Formulierung im Bebauungsplan Entwässerung

Diskutiere Formulierung im Bebauungsplan Entwässerung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich bin neu hier, wurde aus dem sellerforum hierher verwiesen und heiße im echten Leben Marc. Derzeit ist unser Hausbauprojekt fast...

  1. #1 Bernd Stromberg, 13.03.2012
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    Hallo,
    ich bin neu hier, wurde aus dem sellerforum hierher verwiesen und heiße im echten Leben Marc.
    Derzeit ist unser Hausbauprojekt fast beendet, morgen kommt der Estrich und dann gehts bald ans renovieren... :hammer:
    Bauseitig läuft alles wirklich gut, zumindest das was ich als Laie so sehe und was mir vermeintliche Experten aus dem privaten Umfeld so erzählen.

    Allerdings stellt sich aktuell die Frage, ob wir laut unserem Bebauungsplan Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung ergreifen müssen oder nur sollen.
    Ich würde mich wirklich freuen, wenn ich von den Experten hier eine Meinung dazu bekommen könnte.
    Der Wortlaut dazu:
    Vielen lieben Dank!
     
  2. #2 Gast vS, 13.03.2012
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    sorry, was ist die Frage - die BPlan-Ausführung ist doch eindeutig oder nicht ...







    .
     
  3. #3 Bernd Stromberg, 13.03.2012
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    Die Frage ist, ob man nun wirklich muss oder eben nur soll. Für mich klingt das "Soll", man sollte eben was machen, muss es aber nicht.
     
  4. Julius

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    Hallo Marc!
    Ich hingegen würde sagen:
    Wenn ein Neubau vor Erstbezug renoviert werden muß, ist einiges schiefgelaufen...! :winken

    Zu Deiner Frage:
    Da steht "soll".
    Das bedeutet im Amtsdeutsch, daß man muß, wenn es nicht gute Gründe dagegen gibt.
    Das es aber nur um Rückhaltung (und nicht auch um Versickerung) geht, sehe ich nicht , was das für Gründe sein könnten.

    Jene Regelung ist vergleichsweise moderat. Da könnt Ihr froh sein!
    Andernorts wird teils ziemlicher Unfug vorgeschrieben.
     
  5. svjm

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    Naja...

    ....da steht soll zurückgehalten werden und hierfür sind ...zu errichten.

    Ich denke die Ansage ist klar.

    Einen schönen Abend dennoch
    svjm
     
  6. #6 Bernd Stromberg, 13.03.2012
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    Ok, ich habes verstanden. Der Begriff "Soll" ist für mich erstmal kein Muss. Danke.
    Mit Renvoieren meine ich natürlich Wände streichen, tapezieren und Böden legen. Bitte seid ein wenig nachsichtig mit einem Laien... :)
    Ich fürchte, ich werde hier noch einige mehr oder weniger qualifizierte Fragen stellen.
     
  7. #7 Gast vS, 13.03.2012
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    sehe und lese ich anders ....

    aber: es ist als muss zu verstehen - das wie .. ist Planungsleistung (naja: besser spät als nie - oder so ähnlich ...)
     
  8. Baumal

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    du sollst nicht am mittagstisch in der nase bohren.

    wird dann darüber nachgedacht, doch in der nase
    zu bohren, es hat ja geheißen du sollst nicht und
    nicht du darfst nicht....?:mega_lol:
     
  9. #9 Dachschaden, 13.03.2012
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    Hallo Marc,
    ich denke, daß in der für die Verwaltung maßgeblichen Vorschrift steht, daß versickert werden soll, sie also notfalls, bei Vorliegen besonderer Umstände, darauf verzichten kann, Dich zu verpflichten.
    Haben sie aber nicht. Daher heißt es in dem Schreiben an Dich, daß die Rückhaltemaßnahmen "zu errichten sind".

    Wirst sie also bauen müssen...

    Schönen Abend
    Jörg
     
  10. #10 Bernd Stromberg, 14.03.2012
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    Guten Morgen,
    vielen Dank. Wenn man sich halt nicht damit auskennt, ist man eben unsicher. Von daher bin ich jetzt wirklich froh, von Euch hier Hilfe zu bekommen.
     
