2 Wohnungen in DHH nicht erlaubt ?!

Diskutiere 2 Wohnungen in DHH nicht erlaubt ?! im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; hallo, ich lese schon eine Weile unregistriert mit und hoffe von Euch ebenso tolle Ratschläge zu bekommen, wie die vielen anderen Teilnehmer :)...

  1. Mona99

    Mona99

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    hallo,
    ich lese schon eine Weile unregistriert mit und hoffe von Euch ebenso tolle Ratschläge zu bekommen, wie die vielen anderen Teilnehmer :)

    Wir haben in einem neuen Baugebiet ein Grundstück für eine DHH gekauft. Der Bebauungsplan sieht für Doppelhaushälten nur eine Wohneinheit vor.
    Vor dem Kauf hieß es, es sei noch im Einzelfall zu diskutieren, und es würde schon im Bauausschuß durchgehen, wenn jemand 2 WE machen würde. Eine (mündliche) Bauvoranfrage war jedoch nicht von Erfolg gekrönt. Man teilte mir mit, man wollte dies ausdrücklich ausschliessen um nicht mehr Mietraum zu schaffen.
    Wir sind eine 2000 Seelen Gemeinde. Da Baugrund sehr rar ist, haben wir zugeschlagen.

    Da wir 4 Kinder haben würden wir ein Mauseloch suchen, dieser Regelung vielleicht zu entkommen. Gerne würden wir (wie im benachbarten Baugebiet von 2003) eine DHH mit 2 Wohnungen bauen KG/EG und OG/DG.

    Gibt es da eine Lücke, eine Idee, oder überhaupt, nach was müsste ich denn genau suchen, wenn ich mich einlesen möchte?

    Tausend Dank für hilfreiche Tipps!

    lg
    Mona
     
  2. #2 Thomas B, 19.03.2012
    Thomas B

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    Nun...wenn in einem B-Plan dies explizit ausgeschlossen ist, dann hat die Gemeinde sich da i.d.R. was bei gedacht. Dies kann auch "willkürlich" so sein. Weil man dort dies oder jenes nicht will.

    Es gibt zwar die möglichkeit der Befreiung von den festsetzungen des Bebauungsplanes, aber keinen Anspruch darauf, daß dem stattgegeben wird. Schließlich hat die Gemeinde/ Stadt hier die planungshoheit und wenn es einem "nicht gefällt" wie der B-Plan gestrickt ist, dann darf man sich dort eben nichts kaufen oder klopft vorher fest, daß eine Befreiung genehmigt wird.

    Ein weiterer Grnd kann übrigens auch das Stellplatzproblem sein. So sind bei uns i.d.R. 2 Stelllätze / Wohneinheit nachzuweisen. Für Euch hieße dies 4 Stellplätze auf dem Grundstück....

    Thomas
     
  3. #3 Thomas B, 19.03.2012
    Thomas B

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    ....mal unter uns: Ihr seid zu sechst. Da kommen Standard-DHH schon an die Ggrenze ihrer leistungsfähigkeit. Will sagen. Normal sind doch so um die 120 - 140 m². Kriegt jedes Kind sein eigenes Zimmer und auch den Eltern steht der Sinn nach Privatsphäre, so werden die Zimmer wohl eher klein.

    In diesem Bauvolumen noch eine 2. Wohneinheit unterbringen zu wollen, würde -logischerweise- Eure Wohneinheit deutlich kleiner werden lassen oder das Haus als solches deutlich größer....je nachdem.

    Abgesehen von den B-Plan-Beschränkungen bzgl. der 2. WE, sehe ich hier auch evtl. Schwierigkeiten die benötigte Fläche auf der zum Verfügung stehenden Baufeld (Baugrenzen) unterzubringen.

    Stell doch mal den B-Plan hier ein bzw. ein Ausschnitt daraus....

    Thomas

    PS: Warum wollt ihr überhaupt eine weitere Partei im Hause haben???? Noch nicht genug Action?
     
