Baugesuch erstellt - Hebeanlage zu spät erwähnt

Diskutiere Baugesuch erstellt - Hebeanlage zu spät erwähnt im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir sind mitten in der Planung unseres Einfamilienhauses mit einer Einliegerwohnung im Keller. Der Architekt hat die letzten Grundrisse...

  1. #1 555karina555, 18.03.2012
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    Hallo,

    wir sind mitten in der Planung unseres Einfamilienhauses mit einer Einliegerwohnung im Keller. Der Architekt hat die letzten Grundrisse erstellt und wir haben ihm die Freigabe gegeben, einen Baugesuch daraus zu erstellen. Bei dem Termin zur Unterzeichnung des Baugesuches hat er jedoch erwähnt, dass da der Kanalschacht des Kanalisationssystems nicht tief genug ist, eine Hebeanlage notwendig sein wird, die er auch direkt in das Baugesuch (im Keller platziert) eingezeichnet hat. Aus Erfahrungen der Bekannten ist es jedoch sehr ungünstig eine Hebeanlage im Haus zu platzieren (Geruch) und überhaupt, hätte der Architekt uns von der Tiefe des Kanalschachts informiert, hätten wir uns eventuell nach einem anderen Grundstück umgeschaut oder uns überlegt, das Haus ohne Keller zu bauen. Nun, da der Baugesuch bereits erstellt ist, wir aber die Hebeanlage draussen haben möchten, verlangt der Architekt für die Änderung des Baugesuches mehr Geld. Wir finden es einfach unverschämt und wissen nicht mehr weiter.

    Meine Frage: hat der Architekt Anspruch auf mehr Geld oder hätte er uns vorher aufklären sollen?
    Da wir bei der Baufirma bereits einen Vertrag unterschrieben haben, der keine Hebeanlage beinhaltete, kommen nun auf den besprochenen Preis extra Kosten drauf. Hätte die Baufirma nicht ebenfalls merken sollen, dass der Kanalschacht nicht tief genug liegt und eine Hebeanlage notwendig sein wird? Wer kommt nun für die Kosten auf?

    Für schnelle Antworten bedanken wir uns bei euch im Voraus!

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  2. kike

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    Mal losgelöst von der eigentlichen Frage: Bei einer (anständigen) Hebeanlage sollte nichts mit "Geruch" sein. Deine Bekannten sollten ihrem Problem also mal auf den Grund gehen.
     
  3. witzel

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    Nun, da der Baugesuch bereits erstellt ist, wir aber die Hebeanlage draussen haben möchten, verlangt der Architekt für die Änderung des Baugesuches mehr Geld.

    Bitte definiere doch mal "mehr Geld".
    Gruß
     
  4. #4 555karina555, 18.03.2012
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    Den konkreten Betrag kennen wir noch nicht. Uns gehts hier viel mehr um die Tatsache, dass der Architekt uns nicht rechtzeitig informiert hat, worauf dann evtl. falsche Entscheidungen getroffen wurden. Hätte er es nicht zuerst mit uns besprechen sollen, bevor er einen Baugesuch erstellt?
     
  5. Stoni

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    Irgendwie kommt's mir aber so vor, als ob Du ein Grundstück und ein Haus von der Stange gekauft hast und jetzt bist Du erstaunt, dass Sonderwünsche den Preis nach oben treiben.

    Gruß Stoni
     
  6. #6 ManfredH, 18.03.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Da scheint ja einiges schiefzulaufen.

    Zunächst mal richtet sich die Notwendigkeit einer Hebeanlage nicht nach der Schachttiefe, sondern nach der Höhenlage der Rückstauebene (= Strassenoberkante), ganz egal wie tief die Strassenschächte sind. Das weiss man aber eigentlich schon vorher.

    Dann kommt mir der Planungs-/Bauablauf irgendwie seltsam vor: Baugesuch noch nicht erstellt (geschweige denn genehmigt), aber Bauunternehmer schon beauftragt?

    Und wenn du dich bei rechtzeitiger Information über die Schachttiefe (durch den Architekten) evtl. nach einem anderen Grundstück umgesehen hättest - heisst das dann, dass der Architekt schon vor dem Grundstückskauf beauftragt war?

    Im übrigen sehe ich nicht, wo das Problem bei einer Hebeanlage im Haus sein sollte. Habe ich auch schon mehrmals geplant, ohne dass es ja Geruchsprobleme gegeben hätte.
     
  7. #7 MoRüBe, 18.03.2012
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Hier herrscht erst mal...

    ... heilloses Chaos. Bevor das nicht geklärt ist, kann man eh nichts vernünftiges sagen. Deshalb:

    1.) Architekt: wessen Architekt, Deiner oder der des Bauunternehmens?
    2. Wer hat das Grundstück "geliefert" ?
     
