VOB: Anders ausgeführt als ausgeschrieben - anzeigepflichtig?

Diskutiere VOB: Anders ausgeführt als ausgeschrieben - anzeigepflichtig? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, mal ne ganz grundsätzliche Frage: Muss der Auftragnehmer=Handwerker es anzeigen, wenn er die Arbeiten abweichend vom LV ausführt? Wir...

  1. #1 loennermo, 18.03.2012
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    Hallo,

    mal ne ganz grundsätzliche Frage: Muss der Auftragnehmer=Handwerker es anzeigen, wenn er die Arbeiten abweichend vom LV ausführt?

    Wir haben mit einem Gewerk ein wenig Stress mit der Rechnung. Unter anderem wurden Teile der ausgeschriebenen Leistung nicht ausgeführt ("machen wir nie so" - "Preis war ohne diese Leistung") und möchten hierfür etwas abziehen und zum anderen wurde die ausgeführte Leistung zwar erbracht, allerdings weicht die Ausführung doch erheblich vom LV ab. (Das Endergebnis ist jedoch anscheinend Ok).

    Hätte der Handwerker dieses uns vor Ausführung anzeigen müssen? Falls ja könnten wir ein wenig Gegenwind erzeugen und ggf. eine Einigung erzielen.

    Hinweise:
    Einzelvergabe mit VOB
    Verweis an den Architekten bringt uns leider nicht weiter.


    Danke
    Lönni.
     
  2. #2 ManfredH, 18.03.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ja.
    Selbst wenn etwas stichhaltiges gegen die im LV beschriebene (und damit vertraglich vereinbarte) Ausführung spricht, muss er vorher Bedenken anmelden, und kann nicht einfach nach eigenem Gutdünken die Leistung ändern oder weglassen.
     
  3. #3 loennermo, 18.03.2012
    loennermo

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    Danke - steht das irgendwo in der VOB? Ich brauche ein paar Argumente...

    PS: Die ausgeschriebe Leistung war in diesem Falle sogar mal Ok und aus unserer Sicht wünschenswert.
     
  4. #4 Hundertwasser, 19.03.2012
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  5. #5 Gast036816, 19.03.2012
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    Gast036816 Gast

    eigenmächtige änderungen und abweichungen vom vertrag sind ein mangel wie Hundertwasser geschrieben hat. auf forderung des bauherrn hat der unternehmer die nicht vertragskonforme leistung auf eigene kosten zurück zu bauen und durch die vertraglich geschuldete leistung zu ersetzen.

    rechnet er denn jetzt etwas anderes ab und nicht die vertraglich vereinbarten preise?
     
  6. #6 Gast036816, 19.03.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wurden die arbeiten bereits rechtsgeschäftlich abgenommen?

    ansonsten wie vor von mir beschrieben nach VOB/B § 4 (6) und (7) auffordern, die nicht vertragskonforme leistung durch eine fachgerechte arbeit gem. vertrag zu ersetzen.
     
  7. #7 RMartin, 19.03.2012
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    LV ist eine Sache; zur Ausführung freigegebene Pläne die Andere.

    Also wenn der Unternehmer gemäß freigegebenen Plänen gearbeitet hat, dann wird es schwierig werden mit dem Mangel anzeigen.

    Im Gegenteil; dann hat der Unternehmer eigtl. das Recht einen Nachtrag zu fordern, da im LV vertraglich was anderes vereinbart war.
     
  8. Julius

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    Das wird doch wieder so ein Geplänkel ohne Nährwert.
    Denn Deine Schilderung stellt schon eine einseitige Wertung dar.

    Daher bitte den konkreten Sachverhalt nennen!
     
  9. Neutal

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    Da stimme ich unserem Julius zu.
    Inwieweit abweichend vom LV?
    Waren die Abweichungen mit dem Planer besprochen? Ich hatte schon viele Änderungen, bedingt durch nichtplanmäßigen Bauablauf, die eben auch Änderungen oder abweichungen vom LV mit sich brachten.
    Ich denke auch, das es wichtig ist etwas genauer auf den Sachverhalt einzugehen, oder geht es nur darum die Rechnung zu kürzen?
     
  10. #10 Gast036816, 19.03.2012
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    Gast036816 Gast

    selbst wenn nach freigegebenen plaenen gearbeitet wird und die plaene etwas anderes darstellen als im LV beschrieben ist, hat der AN das anzuzeigen und eine mögliche andere preisvereinbarung zu treffen. irgend etwas anderes am ende abzurechnen ist eben nicht.
     
  11. #11 loennermo, 19.03.2012
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    Ich würde es gern bei den allgemeinen Aussagen belassen.

    Nein, zumindest nicht vordergründig.

    Fragen wir anders: Wo finde ich Eure Aussagen, dass eine Änderung angezeigt werden muss, in der VOB?
     
  12. Neutal

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    In der VOB
     
  13. #13 Gast036816, 19.03.2012
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    Gast036816 Gast

    wenn es allgemein gehalten werden soll, muss es so akzeptiert werden.

    du findest regelungen zu preisvereinbarungen in vob/b in §2, vornehmlich unter (5), (6) und (8).

    wichtig ist in deinem fall (8) - leistungen die der auftragnehmer ohne auftrag oder unter eigenmächtiger abweichungen vom auftrag ausführt, werden nicht vergütet. der auftragnehmer hat sie auf verlangen innerhalb einer angemessenen frist zu beseitigen; sonst kann es auf seine kosten geschehen.
     
  14. Neutal

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    Die groben ersten Schritte VOB/B§4
     
  15. #15 RMartin, 19.03.2012
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    Bitte auch dann weiter im zitierten § der VOB/B lesen, dass wenn (von mir nun frei übersetzt) die ausgeführten geänderten Leistungen zur Erfüllung des Vertrages notwendig waren und/ oder sie ausdrücklicher Wille des AGs waren, diese auch ohne vorherige Anzeige vergütet werden müssen.

    Und wenn etwas auf dem Ausführungsplan des AG verzeichnet ist, dann kann man schon vom ausdrücklichen Willen des AG sprechen.
     
  16. #16 Gast036816, 19.03.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    RMartin - glaube mir - das trifft hier nicht zu. es ist eine eigenmächtige abweichung vom vertrag. der ag kann im nachhinein auch eine abweichung vom vertrag anerkennen. beides trifft hier nicht zu.
     
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