  4. #4 Stef1969, 19.03.2012
    Stef1969

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  5. rock06

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    Hab das auch so verstanden. Am Anfang 2 WE genutzt durch die 6 Mitglieder der Familie. Und wenn dann die 4 Kids aus dem Haus sind, vermieten!
     
  6. #6 Bautine, 19.03.2012
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    Ich denke eher, dass dort Wohnraum für erwachsene Kinder entstehen soll.

    Vielleicht könnt ihr das Haus so planen, dass es baurechtlich als Einheit zählt, aber familienintern als zwei abgeschlossene Wohneinheiten zu nutzen ist (geschlossenes Treppenhaus, zwei Küchen,...). Für eine Großfamilie/Mehrgenerationenfamilie sicher eine mögliche Lösung. Vermieten wäre dann jedoch nicht möglich.

    (Oder darf man so gar nicht bauen?)
     
  7. #7 Thomas B, 19.03.2012
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    O.K., die Intention scheint nachvollziehbar.

    Dennoch: Wird man tatsächlich nach -sagen wir...- 15 Jahren , in denen man das Haus als alleiniger bewohner bewohnt hat, mit "Fremden" teilen wollen? Warum nicht dann lieber das dann zu große Haus verkaufen und sich was Kleineres, Passenderes suchen. Wohnraum im Keller....schwierig. Kann bei Hanglage funktionieren...inder Ebene immer ein arger Kompromiss mit Tücken und Problemen....
     
  8. rock06

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    Warten wir einfach mal ab, was die Vierfachmutter dazu sagt
     
  9. R.B.

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    Wofür 2 Wohnungen? Das wäre hier die spannende Frage, denn die Gemeinde ist wohl dagegen weil

    Bei einer DHH hat man es normalerweise eher mit beengten Platzverhältnissen zu tun. Sollen dann 2 Wohnungen entstehen (2 Bäder, Küchen, getrennter Eingang, usw.) dann kostet das alles sehr viel Platz. Natürlich ist fast alles machbar, aber wenn dann noch 80m2 oder 100m2 pro Wohneinheit übrig bleiben, dann macht es auch keinen Spaß.

    Ich könnte mir vorstellen, dass es kein Problem wäre, wenn man 2 Wohnbereiche schafft, aber halt nicht 2 komplette Wohnungen. Werden diese Bereiche in der Familie genutzt dann ist es was völlig anderes als wenn 2 Wohnungen vorhanden sind, von der eine auch noch zur Vermietung steht.

    Deswegen meine obige Frage, "wofür 2 Wohnungen".

    Gruß
    Ralf
     
  10. Mona99

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    Ihr seid aber alle schnell ;) Das ist ja super :)

    Wir haben bereits ein Haus für uns und unsere Kinder. Sie sind noch alle Minderjährig und werden noch eine ganze Weile bei uns sein :)

    Tatsächlich war es mehr als "Mehrgenerationenhaus" gedacht.

    Sollten Kinder von uns selbst mit Partner oder 1 Kind einen "Start" brauchen, könnten sie in einer der Wohnungen wohnen.
    Würden wir ggf. später das Haus an ein kinderreiches Kind abtreten, könnten wir uns verkleinern. Vielleicht würde da dann bereits wieder ein jugendlicher Enkel mit im Haus wohnen?
    Vielleicht verwitet aber auch ein Schwiegervater/mutter und unser ältester Sohn würde sich das Haus dann mit ihm/ihr teilen....
    etc. etc.

    Solange die Kinder aber noch klein sind, würden wir das Haus fremdvermieten. Wir haben hier eben DHH die mit der o.g. Aufteilung gebaut sind, verfügen aber über einen gemeinsamen Hauseingang.
    Ich dachte auch, es sei sicherer ein Haus mit 2 WE zu bauen. Sollte man Probleme mit einem Mieter haben oder auch einen Mieterwechsel mit Leerzeit so würde das nur die Hälfte der Finanzierung betreffen und das Polster dahingehen müsste nicht so groß sein.

