Zählerübergabe Übergabeprotokoll

Diskutiere Zählerübergabe Übergabeprotokoll im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, hab jede Menge Formulare für die Übergabe bei Mietwohnungen gefunden aber nix zum Hauskauf. Wie nenne ich denn den jetzigen...

  1. Talya

    Talya Gast

    Hallo,

    hab jede Menge Formulare für die Übergabe bei Mietwohnungen gefunden aber nix zum Hauskauf.

    Wie nenne ich denn den jetzigen Eigentümer aber bald nicht mehr Eigentümer im Übergabeprotokoll?

    Der Eigentümer möchte, daß ich Strom, Versicherung, Steuern usw. auf mich umschreiben lasse, sobald ich den Schlüssel habe. Habe zugesagt aber Versicherung und Steuern gehen doch noch gar nicht, oder?! Grundbucheintrag erfolgt später.

    Auf jeden Fall möchte ich ein Übergabeprotokoll machen, damit die Zählerstände sicher sind.

    Da sollen drauf:

    Name des jetzigen Eigentümers mit neuer aktueller Anschrift und Telefonnummer, meine Daten.

    Weiterhin Zählernummern Wasser und Strom und Zählerstände. Evtl. auch Ölstand aber der hat ja nix zu sagen, ist ja keine externer Abrechner.

    Hab ich noch was vergessen? Kein Gasanschluß.

    Was macht noch Sinn aufzunehmen?

    Gruß & Dank
     
  2. Julius

    Julius

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    Ich würde den verkaufenden Bald-nicht-mehr-Eigentümer schlicht "Verkäufer" nennen...

    Daß die nutzungsabhängigen Sachen (hier: Strom, Wasser, aber z.B. auch Müll) mit Übergang der Nutzung umgeschrieben werden, ist in Ordnung.

    Aber Grundsteuer, Gebäudeversicherung etc. bleibt bis zur Auflassung beim bisherigen Eigentümer.
    Daß der Verkäufer sich dafür aber einen Erstattungsanspruch gegenüber Dir ausbedingt, ist hingegen nur fair (als Mieter müßtest Du das ja auch in Form der Nebenkosten bezahlen).

    Was neben den Zählerständen noch in so ein Protokoll sollte, hängt von Eurer kaufvertraglichen Vereinbarung ab (z.B. mit oder ohne bewegliche Gegenstände).
     
  3. #3 Baufuchs, 19.03.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Grundsteuer bleiben bis zum Jahresende des Verkaufsjahres beim Alteigentümer. Der kann sich diese Steuern jedoch anteilig vom Käufer erstatten lassen.

    Gebäudeversicherungen gehen grundsätzlich zunächst mal auf den Neueigentümer über, will der diese nicht weiterführen, muss er sie kündigen.

    (Also Versicherungsnummer/Gesellschaft etc. benennen lassen)
     
  4. Talya

    Talya Gast

    Ich renoviere ja erstmal nur. Daher gehen Nebenkosten logischerweise auf meine Kappe. Das ist natürlich blöd mit den anteiligen Kosten an Steuern und Versicherung.

    Gebäudeversicherung wird umgeschrieben, wenn der Grundbucheintrag erfolgt ist, das dauert aber noch ein paar Monate. Versicherungsschein habe ich schon vorliegen und lasse das auch schonmal prüfen, was ich bei meiner Versicherung bezahle. Von der Versicherung war parallel einer mit dem Termin von der Bank zur Objektbesichtigung da, das hab ich im Vorfeld bereits abgeklärt.

    Möbel hab ich separat in einem Kaufvertrag. Evtl. nehm ich noch Anzahl der Schlüssel mit rein. Mal schauen wo ich das noch einfüge.

    Als Mieter hätte ich übrigens keine 3 Monate Überschneidung genommen... : (
     
  5. Julius

    Julius

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    Daß man die Schlüsselanzahl notiert, ist einerseits selbstverständlich und andererseits ziemlich egal.

    Denn wenn man nicht völlig auf den Kopf gefallen ist, wird man spätestens mit dem tatsächlichen Einzug (bei Eigenleistungen ggf. aber auch schon vorher) zumindest die Schließzylinder ALLER Außentüren ersetzen!
    Stichwort "schwarze Schlüssel"...

    Was die Zeitpunkte bezüglich Steuer/Versicherung angeht:
    In der Frage ging es erstmal um den Zeitraum zwischen Gefahrübergang und Auflassung, nicht um den zwischen Auflassung und Ende des laufenden Kalenderjahrs.
    Aber jetzt weißt Du das eben auch schon. Schadet ja nicht.
     
  6. Talya

    Talya Gast

    Sicherheit ist wohl besser als Vertrauen ...

    Mit Schließzylindern kenne ich mich gar nicht aus. Das war schon ein Drama, den Schließzylinder an der Balkontür in der alten Mietwohnung zu wechseln, nur konnte ich das Schloß mal eben ausbauen, um damit zum Baumarkt zu düsen. Geht bei Haustüren nicht so wirklich gut. Ähm worauf muß man denn da achten, ist das nur eine "Größe"? Ich weiß, daß man drauf achten muß ob rechts- oder linksschließend. Bei einer Armatur fürs Bad mußte ich an der Tür noch "hobeln" damit das neue Schloß reinging seitlich : (. Leider mußte ich die Armatur auspacken und die war verschweißt sonst hätte ich sie zurückgegeben. Aber da komm ich wohl nicht drumrum, was die Schlösser angeht.

    Demnächst ist es soweit aber irgendwie wird meine Vorfreude immer wieder ausgebremst. Naja erstmal morgen feiern und übermorgen gleich nochmal : ) . Alles wird gut.

    Danke für den Hinweis und an die anderen Leser & Poster.
     
  7. Julius

    Julius

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    Wenn das ein Schloß mit Profilzylinder ist, genügt es (zumindest vorerst), nur den Schließzylinder zu ersetzen. Das Schloß selbst kann bleiben.

    Den neuen Zylinder kann man vorab besorgen (es kommt dabei vor allem auf die beidseitigen Längen an). Ausgewechselt ist er dann schnell und einfach.
     
  8. #8 coroner, 20.03.2012
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