Fremde Spiralkollektoren auf eigenem Grundstück

Diskutiere Fremde Spiralkollektoren auf eigenem Grundstück im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; .... diese kleinen ausmasse sind und waren uns die ganze zeit schon bekannt und wir haben uns damit angefreundet (weniger kosten, weniger arbeit...

  1. R.B.

    R.B.

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    Ich kann nur hoffen, dass Ihr Euch auch mit den Nachteilen vertraut gemacht habt. Natürlich hat es auch Vorteile, aber ob ich 100m2 Rasen mähen muss, oder 200m2, das spielt letztendlich keine Rolle. Wenn ich aber auf der Terrasse sitze und mein Nachbar sitzt keine 2m neben mir, dann hätte das für mich höhere Priorität.

    Mein Bruder hat so ein Grundstück und ein RMH darauf. Den einzigen Platz im Freien wo er seine Ruhe hat, ist die Dachterrasse. Alles andere ist kaum nutzbar.

    Aber jeder so wie er´s mag.

    Gruß
    Ralf
     
  2. DaFunk

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    darüber kann man natürlich philosophieren.
    alternative ist hier in diesem fall halt: deutlich mehr invest oder aufs land ziehen. dann brauch man wieder zwei autos, ich kann nicht mitm rad zur arbeit, fahrdienst für die kinder mit allem drum und dran...

    es ist letztendlich ne frage, was für ein typ man ist.

    das ändert natürlich nichts an dieser kollektorenproblematik.
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Nö, ändert nichts daran, hat aber damit zu tun. Wenn ich hier auf 4.000m2 so nebenbei 100m2 meinem Nachbarn abgeben müsste, dann hätte ich damit kein Problem. In Deinem Fall sind es aber bald 10% des Grundstücks, vermutlich ein Großteil des sowieso schon spärlichen Gartens. Da sieht die Sache schon ganz anders aus.

    Ich würde den Kollektorbereich als No-Go Area ansehen und auch nichts dafür bezahlen. Dann überlegen ob die verbleibende Fläche für Eure Nutzung noch ausreichend ist.

    Mit einem Flächenkollektor muss er normalerweise sogar einen Abstand zur Grenze einhalten. Würde man diesen in Deinem Fall mit berücksichtigen, dann hättest Du wohl gar keinen Garten mehr.

    Überlege wie Du das Grundstück dann noch nutzen kannst. Es hat wohl eine Länge von knapp über 30m. Davon ziehst Du den "Vorgarten" mal ab (was ist mit Stellplätzen für PKW?), dann die Länge des Gebäudes, und vielleicht noch ein bischen Terrasse. Was bleibt dann noch übrig, wenn auch noch der Kollektor des Nachbarn auf dem Grundstück liegt? Kannst Du das Grundstück dann noch so nutzen wie Du das eigentlich vorhattest?

    Gruß
    Ralf
     
  4. #24 bogi32b, 20.03.2012
    bogi32b

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    Wie weit wären die Kollektoren den von Deinem geplanten Haus weg? Nicht das Du 1. einen Eisklotz unterm Garten hast. und 2. die eine Kellerwand immer so komisch kalt ist und dadurch auch Deine Heizkosten auch noch steigen.
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 20.03.2012
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    Davon unabhängig mal die Bedingungen der Last prüfen lassen.
    Wer haftet wem gegenüber wofür wie und wer muss was von wem dulden?

    Wenns blöd läuft, kannst nicht mal Deine Terrasse so groß machen, wie Du willst.
    Was ist mit Höhenlagen? Darfst Du buddeln/aufschütten?
    Wie wird die Einschränkung entschädigt?
    Was ist mit der Baugrube und den Baufahrzeugen? Wo bleibt der Mutterboden während der Bauzeit? Was bedeutet das an Mehrkosten für Deinen Bau?
    Was heisst das für Zaun/Mauer an/auf der Grenze?

    Bedenke, dass die beste Vereinbarung nichts nutzt, wenn der Schaden auf Deinem Grund ist und der Nachbar die berühmten Finger hebt!
     
