Schwarzbau? Balkon auf Vorbau errichtet

Diskutiere Schwarzbau? Balkon auf Vorbau errichtet im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; @ Flocke, der Bau zum Amt ist insbesondere bei Vermietung sowiso unumgänglich, da ansonsten acuhd er Mietvertrag nicht erfüllt werden kann, mit...

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  1. Hfrik

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    @ Flocke, der Bau zum Amt ist insbesondere bei Vermietung sowiso unumgänglich, da ansonsten acuhd er Mietvertrag nicht erfüllt werden kann, mit allen Folgen.
    Und die Haftungsverschärfung, wenn der Balkon nicht in Ordnung ist hatten wir ja schon.
    Nur die Haftung allein aus fehlender Genehmigung sehe ich nicht.
    Aber der TE möchte das Teil ja eh demächst genehmigen lassen.
     
  2. Neutal

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    Hfrik: Es ging nicht um die Haftung allgemein. Ein Unfall der geschieht weil Baurechtliche Details nicht eingehalten wurden hat durchaus konseqeunzen. Ein Unfall der geschieht obwohl der Balkon genehmigt ist, aber nicht gewartet wurde, hat ebenfalls konsequenzen. Ein Unfall der geschieht, weil jemnd einfach zu doof ist, ist eben ein Unfall.
     
  3. Hfrik

    Hfrik

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    Exakt - so hatte ich es auch geschrieben (oder zumindest gemeint :) )
     
  4. Baumal

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    blödsinn...:D
    in saudi-arabien würden sie vermutlich
    dem betrunkenen den kopf abhacken,
    weil er betrunken war....
     
  5. #45 ralph12345, 30.03.2012
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    Bestes Beispiel, daß auch eine Genehmigung allein nichts nutzt. Wenn man Bauten als sensibel erkennt, dann müsste man neben einer verpflichtenden Abnahme durch Statiker bei Fertigstellung wohl für Balkone, Geländer und Brücken etc. auch eine Art TÜV einrichten mit 10-jährigen Überwachungsintervallen.
     
  6. #46 likema33, 30.03.2012
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    Die fehlende Genehmigung trägt sicher nicht dazu bei, dass jemand vom Balkon stürzt (betrunken oder nüchtern). Wenn das Ding aber nicht genehmigt ist und sich herausstellt, dass z. B. eine mangelhafte Statik ursächlich für den Sturz war, dann ist der Bauherr in der Haftung. Zivilrechtlich wie strafrechtlich. Ist das Ding einwandfrei gebaut worden, nur nicht genehmigt, dürfte strafrechtlich nichts zu befürchten sein. Jedenfalls nicht wegen des Sturzes!
     
  7. Baumal

    Baumal

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    jetzt nochmal langsam für mich zum nachschreiben....

    es gibt ein ding, das es eigentlich gar nicht geben
    dürfte, da nicht genehmigt, oder genehmigungsfähig,
    aufgrund dieses dings kommt ein mensch zu schaden,
    habe ich strafrechtlich nichts zu befürchten?

    ja für was stellen wir überhaupt noch bauanträge,
    ist doch eh alles schnurz pippen egal?:irre
     
  8. H.PF

    H.PF

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    Baumal, schmeiß du ruhig alles mögliche durcheinander...

    Zivilrecht, Strafrecht, Baurecht...

    Schön mixen und alles wird gut...

    So läuft das in D nicht, hier wird das schön getrennt voneinander betrachtet
     
  9. #49 Ralf Dühlmeyer, 30.03.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich denke, das alles ist sinnfreies debattieren, wenn Ihr das klären wollt, fragt einen Fachmann :D

    Daher mach ich hier einfach mal zu.

    :closed:
     
Thema: Schwarzbau? Balkon auf Vorbau errichtet
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