  8. #8 555karina555, 18.03.2012
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    Als Laie beauftrage ich einen Architekten, der die Arbeit für uns erledigt und uns dann über
    die PROBLEME informiert und nicht eigene Entscheidungen über unsere Köpfe hinweg trifft. Schließlich bezahle ich für eine Dienstleistung, bei der man sich eine Rücksprache mit dem Bauherren erwarten kann.
     
  9. #9 Baufuchs, 18.03.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    1.) Ordnungsgemäß installierte Hebeanlagen sind kein Problem, Du machst eins draus.

    2.) Architekten erbringen keine Dienstleistung, sie erfüllen einen Werkvertrag, in diesem Fall "Erstellen einer genehmigungsfähigen Planung".

    3.) Für die Gegebenheiten des Grundstücks ist der Architekt nicht
    verantwortlich, er hat diese nur im Rahmen der Planung zu berücksichtigen.

    4.) Mehrkosten die aus diesen Grundstücksgegebenheiten entstehen, zahlt der Bauherr.
     
  10. #10 555karina555, 18.03.2012
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    Es geht nur um die Rücksprache, ob ich die Anlage drinnen oder draußen haben möchte.
    Das kann man doch von einem Architekten erwarten.
     
  11. #11 ManfredH, 18.03.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Geh doch bitte mal auf die Fragen von MoRüBe und mir ein.
     
  12. #12 555karina555, 18.03.2012
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    Der Architekt ist von uns... hat also nichts mit der Baufirma zu tun.
    Das Grundstück haben wir uns selber ausgesucht.
     
  13. #13 555karina555, 18.03.2012
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    Der Architekt war zuvor auf dem Grundstück und hat das als gut befunden.
     
  14. #14 ManfredH, 18.03.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    UNd warum wird der Bauunternehmer noch vor Fertigstellung des Bauantrags beauftragt?
     
  15. kike

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    Meinst du mit "draußen" ausserhalb des Hauses? Wegen deiner Angst vor "Geruch" (den ich bei einer "richtigen" Hebeanlage nicht nachvollziehen kann) oder aus einem anderen Grund?

    Das Eingangsstatement lautete, dass ihr sonst ohne Keller gebaut hättet oder euch ein anderes Grundstück gesucht hättet. Ich glaube da gibts´ ein kleines Problem mit den Verhältnismäßigkeiten...
     
  16. sepp

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    warum?
    lieber in einen schacht klettern um das ding zu warten, zzgl. mit der gefahr des einfrierens?
    ausserdem ist es völlig schnurz wo die hebeanlage genehmigt ist.
    die baubehörde wird sicherlich keine einwände gegen eine fachgerecht eingebaute hebeanlage -egal wo- haben.
    erstmal klären welche objekte überhaupt über die anlage entwässert werden müssen!
     
  17. H.PF

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    Warum sollte der Architekt davon ausgehen das ihr die Hebepumpe draußen haben wollt?

    Sorry, aber ich kenne keine Hebeanlage die stinkt oder überhaupt riecht...

    Und wenn sie riechen dann sind sie kaputt...


    Ihr bauscht gerade eine winzige Kleinigkeit ziemlich auf...

    Hebeanlagen kann man wunderbar in den Keller bauen, ist eine völlig normale Angelegenheit...

    Und ja, eine Umplanung müsstet ihr bezahlen, der Archi kann doch nicht wissen das ihr aufgrund einer schlechten und/oder defekten Hebeanlage die direkt raus haben wollt...


    Sowas sind Sonderwünsche, die sollte man vielleicht mal vorher äussern...
     
  18. #18 555karina555, 18.03.2012
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    Da im Keller eine Einliegerwohnung ensteht, und wir die Mieter vor evtl. möglichen
    Geruch und Geräusch nicht vertreiben möchten, haben wir uns für eine Hebeanlage im Aussenbereich entschlossen.
     
  19. H.PF

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    Und wieso äussert ihr nicht diese Wünsche VOR Einreichung des Bauantrages?

    Und nu soll der Archi euren Fehler bezahlen?

    ein mal komplett Zeichnungen ändern, Bauantragtektur einreichen?

    Ihr habt die Zeichnung so freigegeben, da sollte man sich vorher Gedanken drum machen...
     
  20. sepp

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    einliegerwohnung planen und dann das
    sorry, aber deine argumentation ist reiner blödsinn.
    bei kellerwohnungen sollten man sowieso immer eine hebeanlage einbauen.
    oder willst du die fäkalien über eine elektronische rückstauklappe führen?
    bei den dingern habe ich immer ein mulmiges gefühl....
     
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Baugesuch erstellt - Hebeanlage zu spät erwähnt

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