Garantieprobleme mit XXXXXX

Diskutiere Garantieprobleme mit XXXXXX im "Bautenschutz" Forum im Bereich Altbau; Hallo, ich habe vor ca. 9 Jahren in meinem Keller (Einfamilienhaus aus den 50er Jahren) die feuchten Wände von einer Baufirma nach System XXXXXX...

  1. #1 mortadelo, 11.03.2012
    mortadelo

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    Hallo, ich habe vor ca. 9 Jahren in meinem Keller (Einfamilienhaus aus den 50er Jahren) die feuchten Wände von einer Baufirma nach System XXXXXX (Horizontalsperren, Injektionen mit YYYY) sanieren lassen. Die Baufirma wurde von XXXXX empfohlen und beaufsichtigt, und XXXXX gab eine "System Garantie" von 10 Jahren. Daraufhin waren die Wände für einige Jahre trocken. Seit ca. 2 Jahren stelle ich jedoch wieder Feuchtigkeit fest. Seit ca. 1 Jahr versuche ich, einen Garantiefall geltend zu machen:

    - Die Fa., die die Sanierung ausgeführt hat, verweist mich an die Fa. XXXXXXX, da ihre Gewährleistung 5 Jahre nach der Sanierung ausgelaufen war.

    - Die Fa. XXXXXX schickte letztes Jahr einen Experten, der Wandproben nahm, und Fotos machte.

    Seitdem (seit ca. 6 Monaten) versuche ich, das Untersuchungsergebnis in Erfahrung zu bringen, und die verantwortliche Firma (vermutlich XXXXX) zu einer Aussage zum weiteren Vorgehen zu bewegen, ohne Erfolg:

    - Die Fa. XXXXX verweist mich strikt bzgl. der Kommunikation an die Baufirma.
    - Die Baufirma verweist mich an die Fa. XXXXX (telefonisch) oder ignoriert mich komplett (mehrere Einschreiben).


    Ich finde dieses Verhalten von XXXXX als renommierte Sanierungsfirma ziemlich schäbig. Es sieht danach aus, als ob sie die Untersuchungsergebnisse nicht preisgeben wollen, und ihre Garantie nicht viel Wert ist.

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit XXXXX gemacht? Wie soll ich weiter vorgehen?

    Solange sich die Fa. XXXXX nicht klar zum weiteren Vorgehen äußert, muss ich von Feuchtigkeits-Sanierungen nach System XXXXX nur abraten.
     
  2. #2 Baufuchs, 11.03.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Firmenbesprechungen gibts hier nicht.

    Nutzungsbedingungen beachten.


    Auszug:

    Tipp:
    Sachverständiger/Fachanwalt
     
  3. #3 wasweissich, 11.03.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und zwar schnell , mitte 2010 wäre anzuraten :shades
     
  4. #4 Gast036816, 12.03.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    damit wirst du wahrscheinlich ins leere laufen.

    auf die handwerkliche leistung hattest du 5 jahr gewähr. die ist abgelaufen. auf das produkt hast du eine herstellergarantie von 10 jahren.

    wenn du hier etwas geltend machen möchtest, musst du dem hersteller nachweisen, dass sein produkt falsch war oder bereits beim einbau mit fehlern behaftet war. du bist in der nachweispflicht. genaueres wird dir der anwalt deines vertrauens sagen.
     
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