Schiefe Wand

Diskutiere Schiefe Wand im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe ein Fertighaus von XXXX gekauft. Nach der Aufstellung mußte ich feststellen, dass die Wand im EG (ca. 9m * 2,50m) um ca. 3 cm...

  1. Gast

    Gast Gast

    Hallo,
    ich habe ein Fertighaus von XXXX gekauft. Nach der Aufstellung mußte ich feststellen, dass die Wand im EG (ca. 9m * 2,50m) um ca. 3 cm nach aussen hängt. Entweder drückt der statische Balken die Wand nach aussen, weil er zu lang ist, oder er ist schief eingesetzt. Die Wand darüber im DG ist gerade. Nun meine Frage. Hat dies Auswirkungen auf die Statik/ Grundkonstruktion? Ist dies, mal übertrieben gesagt, lebensgefährlich und welche Wertminderung kann ich hier veranschlagen? Da mir mittlerweile schon die Rechnung vorliegt.

    Bitte Keine Hersteller nennen sonst bekomm ich am Ende noch Ärger (!) MfG J.T.
     
  2. MAB

    MAB Gast

    Ist Abnahme schon erfolgt?

    Wenn nein, muß der verkäufer beweisen, daß es nicht gefährlich ist. Wenn ja, müssen Sie einen Statiker beauftragen. Von hier aus ist das nicht zu beirteilen.
     
  3. jetter

    jetter

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    Anhand der Angaben kann man das von hieraus, so wie MAB bereits geschrieben hat nichts definitives sagen.
    Prinzipiell muss aber der AN die "Ungefährlichkeit" bzw. die korrekte Ausführung beweisen solange noch keine Abnahme erfolgt ist.
    Ist das ne Abschlagsrechnung oder schon die Schlußrechnung?
     
  4. Gast

    Gast Gast

    Das Haus ist schon an mich übergeben. Der Mangel ist im Abnahmeprotokoll als nicht reparabel aufgeführt. Ich habe am 17.12.02 XXXX angeschrieben, dass ich eine Bestätigung haben möchte das keine Gefahr für Leib, Leben und für die Wert-Sachgüter besteht. Weiterhin wollte ich eine Bestätigung, dass die Statik nicht beeinträchtigt ist. Mitterweile habe ich die Endrechnung vorliegen und müßte demnächst bezahlen. Und bis dato habe ich von XXXX noch nichts gehört zu meiner Anfrage.
     
  5. #5 Torsten Stodenb, 14.01.2003
    Torsten Stodenb

    Torsten Stodenb

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    Hallo Gast, amkopfkratz,

    ich verstehe überhaupt nicht, wie das de fakto aussieht. Ich fasse das so auf, dass eine Giebelwand in vertikaler Richtung schief steht, und zwar dass sie oben um 9 cm zu weit vorsteht. Das geht doch eigentlich gar nicht, denn dann müsste ja die Oberkante dieses Elementes vorspringen und die Giebelwand sozusagen nur auf der hinteren Hälfte aufsetzen. Ist die Wand verblendet? Oder was sonst? Damit könnte man ja immerhin optisch und auch im Hinblick auf Regenschutz einiges kaschieren. Ist dies passiert?
    Aber ich kann nicht glauben, dass jemand eine Wand im Winkel an die benachbarte Wand so auffällig schief festmontiert! Das fällt doch rechtzeitig auf.
    Von welchem statischen Balken ist denn die Rede, der die Wand evtl. nach aussen drücken soll? Was ich nicht glaube, denn nach Montage der Wand mit zwei oder drei gewaltigen Bolzenschrauben an beiden Seiten an den Nachbarwänden drückt die nichts mehr nach aussen. Ausser eine Gasexplosion (siehe letzte Welt am Sonntag). Und Deckenbalken gibt es doch auch, quer zur Firstrichtung und zusammen mit der Beplankung als statische Scheibe wirkend, die zusammen mit den vier EG-Wänden eine äusserst stabile Kiste bildet bzw. bilden soll? Sollte es sich um eine traufseitige Wand handeln, hielte ich es für bedeutend kritischer, weil darauf letztlich auch das Dach aufsetzt. Nun bin ich kein Statiker und kann deshalb auch völlig unverbindlich (!) Vermutungen äussern und Fragen stellen. Aber ich kenne die typischen Fertighauskonstruktionen. Deshalb die ganzen Fragezeichen.
     
  6. Oliver

    Oliver

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    da der Mangel ...

    bereits bei der Abnahme festgestellt und schriftlich festgehalten wurde, muss ja aber auch über eine entsprechende Wertminderung verhandelt worden sein. Wenn nicht, einen unabhängigen Sachverständigen damit beauftragen. Von der Schlußrechnung würde ich einen Teil einbehalten. Die Teilzahlung der Rechnung aber unbedingt als Abschlagszahlung definieren, da ansonsten die Rechnung und somit die Abnahme anerkannt wird. Dann noch schriftlich darauf hinweisen, warum und weshalb die Zahlung nur zu teilen geleistet wurde.

    Dass die Bauabnahme breits erfolgt ist, macht meines erachtens nichts aus, da es ja auch noch eine Gewährleistungsfrist gibt.
     
Thema: Schiefe Wand
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