse Dinge regeln. Was will ich damit sagen: Je ehr Planung, desto weniger Bauleitung (Überwachung auf Mängel natürlich schon), je weniger detaillierte Planung, desto mehr muß vor Ort geregelt werden.

    Richtig fertog ist ein Plan nie. Man kann immernoch etwas reinpinseln. Ob das beim EFH dann wirklich nötig/ sinnvoll/ zielführen dist?

    Es gibt hier kein Schwarz - weiß. ich habe schon super detaillierte Pläne gesehen und solche wo es einem graust....

    Stell doch mal einen Planausschnitt ein. Anonymisiert.

    Thomas
     
  7. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    es muss gezeichnet werden, was nicht eindeutig beschrieben werden kann und in irgendeiner weise andere gewerke als dies welches das LV zu bearbeiten hat tangiert.
    wenn im bodenaufbau nach dem rohbau, mehr gewerke als der bodenleger involviert sind (Estrichleger, Heizungsbauer, Fliesenleger)
    ist der Bodenaufbau mit seinen materialien für jeden erkennbar zu planen.
    die materialien müssen im LV (für jeden der darauf aufbaut) beschrieben sein.

    ansonsten gilt: was den anerkannten regeln der technik entspricht ist im detail nicht unbedingt planungsbedürftigt, ausser es tangiert mehr als ein gewerk.
    z.b dachabdichtungsanschluß an aufgehende WDVS fassade.
     
  8. #8 Gast036816, 12.03.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Sepp - zustimmung bis auf:

    wichtige details gehören sowohl zeichnerisch dargestellt als auch umfänglich und erschöpfend in der leistungsbeschreibung beschrieben. eins alleine sollte das andere nicht ersetzen. was nicht im lv beschrieben ist, aber zeichnerisch dargestellt ist, kann nicht zur ausführung erwartet werden.

    eine textbeschreibung als position, ztv, etc. sollte nicht eine zeichnung ersetzen.
     
  9. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ich versuche mich bei werkplänen einzubremmsen.
    kein handwerker hat lust, auf so viele infos aufm
    plan, welche ich gerne hätte...
     
  10. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    das habe ich auch nicht geschrieben!
    was nicht eindeutig beschrieben werden kann muss zeichnerisch dargestellt sein. (natürlich mit Verweis in der LV-Pos.)
    Die Art oder Lage der Ausführung ist damit gemeint, nicht die Position selbst.
    Text geht vor Zeichnung!
     
  11. #11 Gast036816, 12.03.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    so soll es sein!

    mein einwand bezog sich auf dieses hier:

    details zu abdichtungen nur wenn diese nicht genau im lv beschrieben und keine anderen gewerke an die anschlüsse etc. angrenzen, ansonsten ein muss!

    ansonsten ein muss sollte besser lauten: abdichtungsdetails sind immer ein muss! es gibt mittlerweile planende kollegen, die verweisen nur noch auf online-kataloge.
     
  12. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    nö -
    details die genauso z.b den flachdachrichtlinien zu entnehmen sind, braucht der A nicht zu detaillieren.
    sogenannte standard-details die der unternhemer kennen muss.
    allerdings wieder mit der ausnahme, daß auch wirklich nur der standard auf der baustelle vorhanden sein darf!
    hier gehts nicht um was man machen sollte, sondern was eine planerpflicht ist.
    dass der gute architekt jeden anschluß zeichnet ist klar.
     
  13. #13 Gast036816, 12.03.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    davon halte ich nun mal gar nix. das scheint mittlerweile eine berufskrankheit zu werden, nur noch auf katalogauszüge, richtlinien und online-details zu verweisen. dem bauleiter wird mehr veratwortung und noch mehr haftung zugeschoben - kommt planung und bauleitung aus einem haus, ist´s wurscht. ist es getrennt, lehne ich bei bauleitungsaufgaben immer die verantwortung ab.

    erinnert mich immer an die neunziger, als meine häuptlinge immer zu den bauherren sagten, wir wollen nur noch leitdetails von den architekten, den rest machen wir in der bauleitung mit den firmen dann schon richtig. da kam dann nur noch blödsinn und schwachsinn als planung an die baustelle.
     
Thema: Vollständigkeit Werkpläne
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. werkplanung checkliste

    ,
  2. werkplanung abwasserhaltung

    ,
  3. checkliste werksplanung

    ,
  4. werkplanung fragen checkliste,
  5. werkplanung checkliste heizung,
  6. werkplan checkliste,
  7. werkplanung abwasser,
  8. checkliste werkplanung,
  9. bestandteile werkplanung,
  10. was ist ein werkplan,
  11. Honorar Leitdetails
Die Seite wird geladen...

Vollständigkeit Werkpläne - Ähnliche Themen

  1. Kann Wasser vollständig in Beton eindringen?

    Kann Wasser vollständig in Beton eindringen?: Dies ist eher eine theoretische Frage. Wenn eine Betonplatte 15 cm dick ist, würde Wasser, das auf eine Seite drückt, nur bis zu 3 cm eindringen,...
  2. Haustür liegt nicht vollständig an der Dichtung

    Haustür liegt nicht vollständig an der Dichtung: Hallo zusammen. Unsere neuebau Haustür schließt an den Dichtungen auf der Schlossseite nicht plan ab. Es bleiben (nur oben links) ca. 4mm...
  3. Schüco HS Anlage senkt nicht vollständig von alleine ab

    Schüco HS Anlage senkt nicht vollständig von alleine ab: Hallo zusammen, wir haben eine Aluminium Hebe Schiebe Anlage von Schüco, die Elemente sind relativ groß und wiegen etwa 400kg. Daher haben wir...
  4. Fenster schließt nicht vollständig, wenn offen Klemmt es, schließt aber

    Fenster schließt nicht vollständig, wenn offen Klemmt es, schließt aber: Hallo zusammen, mein Fenster lässt sich nicht vollständig schließen(Am Griff fehlen ca. 20°). Wenn ich es geöffneten Zustand "schließe", gibt es...
  5. Terrasse Betonpflaster verfärbt sich vollständig schwarz

    Terrasse Betonpflaster verfärbt sich vollständig schwarz: Hallo liebes Forum, Vielleicht kann mir jemand hier helfen zu folgendem Problem: Ich habe eine Terrasse Richtung Südost ausgerichtet, halb vom...