Wegen EnEV Baulasteintragung?

Diskutiere Wegen EnEV Baulasteintragung? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, Wir haben ein ein kleines Problem. Wir haben uns ein EFH (in Sachsen) gekauft( Bj. ca 1937). Der Abstand zu einem Nachbar ist ca. 2-2,5 m....

  1. SvenBi

    SvenBi

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    Hallo,
    Wir haben ein ein kleines Problem. Wir haben uns ein EFH (in Sachsen) gekauft( Bj. ca 1937). Der Abstand zu einem Nachbar ist ca. 2-2,5 m. Das Haus wurde vor wenigen Jahren frisch verputzt, neue Fenster u. das Dach wurde mit Bitumenschindeln gedeckt. Im hinteren Bereich befindet sich ein Vorhaus (hinterer Eingang mit zwei Toiletten) dieser soll abgerissen werden. Wir haben einen Architekt mit dem Erstellen eines Bauantrages beauftragt, da wir das innen Umbauen wollen und auch das Dachgeschoß ausgebaut werden soll. Im Erdgeschoß haben wir eine Mauerstärke von teilweise über 60 cm. Oben sind es ca. 36 cm. Der Architekt hat zu Beginn einen Lageplan vom Katasteramt angefordert. In diesem war auch der Schuppen (Bj. 1937) nicht eingetragen. Er wies uns darauf hin , dass die Abstandsflächen an zwei Seiten nicht eingehalten werden, sah das aber nicht als Problem da es ja Bestand ist. Eine Seite ist unser Nachbar und die andere Seite ist Gemeindeland. Mit der Gemeinde besteht ein Pachtvertrag über das Grundstück( hier soll auch der Stellplatz gebaut werden). Verkaufen wollte die Gemeinde noch nicht, aber der Pacht ist sehr günstig und mit dem Stellplatzbau ist sie auch einverstanden. Mit unseren neuen Nachbarn verstehen wir uns eigentlich ganz gut.
    Nun zu unseren Fragen:
    Der Bauantrag wurde vom Architekten an die Baubehörde geschickt. Zurück kam eine zwei Seiten umfassende Auflistung über Unzulänglichkeiten (Löschwassermenge, Terrasse, Baulasteintragung zum Nachbar, usw. ) Mein Architekt war von der Baubehörde einiges gewöhnt, aber das hat ihm doch etwas die Sprache verschlagen(diese Baubehörde ist berüchtigt dafür). Wir sollen das Grundstück neu vermessen lassen und für das Nachbargrundstück eine Baulast eintragen lassen, da laut Bauantrag 14 cm Außendämmung an die Fassade kommen sollte. Von Baulast in Richtung Gemeindegrund schreibt sie nichts.
    Der nächste Punkt ist: Wie geschrieben ist das Haus vor einigen Jahren neu abgeputzt worden. Nach ENEV muss es gedämmt werden. Ist es möglich dies zu umgehen, da der Aufwand ( neu verputzten, Vermessung , Baulast) unverhältnismäßig ist( EnEV § 25 Absatz 1-2). Das Dach müsste ach verlängert werden um über die Dämmstoffstärke überzustehen. Ich weis Energieeinsparung ist zwar schön und gut aber bei einer Holzheizung mit moderaten Holzpreisen ist das nie zu erwirtschaften.
    Danke im voraus.
     
  2. Julius

    Julius

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    Nein, muß in diesem Fall nicht.
    Archi sollte über Befreiung bescheidwissen.
     
  3. SvenBi

    SvenBi

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    Ich hatte meinen Architekten auf § 25 angesprochen, aber ich hatte den Eindruck ,er wolle sich nicht darauf einlassen. Er sagte es liegt im Ermessen der Baubehörde, jedoch steht im Gesetzestext "Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung zu befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen."
     
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