    Was meint Ihr dazu?
    lg
    mona
     
  11. Mona99

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    Bautine hatte recht.
    Wir wollen vorerst nicht in die DHH ziehen. Sie ist quasi als Altersvorsoge und Kapitalanlage gedacht und soll dann optimalerweise die "Eierlegende Wollmilchsau" sein :)
     
  12. Roth

    Roth

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    Es kommt im Leben meistens anders als man denkt. Klingt banal, ist aber meine Erfahrung. Deswegen würde ich mir heute nicht den Kopf über ungelegte Eier zerbrechen, sondern erst handeln, wenn es notwendig wird.
     
  13. Mona99

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    Ja, das ist mir auch klar.
    Dennoch möchte ich - wenn ich schon die Möglichkeit & Gelegenheit dazu habe - mich für alle Eventualitäten rüsten :)

    Deshalb würde ich eben gerne 2 WE unterbringen ;)
    Irgendwelche Ideen?

    lg Mona
     
  14. R.B.

    R.B.

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    Beantworte mal die Fragen.

    Gruß
    Ralf
     
  15. Mona99

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    Sorry, ich dachte das hätte ich ?

    2 Wohnungen für 2 meiner Kinder : alleine, in Ausbildung, studierend oder mit Partner und ggf. 1 eigenen Kind.

    Oder eben ein verwitweter Elternteil von mir oder meinem Mann, dann auch in Kombination mit einem unserer Kinder.

    usw.
     
  16. R.B.

    R.B.

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    Sorry meinerseits, da hatte ich zu schnell gelesen.

    Wie gesagt, beim Thema "Vermietung" hört der Spaß auf, das dürfte der Knackpunkt sein. Ob irgendwo bei Euch in der Gegend so etwas genehmigt wurde spielt keine Rolle.

    Verschiedene Wohnbereiche sollten problemlos sein, aber in Deinem Fall werden 2 getrennte Wohneinheiten angedacht, und das wird wohl zu Problemen führen. Andererseits wird die geplante Nutzung nur mit 2 Wohnbereichen nicht umsetzbar sein.

    d.h. Geplante Nutzung überdenken, oder ganz von diesem Gedanken verabschieden.

    Ich würde es nicht auf eine Konfrontation mit den Baubehörden ankommen lassen, und irgendwelche "Tricks" führen auch zu nichts (gibt nur Ärger).

    Gruß
    Ralf
     
  17. Mona99

    Mona99

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    Och nöö :bounce:

    Gar kein Mauseloch?
    Keine Lücke ?

    lg mona
     
  18. R.B.

    R.B.

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    Jetzt wird´s lächerlich.

    Nimm Dir einen Architekten und einen Fachanwalt, und dann viel Spaß.

    Gruß
    Ralf
     
  19. #19 Stef1969, 20.03.2012
    Stef1969

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    Das wird der Ton sein, den ihre Kinder den ganzen Tag anschlagen, das färbt halt ab. Daher: Bitte Bitte nicht böse sein :-))
     
  20. Mona99

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    Nein, das tun sie nicht einmal. Sie sind ebenso freundlich und nett wie ich :)

    Dennoch bin ich erstaunt, wie wenig Möglichkeiten es zu geben scheint.

    Auch das Thema „Mehrgenerationenhaus“ das aller Orten (Politik, Medien) so propagiert wird, könnte doch irgendwie vielleicht ein Ansatzpunkt sein. Gibt es denn dafür eine Definition? Was, wenn eine Familie das Haus mieten will und die ihre Oma gerne mitbringen würden – mit eigener Küche und Bad. Ist das dann auch nicht erlaubt ? Oder darf die Dame nur keinen eigenen Eingang haben? Oder kann ich so bauen, die Großfamilie müsste es aber gemeinsam als eine Familie mieten?

    Oder anders: Wenn ich einen Mieter hätte, der dann untervermietet – ist das dann nicht auch so eine Situation?

    Geht es darum, wie viele Familien gemeldet sind im Einwohnermeldeamt der Gemeinde oder ist es ein Aspekt der nur steuerrechtlich auftaucht, dass ich keine 2 Vermietungen geltend machen kann?

    Gruß, Mona
     
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2 Wohnungen in DHH nicht erlaubt ?!

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