Was verstehen Behörden unter Bezugsfertigkeit, Fertigstellung, Baukosten?

Diskutiere Was verstehen Behörden unter Bezugsfertigkeit, Fertigstellung, Baukosten? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, (habe dazu unter der Rubrik Baubegriffe nichts direkt gefunden. Wäre ggf. eine Anregung.) Bei verschiedenen Ämtern sind ja...

  1. Seev

    Seev

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    Hallo zusammen,

    (habe dazu unter der Rubrik Baubegriffe nichts direkt gefunden. Wäre ggf. eine Anregung.)
    Bei verschiedenen Ämtern sind ja div. Angaben zu machen. Was bedeutet da
    - Bezugsfertigkeit und
    - Fertigstellung?

    Letztere muss ja noch der unteren Baubehörde angezeigt werden. Was ist dafür die Voraussetzung?

    Wir sind zu einem Zeitpunkt in unser EFH eingezogen, als wesentliche Räume und technische Funktionen des Hauses noch nicht voll nutzbar waren und teils heute noch nicht sind.

    Spielt dieser Umstand für meine Angaben von Bezugsfertigkeit bei Ämtern eine Rolle oder gibt es eine allg. Definition dafür unabhängig von meinem konkreten (teilweisen) Nutzungsbeginn?

    Ich gehe bisher davon aus, dass die offizielle Bezugsfertigkeit (incl. Wege) auch vor Vermietung der ELW hergestellt sein muss? (Wir bauen mit Architekt und freier Vergabe der Gewerke.)

    Ferner werden an verschiedenen Stellen Angaben zu "Baukosten" verlangt, z.B. zur Ermittlung des Einheitswertes des Grundstücks.
    Fließt da die ganze Ausstattung (fest eingebaute) mit ein? Auch eine EBK und ein Kaminofen?
    Die Gebäudeversicherung hatte wohl diese Vorgabe, dass das alles rein muss. Planung und Nebenkosten sind wohl generell nicht anzusetzen(?).

    Danke für alle Klärungen.
    Gruss
    Seev
     
  2. #2 Gast036816, 18.03.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    fertigstellung heißt fertigstellung. ist die fassade noch nicht gestrichen, ist das bauvorhaben nicht fertig gestellt.

    bezugsfertig heisst, dass alle technischen einrichtungen gefahrlos und endgültig funktionieren müssen. eine stromversorgung provisorisch über baustrom ist nicht zulässig. bäder und küchen müssen fertig sein. bodenbeläge müssen vorhanden sein und absturzsicherungen müssen eingebaut sein. ist das treppenhaus noch nicht tapeziert oder gestrichen, mindert das nicht die bezugsfähigkeit. nachrangige arbeiten können nach dem einzug noch erfolgen.
     
  3. Seev

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    Vielen Dank, Rolf.

    Bedeutet das dann auch, dass ich eine bis zur Fertigstellung laufende Baugenehmigung brauche? (d.h., dass ich diese ggf. rechtzeitig verlängern lassen muss.)
    Oder ist dies nur für Gewerke nötig, die sonst auch genehmigungspflichtig sind (Baukörper errichten, ...)

    Kann noch jemand was zu den genannten Baukosten im Sinne der Finanzbehörde sagen?

    Danke,
    Gruß
    Seev
     
  4. Seev

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    Habe eben in meinen Unterlagen eine Postkarte zur Meldung der Fertigstellung an die untere Baubehörde entdeckt. Dort heißt es u.a.: "Mir ist bekannt, dass die bauliche Anlage erst nach Fertigstellung genutzt werden darf."

    Wie ist das denn in der Praxis dann einzuhalten, wenn o.g. Definition zutrifft?
     
  5. Baumal

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    verkehrsicher muß die bude sein, dass du darin
    leben kannst.und den auflagen/vorgaben des bauantrages entsprechen.

    ob du nun eine rauhfaser tapeziert hast, oder auch noch nicht,
    interessiert keinen amtsmenschen....
     
  6. #6 gunther1948, 19.03.2012
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    hallo
    hier rlp brauchste nur eine verlängerung wenn der bau noch nicht begonnen wurde.
    bawü ?????
    gruss aus de pfalz
     
  7. Seev

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    Hallo Gunther,

    so les ichs auch in meiner Baugenehmigung (noch nicht begonnen oder für 3 Jahre unterbrochen) , aber gesagt hats mein Architekt anders.
    Aber was heißt das schon ...?

    Interessant ist m.E. das mit der Fertigstellung und dem anscheinenden Nutzungsverbot bis dahin.

    Verkehrssicherheit kann ich bis zur Haustüre und innen zumindest gewährleisten, aber z.B. Bäder sind noch nicht alle fertig. Ob meine technischen Einrichtungen gefahrlos funktionieren? ... hoffen wirs mal, aber alles ist auch noch nicht angeschlossen und eingebaut. Dennoch sind die "Grundfunktionen des täglichen Lebens" gesichert. Also noch nicht fertiggestellt und m.E. auch noch nicht voll bezugsfertig.

    Gruss
    Seev
     
  8. #8 Der Bauberater, 20.03.2012
    Zuletzt bearbeitet: 20.03.2012
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    Die Verkehrssicherheit hat Baumal in #5 geklärt.

    Eine Verlängerung brauchst du nicht, denn die Genehmigung gilt bis zur Fertigstellung. Wenn noch nicht begonnen oder länger unterbrochen wird, dann muss verlängert werden.

    Die untere Baurechtsbehörde teilt dem Finanzamt mit, welche Kosten im Antrag angegeben waren, bzw. aus welchen Kosten die Genehmigungsgebühr errechnet wurde. Mit dieser Summe arbeitet das Finanzamt weiter!

    :bierchen:

    P.S. wenn ihr drinnen wohnt und alles gefahrlos funzt (Geländer, Brüstungen, Heizung ...) dann schick die Fertigstellung los
     
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