  6. Julius

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    Zeig doch mal ne Skizze vom Grund samt "Eures" gewollten Hauses!
     
  7. #27 coroner, 20.03.2012
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    Interessant wird auch, wenn der Gegenüber feststellt, dass Gegenwind aufzieht und
    die Kollektorplanung plötzlich in ne LWWP geändert wird ...

    Wo die dann wohl hinbläst/zu hören sein wird ... :shades
     
  8. gonso

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    Was geht denn am Preis, das Grundstück sollte ja dann ordentlich unter den anderen liegen.
    Durch die Last ist dein Haus auch später bei einem Verkauf weniger Wert.
    Was sagt die Bank dazu, stichwort Beleihungswert?

    Gruß
     
  9. DaFunk

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    Puh, immer langsam...

    Grafik habe ich angehängt. die untere Hälfte ist die, welche jetzt schon steht. die kollektoren liegen an der linken grundstücksgrenze auf "unserem". genauen plan habe ich noch nicht...
    stellplatz ist auf der abstandsfläche oberhalb vom haus geplant.

    genaue grundlast wird natürlich geprüft. Die Frage bezüglich der haftung und so weiter habe ich mir ja auch schon gestellt, deshalb unter anderem dieser thread.
    baufahrzeuge kommen von der strassenseite an die baugrube. aushub wird auf dem grundstück weiter oben gelagert. das ganze hat hanglage, ist aber jetzt schon fast auf neue fertighöhe aufgeschüttet worden (also im garten), weil sonst das mit den kollektoren nicht geklappt hätte...

    bezüglich eisklotz: so wie ich das verstanden habe, können die dinger sowieso nicht unter die terrasse verlegt werden plus eine abstandsfläche. also pi mal daumen sind die kollektoren um die 4 meter weg von der mauer. aber genauen plan habe ich ja noch nicht...

    hier gehts nicht um kollektorplanung, sondern die wurden schon verbaut, also nix mit lwwp...

    mit der bank habe ich noch nicht gesprochen, aber das wird auch noch kommen. aber ich denke so oder so, wird die wertminderung zu bezahlen sein, und zwar nicht von uns...
     
  10. R.B.

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    Hat er einen Abstand zur Grenze eingehalten (typ. 1,5m, müsste ich jetzt noch einmal nachlesen)? Wie wurde der Kollektor realisiert? (schmaler Graben, breite Fläche oder......) Dann dürfte dieser wohl Deinen gesamten Garten in Anspruch nehmen.

    Gruß
    Ralf
     
  11. #31 githero, 20.03.2012
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    Was hat die Bank damit zu tun? Der Bauträger bestimmt den Preis. Die Bank sagt Dir nur, ob sie das finanziert.
    Ralf hat´s ja schon geschrieben: Wenn Abstandsflächen eingehalten werden, dürfte Dein kompletter zukünftiger Garten mit Kollektoren in Anspruch genommen worden sein. Ich würde so etwas nicht haben haben, außer ihr wollt den Garten komplett als ZEN-Steingarten gestalten, ohne Sichtschutz, ohne Gartenhaus und größeren Bepflanzungen. Wenn man noch nicht mal einen Baum pflanzen kann....
     
  12. #32 Wolfgang38, 21.03.2012
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    Was ist eigentlich, wenn ein Schaden an den Kollektoren auftritt?
    z.B bei deinem Bau. In den nächsten Jahren???
    Bei Undichtigkeit dringt das in deinen Garten? Hurra.
     
  13. DaFunk

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    So, danke für die zahlreichen, manchmal wie gewohnt ruppigen, antworten.

    wir haben uns nun schweren herzens gegen dieses projekt entschieden, da der noch-grundstückseigentümer recht uneinsichtig war, einerseits was die mindernutzung der gartenfläche und andererseits dessen wertminderung angeht.

    Jetzt heissts also weitersuchen...
     
  14. Julius

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    Gratuliere!

    Leider wird er wohl nen anderen Dummen finden...
     
  15. DaFunk

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    leider ja. bei dieser grundstückssituation hier..
     
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