  11. #11 Manfred Abt, 14.03.2012
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    Könnte, müsste ich aber nicht anders lesen. Jedenfalls ist es interpretationsfähig/bedürftig.

    • Rückhaltemulden klingt erst mal nach Rückhaltung, nicht nach Versickerung oder Regenwassernutzung, Rückhaltung benötigt Entleerung, sonst ist es ein zumindest temporärer Privatsee, Entleerung durch Versickerung oder Entleerungsrohr
    • Zisterne klingt nach Regenwassernutzung, nicht nach Versickerung und (im Regelfall) nicht nach Rückhaltung
    • Ist eindeutig und vernünftig, sichert das Funktionieren des Systems, sichert aber dem Kanalnetzbetreiber auch die Gebühreneinnahmen. "Zusätzlich" eröffnet Interpretationsspielraum
    • Satz wohl so überflüssig wie richtig, könnte nach Versickerung klingen, da das RW erstmalig bebauter Gewässer (in der Regel) zu versickern ist.
    • klingt jetzt eindeutig nach Versickerung

    Fazit: vom Planaufsteller handwerklich schlecht gemacht und interpretationsfähig
     
  12. #12 Bernd Stromberg, 14.03.2012
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    ach herrje...
    Ich bin jetzt vollends verwirrt...
    Übrigens hat mir der Nachbar gegenüber gesagt, er hätte keine Zisterne gemacht, weil die sich seiner Meinung nach nicht rechnen würde. Eine Mulde hat er auch keine.
     
  13. #13 Manfred Abt, 14.03.2012
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    vermutlich ist gemeint:
    1. dass man das Regenwasser auf seinem Grundstück entsorgen muss
    2. dass man dafür eine Versickerungsanlage mit Versickerung über die belebte Bodenzone (Teich, Mulde oder Mulde-Rigole) bauen muss
    3. dass man alternativ eine Zisterne machen kann, wenn man will, also Regenwassernutzung. (Rahmenbedingungen sind aber unklar)
    4. dass man einen Notüberlauf zum Kanal anlegen muss/darf

    Alles weitere ist jetzt Planung.
     
  14. Baumal

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    sehr unausgegoren das ganze.

    von einer rückhaldemulde ohne versickerung
    im EFH vorgarten, hab ich noch nie
    gehort.

    netter tummelplatz für mücken und
    alles mögliche getier...

    vermutlich wird eine versickerung angestrebt.
     
  15. #15 ralph12345, 14.03.2012
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    Eine Zisterne ist irgendwann voll, die dient nicht dauerhaft als Rückhalt. Rückhaltemulde ebenso. Das funktioniert nur, wenn das was reingeht auch wieder rausgeht -> Versickerung, also Sickerschacht, Mulde oder Rigole. Sollte man mal mit der zuständigen Stelle beim Amt diskutieren. Normalerweise gehört das zum Bauantrag dazu??

    Und zum Thema soll oder muss:
    Das war die Absichtserklärung. Das was folgt ist die verbindliche Anweisung, wie das umzusetzen ist:
    Wenn der Nachbar sich das alles spart, baut er nicht B-Plan konform. Wenns keiner merkt - Glück gehabt, wenn doch ist ein Nachbau der Anlage fällig.
     
  16. #16 Bernd Stromberg, 14.03.2012
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    Seh ich genauso, nachdem was ich hier von Euch so lese. Ich werde mal bei der Behörde nachfragen, wie sie sich das jetzt genau vorstellen.
    Danke schonmal
     
  17. Julius

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    Besser wäre es, Dein Planer macht das.
    Wenn der Bauherr da als Laie fragt, kann das u.U. irreparablen Schaden anrichten.
     
  18. #18 Bernd Stromberg, 14.03.2012
    Bernd Stromberg

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    ok, gute Idee. Dafür haben wir die Architektenleistung ja auch bezahlt.
     
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