Luft-/Wasser Wärmepumpe auf Grenzgarage

Diskutiere Luft-/Wasser Wärmepumpe auf Grenzgarage im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Liebe Bauexperten, unser Nachbar hat auf seiner Grenzgarage eine Luft-/Wasser Wärmepumpe der Firma NIBE Typ F2020 installiert. Das Gerät ist...

  1. #1 anguiga, 11.03.2012
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    Liebe Bauexperten,

    unser Nachbar hat auf seiner Grenzgarage eine Luft-/Wasser Wärmepumpe der Firma NIBE Typ F2020 installiert. Das Gerät ist max. 2m von der Grundstücksgrenze entfernt. Direkt gegenüber befindet sich der Eingangsbereich meines Hauses. Die Wärmepumpe ist so installiert, daß der Ventilator in Richtung unserer Haustüre und dem darüber liegenden Fenster bläst. Wir fühlen uns durch die Geräuschentwicklung stark belästigt. Unser Nachbar hat dafür leider kein Verständnis. Kann mir jemand sagen, ob die Installation der Wärmepumpe, so wie beschrieben überhaupt zulässig ist?

    Vielen Dank im Voraus
     
  2. #2 Baufuchs, 11.03.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gem. Paragr. 6 der Bauordnung NRW sind auf Grenzgaragen nur Solaranlagen oder Antennenanlagen zulässig.
     
  3. #3 anguiga, 12.03.2012
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort lieber Baufuchs! Wäre die Sache im Streitfall (den ja keiner möchte), somit Aufgabe der Bauaufsicht? Ich meine damit, daß eine eventuelle Mahnung und alles was dann noch folgen kann, von der Bauaufsicht getätigt wird?
     
  4. Julius

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  5. #5 coroner, 12.03.2012
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    Du willst also wissen, wer dieses Recht hier durchzusetzen hat.

    Die Frage ist, gegen welches Recht er verstösst.
    Hier ist es öffentliches Recht, also ist es Aufgabe der Behörden hier vorzugehen.
    Will man sowas forcieren und nicht warten, bis die das selbst "bemerken",
    gibt man ihnen also mal Bescheid....
    Sowas nennt sich dann "Anzeige" :D
     
  6. #6 Achim Kaiser, 12.03.2012
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    Neben der baurechtlichen Bewertung --> darf die Kiste *da* überhaupt aufgestellt werden ist auch die TA-Lärm bzw. die Grenzwerte des BundesImmisonsgesetzes in Baugebieten einzuhalten.
    Heisst je nach Art des Baugebietes gibts *Grenzen* die einzuhalten sind.

    Ggf. muss hier eben eine entsprechende Messung durchgeführt werden und wenn die Lärmwerte überschritten werden, dann hat der Verursacher ein Problem und für Abhilfe zu sorgen.

    DAS ist immer ein Thema der netteren Art ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  7. #7 anguiga, 12.03.2012
    anguiga

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    Vielen dank für Eure Antworten. Ich habe gerade beim Bauamt, ganz unverbindlich nachgefragt. Die sagen, das die Grenzbebauung nicht genehmigungspflichtig sei und damit nicht in deren Zuständigkeitsbereich fällt. Ich sollte dann privatrechtliche Maßnahmen ergreifen. Na prima - wer will denn schon klagen?
     
  8. H.PF

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    Ääääh... Die sind deppert...

    Dieses Bauwerk fällt aufgrund der falschen Nutzung in ihren Aufgabenbereich, die drücken sich vor der Arbeit würd ich mal behaupten...
     
  9. Ruppi

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    Ja, was die Garage angeht schon. Aber mit der LWP auf dem Dach überschreitet der Typ doch garantiert die erlaubte Gesamthöhe (in Bayern sind das z.B. max 3m) und damit ist die Behörde dran.
    Ich würde eine schriftliche Anzeige mit Fotos und vermaßter Zeichnung als Beleg an die Behörde schicken. Dann können sie sich eigentlich nicht mehr vor der Arbeit drücken.
     
  10. Julius

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    Naja, wer "ganz unverbindlich nachfragt", der wird ganz unverbindlich abgewimmelt...

    Daher den Verstoß förmlich anzeigen (schriftlich, unter Beifügung von Fotos/Skizze)!
     
  11. #11 anguiga, 12.03.2012
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    Ich habe gerade eben mit meinem Anwalt telefoniert. Er sagt auch, das dies eine privatrechtliche Angelegenheit sei. Außerdem kommt noch hinzu, daß die Anlage schon vier Jahre existiert (man hat wohl drei Jahre Zeit, Einspruch zu erheben). Wir haben nur bisher, im Sinne guter Nachbarschaft" nichts unternommen. Die Anlage ist allerdings zunehmend lauter geworden - alle mechanischen Bauteile unterliegen nunmal dem Verschleiß. Man ist eben zu gutmütig, und mächtig in den A... gekniffen wenn man nicht sofort mit Pauken und Trompeten moppert. Ich müßte jetzt nachweisen, das die Lautstärke gegenüber früher zugenommen hat. Ein ziehmlich aufwendiges Unterfangen, oder? Vielleicht ist die Sache mit der max. Bauhöhe noch ein gangbarer Weg.

    Vielen Dank Euch allen
     
  12. Ruppi

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    Schau mal hier:
    http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/bericht_laermschutz_geraete_wohngebiet_bf.pdf

    Zitat:
    "Immissionsschutzrechtliche Anforderungen nach TA Lärm
    Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) als 6. BImSchVwV bestimmt
    4
    näher, wie die Betreiberpflichten nach § 22 BImSchG zu verstehen sind. Unter anderem sind in der TA Lärm Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel normiert, die nach Nummer
    6.1 z.B. in allgemeinen Wohngebieten tags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A) betragen. Als Nachtzeit gilt die Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr, sie kann bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden. Für die Beurteilung der Geräusche am Tage wird ein Mittelungspegel über die 16 Tagesstunden zugrunde gelegt, gegebenenfalls mit einem Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit. In der Nacht ist auf die lauteste Stunde abzustellen. Auch ein Zuschlag für Ton-und Impulshaltigkeit der Geräusche ist gegebenenfalls anzusetzen."
     
  13. #13 Baufuchs, 12.03.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nein.

    Die Lüftungsanlage auf der Garage verstösst gegen öffentl. Recht.


    Das Bauamt hat Dich nur abgewimmelt.

    Die zulässigkeit der Lüftungsanlage hat mit deren Höhe auf der Garage nichts zu tun.

    Es handelt sich bei der Nachbargarage um eine Grenzgarage. Diese ist als solche privilegiert und darf deshalb auf der Grenze stehen. Wird die Garage anders als in § 6 genutzt (Solaranlage/Antenne auf Garage), dann verliert diese ihre Privilegierung.

    Mal hier Nr. 11 Abs. 11.1 lesen.
    Es sind ausdrücklich nur Solaranlagen/Antennen auf Grenzgaragen erlaubt.


    Wenn schon Anwalt, dann Fachanwalt für Baurecht.
     
  14. #14 anguiga, 12.03.2012
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    Wenn ich das richtig verstanden habe, verliert die Grenzgarage durch den Aufbau der Wärmepumpe seine Priviligierung und verstößt damit gegen die BauO-NRW, und ist somit ein Fall für das Bauamt?
     
  15. #15 Baufuchs, 12.03.2012
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    Baufuchs Gast

    So ist das zu sehen.
     
  16. #16 anguiga, 12.03.2012
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    Ich habe noch ein Bildchen hinzugefügt ...
     
  17. #17 Baufuchs, 12.03.2012
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    Baufuchs Gast

  18. #18 coroner, 12.03.2012
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    Schade, dass man gegen das rosa nicht vorgehen kann....
    Wohnt da uns're Lili? :D

    Die Art, der Ort und die Ausrichtung der WP empfinde ich als nachbarschaftliche "Kriegserklärung".
     
  19. #19 papabaut, 12.03.2012
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    Hallo zusammen,

    vielleicht eine blöde Frage, aber was ist wenn der Nachbar die Wärmepumpe dort beläßt, aber an der Wand befestigt und nicht mehr auf der Garage?

    Helge
     
  20. R.B.

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    Ich hätte sie auch zumindest im 90° Winkel zur Fassade aufgestellt. Dann bläst das Teil auf die Straße oder in den eigenen Garten. Gleichzeitig würde die Schallemission zum Nachbarn reduziert.

    Auf diese Entfernung gesehen glaube ich nicht, dass man so die Grenzwerte der TA-Lärm einhalten kann.

    Gruß
    Ralf
     
Thema: Luft-/Wasser Wärmepumpe auf Grenzgarage
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